Gegenstände hinter Grabsteinen

Es wurde wiederholt festgestellt, dass hinter den Gräbern bzw. Grabmalen, Vasen, Pflanzschalen und andere Gegenstände deponiert werden. Dies stellt eine erhebliche Unfallgefahr beim Hecken- und Gehölzschnitt sowie beim Rasenmähen für die Friedhofsmitarbeiter dar. Es wird gebeten, die betreffenden Gegenstände umgehend zu entfernen (auch im Begräbniswald und an den Urnenrasenreihengräbern). Gießkannen sind nach der Nutzung an die Wasserstellen zurückzubringen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Friedhofes (Tel. 02243 / 6880) oder Mario Sauerland von der Friedhofsverwaltung (Tel. 02243 / 89-119) zur Verfügung.

Digitales Serviceportal Eitorf – mehr digitale Dienstleistungen für Eitorfer Bürger*innen!

Ab sofort bietet die Gemeinde Eitorf allen Bürger*innen ein neues, digitales Serviceportal.

Zu erreichen ist es über https://serviceportal.eitorf.de. Hier sind umfangreiche Informationen zu knapp 200 Verwaltungs-Dienstleistungen hinterlegt. Mit den neuen Onlinediensten können viele Anliegen komfortabel mobil am Smartphone, Tablet oder Computer erledigt werden, ohne persönlich ins Rathaus kommen zu müssen. Anfallende Gebühren werden direkt online mit den gängigsten Bezahlarten beglichen. Das Angebot an Onlinediensten kann rund um die Uhr in Anspruch genommen werden und wird in den nächsten Monaten weiter ausgebaut. Das Portal ist ein weiterer Baustein in der Umsetzung der Digitalisierung der Gemeinde Eitorf und kommt dem Ziel einer digitalen Verwaltung einen großen Schritt näher.

Wie verhalte ich mich richtig bei Gewitter?

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Fegen im Sommer Unwetter und Gewitter über den Rhein-Sieg-Kreis hinweg, sollten nicht nur lose Gegenstände im Freien, wie beispielsweise Balkon- und Gartengarnitur, festgebunden oder ins Gebäude getragen werden.  Dann sollten auch zum eigenen Schutz einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

Aus diesem Grund möchte das Amt für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises Tipps zum richtigen Verhalten während eines Gewitters geben.  Denn trifft ein Blitz einen Menschen, so hat er kaum eine Überlebenschance. Innerhalb von nur 0,02 Sekunden können bis zu 100 Millionen Volt und mehrere 10.000 Ampere auf den Körper einwirken.

Ein Trugschluss, der immer wieder Menschenleben kostet, ist davon auszugehen, dass fernes Donnergrollen lokale Blitzeinschläge ausschließt. Auch wenn das Donnern nur in der Entfernung zu hören und noch keine Erhellung am Himmel zu sehen ist, kann das Gewitter trotzdem bereits ganz nah sein.

Am sichersten ist es bei Gewittern in Gebäuden und im Auto. Häuser schützen durch ihre Konstruktion vor gefährlichen Überspannungen. Zudem sind öffentliche Gebäude üblicherweise mit Blitzschutzanlagen ausgestattet. Autos schirmen durch ihre Karosserie elektromagnetische Felder ab und wirken so wie ein faradayscher Käfig.

Aber trotz allem ist Vorsicht geboten: Baden, Duschen und Telefonieren sollten während des Gewitters vermieden werden. Auch von Metall und Wasserleitungen sollte man Abstand halten. Elektrische Geräte sollten vorsichtshalber vom Strom genommen werden. Häufiger werden diese bei einem Blitzeinschlag stark beschädigt. Denn es gibt noch viele Häuser, in denen zwar ein Blitzableiter, jedoch kein Fehlerstrom-Schutzschalter – kurz FI-Schalter genannt – verbaut wurde.

Wer aber im Freien unterwegs ist, sollte wichtige Vorsichtsmaßnahmen beachten.

„Wer von einem Gewitter überrascht wird, sollte möglichst Abstand von Bäumen halten“, dazu rät Kreisbrandmeister Dirk Engstenberg. Blitze schlagen immer wieder in alleinstehende, hohe Bäume ein. Diese Spannung wird dann über den Boden weitergeleitet und das kann tödlich enden.

„Umso wichtiger ist es, dem Blitz so wenig Angriffsfläche zu bieten wie möglich. Halten Sie die Beine und Füße eng aneinander und gehen Sie in die Hocke,“ empfiehlt Dirk Engstenberg. Anhöhen, Berggipfel und Türme sind unbedingt zu meiden. Bei einem aufziehenden Gewitter ist ein umgehender Abstieg angeraten.

„Wer sich im Schwimmbad, See oder Fluss aufhält, sollte sofort, schnellstmöglich das Wasser verlassen“, mahnt Dirk Engstenberg. Denn Blitze breiten sich im Wasser explosionsartig aus; das kühle Nass wird zur tödlichen Falle.

Auch gilt: Weg mit Handy und Fahrrad!  Zwar ziehen Fahrräder und Handys den Blitz nicht an; wenn er aber dort einschlägt, dann leiten die Metallgegenstände den Strom besonders gut weiter, was zu massiven Verbrennungen führen kann.

Mehrere Personen, die zusammen unterwegs sind, sollten auf Abstand gehen. Und anstelle vor dem Gewitter davon zu laufen, kann es lebensrettend sein, sich in hüpfenden Bewegungen fortzubewegen. Denn wenn der Blitz mehrere Meter entfernt in den Boden einschlägt, droht durch die sogenannte Schrittspannung Lebensgefahr. Von der Einschlagstelle aus breitet sich die Spannung kreisförmig aus und verliert dabei an Stärke. Stehen die Füße während man gerade einen Schritt macht auseinander, besteht zwischen ihnen ein Spannungsunterschied. So kann der Strom durch den Körper fließen.

„Sollten Sie Zeuge davon werden, wie ein Mensch von einem Blitz getroffen wird, leisten Sie sofort Erste Hilfe und wählen Sie den Notruf“, appelliert der Leiter der Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises, Ralf Ahr. „Ein Blitzschlag kann zu einem Herz- und Atemstillstand führen; Sofortmaßnahmen sind daher für das Opfer lebenswichtig.“

Bei Bewusstlosigkeit sollte die Person in die stabile Seitenlage gebracht und die Atmung kontrolliert werden. Ist eine Herzdruckmassage als Sofortmaßnahme notwendig, wird der Brustkorb in der Mitte etwa 5 bis 6 Zentimeter 100 Mal in einer Minute niedergedrückt. Die Disponentinnen und Disponenten der Rettungsleitstelle, zu erreichen über den Notruf 112, können die Ersthelferinnen und Ersthelfer dabei telefonisch anleiten. So wird die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens überbrückt.

Schwalbennest an der Hauswand:

Entfernen ist verboten

Nisthilfen unterstützen den Artenschutz

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Schwalben sind ursprünglich sogenannte Felsenbrüter und errichten ihre Brutplätze an Klippen und Steilhängen. Da die Tiere sehr anpassungsfähig sind, haben sie aber auch gelernt, Hauswände oder offene Stallungen als Brutplätze zu nutzen. Während manche Hausbesitzende sich über die jährliche Ankunft der Vögel an den Dachvorsprüngen freuen, sehen andere dies als Ärgernis. Denn die Schwalben können durch Nistmaterial und Kot die Hauswände verunreinigen.

Dabei lässt sich dieses Problem sehr leicht lösen, indem man in etwa 40 cm bis 60 cm Abstand unter dem Nest ein sogenanntes Kotbrett anbringt, das die Hinterlassenschaften der Schwalben auffängt.

Entfernen von Schwalbennestern kann teuer werden

Verboten ist, Schwalbennester zu entfernen. Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Sowohl Mehl- als auch Rauchschwalben unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz und sind geschützt. Demnach ist es auch verboten, die Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Aktuelle Studien beweisen, dass der besagte Schutzstatus der Schwalben leider auch dringend nötig ist, da die Bestandszahlen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen sind. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen finden die Schwalben durch den dramatischen Rückgang der Insekten immer weniger Nahrung, um ihre Brut durchzufüttern, zum anderen schwindet das Brutplatzangebot, wenn die Schwalben durch Flatterbändchen oder gespannte Drähte vertrieben werden.

Nisthilfen unterstützen den Artenschutz

Wer diesem Trend entgegenwirken und den Schwalben helfen möchte, kann Nisthilfen anbringen, die von den Tieren gerne angenommen werden. Hierzu finden sich zahlreiche Angebote im Handel. Dabei sollte beachtet werden, dass Rauch- und Mehlschwalbe hinsichtlich der Form des Nestes und des Standortes unterschiedliche Ansprüche haben. Während die Mehlschwalbe stets in geschlossenen Nestern an Außenfassaden von Gebäuden brütet, findet man die offenen, schalenförmigen Nester der Rauchschwalbe innerhalb von Gebäuden wie beispielsweise offenen Kuhställen.

Rathaus Neubau

Beginn der Planungen

Die Planungen für den Neubau des Eitorfer Rathauses nehmen Gestalt an.

Nachdem im Juni 2021 der Rat der Gemeinde Eitorf zwei Grundsatzentscheidungen zum Rathaus getroffen hat, beginnen die konkreten Planungen nun Form anzunehmen. Das bestehende Rathaus am Markplatz wird nicht saniert, sondern soll neu gebaut werden. Zudem soll es umziehen, geplant ist hier der Standort „Alte Feuerwache“, Brückenstraße 25-27.

Im Vorfeld soll es zu Gestaltung und Funktionen des Rathauses einen breit angelegten Beteiligungsprozess der Bürgerinnen und Bürger, der Politik sowie der Beschäftigten geben.

Die Politik hat sich 2021 einstimmig für den Neubau und gegen eine Sanierung des jetzigen Rathauses entschieden. Das Rathaus ist in den 1950ern erbaut und seit dem in mehreren Schritten erweitert und aufgestockt worden. Es besteht dringender Sanierungsbedarf in fast allen Bereichen, angefangen bei einer energetisch notwendigen Sanierung (u.a. Dämmung, Fenster, Heizung), einer kurz vor dem Zusammenbruch stehenden Elektrik, nicht ausreichender IT-Verkabelung (aus dem Jahr 1997), feuchter Kellerräume bis hin zum unzureichenden Brandschutz und der nur bedingten Barrierefreiheit. Daher besteht dringender Handlungsbedarf – unabhängig davon, ob saniert oder neu gebaut wird.

Die im Rathaus vorhandenen Räumlichkeiten können den Raumbedarf nicht mehr abdecken. Es fehlt an Arbeitsplätzen, Archivraum, Sitzungs- und Besprechungsräumen, zeitgemäßen Sanitär- und Putzmittelräumen, Sozial und Wartebereichen, also fast an allem. Dieser steigende Raumbedarf begründet sich mit dem immer weiter steigenden Aufgabenpensum der öffentlichen Verwaltung und besteht nicht erst seit kurzem, wie die Geschichte des jetzigen Rathauses zeigt. Bereits zehn Jahre nach Errichtung dieses Gebäudes musste die erste Erweiterung vorgenommen werden. Der letzte Anbau erfolgte im Jahr 2010 mit der Errichtung zweier Büroräume im Innenhof. Auch die fortschreitende Digitalisierung, der Einsatz von verschiedenen Teilzeitmodellen und die Möglichkeit des Home-Office können den steigenden Raumbedarf nicht auffangen, lediglich etwas abschwächen. Neben einer notwendigen Sanierung wäre also zudem ein weiterer Anbau notwendig. Dieser hätte auf dem Grundstück nur schwer abgedeckt werden können. Hinzu kommt, dass sich das „Anstückeln“ von Gebäudeteilen fortgesetzt und eine geeignete und sinnvolle Raumverteilung weiter erschwert hätte.

Zum anderen müssten bei einer Sanierung des Rathauses Ersatzräume gesucht und finanziert werden. Bei der Sanierung wäre nur ein Vorgehen in Teilabschnitten möglichen. Einzelne Ämter oder Abteilungen müssten in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht werden und es wären regelmäßige Umzüge nötig. Dies vereinfacht die Zugänglichkeit für die Bevölkerung nicht und bedeutet einen hohen organisatorischen Aufwand.

Zudem laufen aktuell zwei große und langjährige Sanierungsmaßnahmen, die Sanierung des Hermann Weber Bades und der Siegparkhalle. Beide Sanierungen haben gezeigt, dass solche Maßnahmen einen erheblichen Aufwand an Vorprüfungen bedeuten und selbst dann kann man nicht absehen, welche baulichen Probleme während der Sanierung noch auftreten. Das erschwert und verlängert die Maßnahme deutlich. Ein Gebäude in Größe und Alter wie das aktuelle Rathaus an die heutigen Anforderungen an Brandschutz, Baurecht und Technik anzupassen, ist schwierig und kann voller teurer Überraschungen stecken.

Bei einem Neubau an der Stelle des jetzigen Rathauses müsste ein Ausweichquartier für die Mitarbeitenden während der Abbruch-  und Bauphase gesucht werden müsste. Mit Abriss und Neubau wäre ein Zeitraum von mindestens drei Jahren zu überbrücken. Die Kosten für die Anmietung solcher Räume, wahrscheinlich in verschiedenen Gebäudekomplexen in Eitorf verteilt, wurden grob auf etwa 15 % der gesamten Baukosten geschätzt. Der organisatorische Aufwand für zwei Umzüge, einmal in die wahrscheinlich dezentralen Ersatzräume und dann in das neue Rathaus, ist immens.

Die nach der Neubauentscheidung zwangsläufige Standortfrage bezog sich schon aus  Wirtschaftlichkeitsgründen auf zwei grundsätzlich geeignete, zentral gelegene Grundstücke der Gemeinde: Das Grundstück Markt 1, also der jetzige Standort und das Grundstück Brückenstraße 25-27 (ehemals Feuerwehr, Bauhof, Wasserwerke, Erziehungsberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises). Bei letzterem könnte zudem das Grundstück des Parkhauses an der Bahn hinzu erworben werden, um es in den Neubau einzubeziehen. Verhandlungen mit der Deutschen Bahn laufen.

Dies bedeutet, dass das Rathaus seinen „angestammten“ Platz am Markt verlässt. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts hatte das Eitorfer Rathaus jedoch schon viele Standorte im Dreieck Brückenstraße, Bahnhof und Markt. Erst seit Mitte der 1920er Jahre findet man das Rathaus am Markt. Hinzu kommt, dass einzelne Abteilungen teils schon lange dezentral untergebracht waren, z.B. Büro des Bauhofes oder die Gemeindewerke; zuletzt war das Schulamt in den 1990er Jahren auf Grund von Platzmangel im Rathaus woanders untergebracht. Das Rathaus war also nicht immer schon am Marktplatz – allerdings immer zentral im Ortskern. Dies ist auch bei der Brückenstraße 25-27 der Fall. Zum Marktplatz sind es nur wenige Gehminuten, zudem ist der neue Standort näher am Bahnhof gelegen, der durch den geplanten Umbau zum Zentralen Omnibusbahnhof noch größerer Bedeutung bekommen wird. Auch die Anbindung an viele öffentliche Gebäude ist besser (Schul- und Sportzentrum, Theater am Park, Jugendhilfezentrum). Dies verkürzt auch notwendige Dienstwege.

Nach den beiden Grundsatzentscheidungen im vergangenen Jahr wurde eine interne Arbeitsgruppe gegründet, die die notwendigen Entscheidungen für die Beauftragung einer konkreten Planung des Neubaus ab 2023 herbeiführen soll. Dazu gehört insbesondere die Ermittlung des Raumbedarfs für die nächsten bis zu 40 Jahre. Dazu wird es verschiedene Beteiligungsverfahren für die Mitarbeitenden selbst, die Politik, aber auch für die Bürgerschaft geben. Sie soll aktiv in diesem ersten Planungsschritt mitgenommen werden.

Über den Planungsfortgang wird es eine regelmäßige Berichterstattung geben. Wer sich über die Grundsatzentscheidungen näher informieren möchte: (Link zu Sitzungen/Niederschriften Juni 2021 ASOMK und ABS/Rat).

Bürgerinnen und Bürger sollten öffentlich zugängliche Wetterdienste nutzen

Heute (19.05.2022) und morgen am Freitag, 20. Mai 2022, werden in der Region Unwetter mit schwerem Gewitter erwartet. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat am Donnerstagvormittag eine Vorabinformation veröffentlicht.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat vom Bonn-Beueler Wetterdienst „Donnerwetter.de“ eine fachliche Einschätzung angefordert: Es können lokale Gewitterzellen auftreten, die bislang aber örtlich nicht bestimmbar sind. Am Freitag können starke Sturmböen durch den Rhein-Sieg-Kreis ziehen, so die Wetterexperten.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat sich auf das bevorstehende Wetterereignis eingestellt und vorbereitete Maßnahmen getroffen.

Warnungen des DWD für alle öffentlich

Die Warnungen des DWD sind öffentlich zugänglich unter dwd.de und wettergefahren.de. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Unwetterwarnungen zeitnah informieren. Der Rhein-Sieg-Kreis empfiehlt weiterhin dringend, Warn-Apps wie „NINA“ oder „WarnWetter“ des DWD auf dem Smartphone zu installieren und zu nutzen.

Bevölkerungsschutz

Bonner Wetterdienst berät den Rhein-Sieg-Kreis bei Unwetterereignissen

Das Unwetter vom 14./15. Juli 2022 hat auch im Rhein-Sieg-Kreis immense Schäden angerichtet: Menschen starben, ganze Wohngebiete wurden zerstört, die Infrastruktur nachhaltig geschädigt. Seitdem ist der Wiederaufbau in vollem Gange, doch auch fast ein Jahr nach der Katastrophe gibt es noch viel zu tun.

„Die Ereignisse haben auch gezeigt, wie wichtig ein gemeinsames und effektives Handeln ist“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Das Zusammenspiel der Behörden, Rettungskräfte und sämtlicher Verantwortlicher vor Ort konnte trotz allem noch Schlimmeres verhindern!“

Vor die Lage kommen

Um in Zukunft bereits im Vorfeld gezielter auf derartige oder ähnliche Wetterereignisse reagieren zu können, hat der Rhein-Sieg-Kreis jetzt mit der „Donnerwetter.de GmbH“ eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das in Bonn-Beuel-Bechlinghoven ansässige Unternehmen bietet seit 1996 einen umfangreichen Wetterservice an, der aktuelle Vorhersagen und Prognosen sowie Hintergrundinformationen und Analysen von meteorologischen Ereignissen umfasst.

Für den Rhein-Sieg-Kreis bedeutet das konkret: Bei Unwetterwarnungen ab der „Stufe 3“ berät Unternehmensgründer und Geschäftsführer Dr. Karsten Brandt gemeinsam mit seinem Team den Rhein-Sieg-Kreis. Ziel ist es, eine frühzeitige fachliche Einschätzung einer aktuellen Warnung mit Gefahrenpotential zu erhalten und auch lokale Schwerpunkte auszumachen.

So könnten alle Beteiligten – von den Verantwortlichen in der Feuer- und Rettungsleitstelle im Kreishaus in Siegburg bis hin zu den Akteuren vor Ort – schneller und effektiver als bisher notwendige Maßnahmen ergreifen und „vor die Lage kommen“.

„Es treibt mich an, die Menschen möglichst früh vor extremen Wetterlagen zu warnen“, sagt Dr. Karsten Brandt. „Aber Meteorologen dürfen auch nicht falsch warnen. Wichtig ist, eine möglichst genaue Einschätzung, was und wo etwas passieren wird. So können die Behörden konkrete Maßnahmen ergreifen!“.

Enge Verwurzelung in der Region

Die „Donnerwetter.de GmbH“ verfügt neben den erforderlichen meteorologischen Kenntnissen über ausgezeichnete geographische Kenntnisse der Region Bonn/Rhein-Sieg. Dr. Karsten Brandt ist in Bonn aufgewachsen und hat schon während seiner Schulzeit einen eigenen privaten Wetterdienst gegründet, aus dem das jetzige Unternehmen hervorgegangen ist. Als Wettermoderator ist er mit seinem Team montags bis freitags beim hiesigen Lokalsender „Radio Bonn/Rhein-Sieg“ zu hören. Ebenfalls ist Dr. Brandt regelmäßig als Experte für die Themen Wetter und Klima im Programm des Bonner TV-Senders „phoenix“ zu Gast.

Eigene Grünphase für Linksabbiegende an “Kurscheid’s Eck”

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Rhein-Sieg-Kreis (an) – An der Kreuzung Bahnhofstraße/Poststraße/Brückenstraße (L 333/L 86) in Eitorf bekommen Teilnehmende am Straßenverkehr, die aus allen Fahrtrichtungen nach links abbiegen möchten, jetzt eine eigene Grünphase. Die Ampelanlage wird voraussichtlich am Sonntag, 13. März 2022, auf die neue Verkehrsführung umgestellt.

Bisher erhielten die Linksabbiegende an der Kreuzung L 333/L86 gleichzeitig mit den geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmenden der L 333 bzw. der L 86 „Grün“ und mussten beim Abbiegen auf den ihnen entgegenkommenden Verkehr achten.

Mehr Sicherheit und besserer Verkehrsfluss

Die eigene Grünphase soll die Verkehrssicherheit deutlich verbessern und geht auf einen Beschluss der Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises zurück. Der Kommission gehören Vertreterinnern und Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg, der Gemeinde Eitorf und des Landesbetriebs Straßenbau NRW an. Aufgrund der Verkehrsunfälle, die sich im Kreuzungsbereich L 333/L 86 in den vergangenen Jahren ereigneten, wurde diese als Unfallhäufungsstelle eingestuft.

Doch die neue Signalplanung der Ampelanlagen soll nicht nur das Linksabbiegen sicherer machen, sie wurde auch an die aktuelle Verkehrsmenge angepasst und soll den Verkehrsfluss an dieser hochbelasteten Kreuzung verbessern.

„Die Kreuzung wurde leider immer wieder als Unfallhäufungsstelle erkannt“, sagt Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises und zugleich Vorsitzender der Unfallkommission. „Bei der Unfallanalyse der Unfälle in den vergangenen Jahren haben wir festgestellt, dass die für die Unfallhäufungsstelle maßgebenden Verkehrsunfälle verschiedenen Ästen der Kreuzung zugeordnet werden. Darüber hinaus wurden bei der Unfallanalyse verschiedene unfallauslösende Faktoren festgestellt. Aus diesem Grund war es wichtig, die Kreuzung als ein Ganzes zu sehen.“

Für die Mitglieder der Unfallkommission galt daher, sämtliche Defizite in der Verkehrssicherheit mit Hilfe der neuen Signalplanung auszuräumen und die Schaltung an die geänderte Verkehrsmenge anzupassen.

Ampel beim Umbau kurzfristig abgeschaltet

Der zuständige Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW plant, am Sonntag, den 13. März 2022 ab 9:00 Uhr die neue Signalsteuerung einzubauen. Für die Umrüstung muss die Ampelelanlage für einige Stunden abgeschaltet werden.

Der Landesbetrieb hat sich für einen verkehrsarmen Sonntag entschieden, um die Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten. Auch wenn Linksabbiegende demnächst möglicherweise ein wenig länger auf „Grün“ warten müssen, sind alle Mitglieder der Unfallkommission froh über die Umsetzung und hoffen auf Verständnis. Denn gemäß dem Motto „Sicherheit vor Leichtigkeit“ steht die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmende an erster Stelle!

Kostenloses Surfen mit freiem WLAN in Eitorf

Drei öffentliche WLAN-Hotspots im Zentrum in Betrieb

Gemeinsames Projekt der Gemeinde Eitorf und Westenergie

Für freies und kostenloses WLAN sorgte in den letzten Monaten die Gemeinde Eitorf gemeinsam mit dem Energiedienstleister Westenergie. Das Surfen im Internet mit Smartphone, Tablet oder anderen Endgeräten wird durch die insgesamt drei neu errichteten WLAN-Hotspots für alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie allen Gästen durchgängig möglich gemacht. Diese drei eingerichteten Hotspots befinden sich am Marktplatz, im Bereich des Posthofes, sowie im Bahnhofsgelände und am Busbahnhof

Sobald der Anwender nun in die unmittelbare Nähe des kostenlosen Internets kommt, wird das zur Verfügung stehende WLAN auf seinem mobilen Gerät angezeigt. Eine Verbindung ist bequem mit einem Klick und ohne Registrierung möglich, sodass sofort auf die Internetverbindung zugegriffen werden kann. Dieses Angebot gilt bis mindestens Ende 2026 und kann auch danach weiter verlängert werden.

Für den Bürgermeister der Gemeinde Eitorf, Rainer Viehof, ist öffentliches WLAN der nächste Schritt, um die Gemeinde für Bürgerinnen und Bürger sowie deren Besucher attraktiv zu gestalten: „Zu einer zeitgemäßen Entwicklung unserer Gemeinde gehört für mich auch ein frei zugängliches und kostenfreies WLAN für alle. Dies möchten wir mit dem gezielten Ausbau von Hotspots erreichen. Wir freuen uns, damit im digitalen Bereich unsere touristischen und kulturellen Angebote weiter auszubauen.“ 

Westenergie Kommunalmanager Thomas Krischik betont: „Von freiem Internet im öffentlichen Raum in einer Kommune profitieren Gäste, Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gewerbetreibende. Gerade im Zentrum gibt es eine starke Nachfrage, die nun bedient werden kann und neue Möglichkeiten schafft.“ 

Das kostenlose WLAN-Netz bietet dabei einen Mehrwert an Sicherheit und Service. Das Ganze funktioniert sehr einfach: In den WLAN-Einstellungen des Tablets oder Smartphones einfach „Eitorf Free WiFi“ auswählen, auf der Startseite auf den Login-Button klicken und schon kann gratis, mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit pro Nutzer gesurft werden. Ein Passwort wird nicht benötigt. Das Zeitkonto ist für jeden Nutzer auf 6 Stunden pro Tag limitiert.

 Westenergie unterstützt Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bei der Einrichtung von öffentlichem WLAN. Der Energiedienstleister liefert dabei alles aus einer Hand: Beratung, Planung, Installation, Service, Wartung und Abrechnung. Die WLAN-Hotspots finden sich in Rathäusern, in Bürgerhäusern, auf Einkaufsstraßen, auf Veranstaltungsplätzen, in Freibädern, auf Schulgeländen, an historischen Burgen sowie in Schloss- und in Kurparks. Für die Nutzer gibt es keine Zugangsbeschränkung, das Login funktioniert ohne Angaben von Daten oder Registrierung. Zudem bietet Westenergie an seinen WLAN-Hotspots wie gewohnt einen besonders hohen Sicherheitsstandard für die Kommunen als Betreiber der Technik.


Über die Westenergie AG

Die Westenergie AG ist der führende Energiedienstleister und Infrastrukturanbieter in Deutschland mit rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die 100-prozentige E.ON-Tochter vereint alle Aktivitäten des Konzerns in den Feldern Kommunen, Konzessionen und Netzkooperationen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Die Westenergie-Gruppe verantwortet und betreibt rund 175.000 km Stromnetze mit rund 4,7 Millionen Stromentnahmestellen, 24.000 km Gasnetze mit rund 450.000 Ausspeisepunkten sowie 10.000 km Breitband- und 5.000 km Wassernetze. Damit schafft Westenergie eine sichere Versorgung und beständige Wertschöpfung, die in den Regionen bleibt. Das Energieunternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, die intelligente Energielandschaft der Zukunft aktiv mitzugestalten. Westenergie bietet deshalb ganzheitliche Dienstleistungen sowie Netz- und Infrastrukturlösungen für moderne Kommunen und entwickelt diese maßgeschneidert im engen Dialog mit ihnen, insbesondere in ihren 1.400 Partnergemeinden. Im Bereich Netzservice entwickelt Westenergie intelligente Lösungen für die Netzinfrastruktur von Kommunen, Unternehmen, Netzbetreibern und Stadtwerken.

E-Lastenrad am Markplatz

Pünktlich zum Beginn der wärmeren Monate wird das Leihradsystem RSVG-Bike in Eitorf um ein E-Lastenrad erweitert. Das Rad steht ab sofort am Marktplatz zum Verleih zur Verfügung. Die Ausleihe erfolgt, wie auch für die anderen Räder im RSVG-Bike-Netz, über die App von Nextbike. Die Kosten belaufen sich auf 3 € pro 30 min. Eine Tagesausleihe kostet 27 €. Für Abo-Kunden sind die Preise günstiger.

Der geräumige Laderaum des Fahrrads darf mit bis zu 60 Kg beladen werden. Damit ist es die perfekte Alternative für einen autofreien Einkauf oder für einen größeren Ausflug mit Picknick an der Sieg. Im Laderaum befindet sich zudem eine kleine Sitzbank in denen die jüngeren Eitorfer*innen eine Mitfahrgelegenheit finden. Bis zu zwei Kinder können transportiert werden. Ein Helm ist in diesem Fall für alle zu empfehlen.