Erster Fall von Geflügelpest im Rhein-Sieg-Kreis

Auch im Rhein-Sieg-Kreis gibt es nun einen ersten Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln. Ein in Alfter gefundener toter Kranich war mit dem H5N1-Virus infiziert. Das hat das Friedrich Löffler-Institut jetzt bestätigt. „Das es sich um einen einzelnen Fall bei Wildvögeln handelt, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergreifen“, sagt Silvia Berger vom Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. „Wir bitten aber alle Geflügelhalter dringend, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten!“ So sollten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere beispielsweise an für Wildvögel unzugänglichen Stellen tränken sowie Futter und Einstreu geschützt lagern. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben. Typische Symptome für eine Infektion mit H5N1 bei Geflügel sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion und Blauverfärbung der Haut. Die Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Symptome beträgt einige Stunden bis zu 21 Tage. Die Seuche kann danach schnell verlaufen und endet meist tödlich. Treten in kleineren Geflügelhaltungen bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, ist das ein deutlicher Hinweis auf Geflügelpest. Alle Informationen zur Tierseuche und Tipps für Geflügelhalterinnen und -halter gibt es auf www.rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest. Wer tote Vögel findet, kann sich an das örtliche Ordnungsamt oder an das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises wenden (02241 13 2335). Singvögel und Tauben sind weniger für Geflügelpest empfänglich, bei Wassergeflügel wie Enten, Gänsen, Schwänen und Möwen oder auch Greifvögeln ist die Gefahr einer Infektion höher.

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„Schatzsuche“ nur mit Genehmigung

Mit dem Frühling startet im Rhein-Sieg-Kreis jetzt auch wieder die „Schatzsuchersaison“. Die Obere Denkmalbehörde des Kreises weist zum Internationalen Denkmaltag am 18. April 2025 darauf hin, dass für die Suche mit Metallsonden eine Grabungserlaubnis nach § 15 Denkmalschutzgesetz benötigt wird.
„Bevor sich Hobbyarchäologinnen und -archäologen auf die Schatzsuche machen, sollte der Weg über die Kreisverwaltung führen“, sagt die Leiterin des Amtes für Schule, Bildung, Kultur und Sport, Brigitte Böker. „Ohne Genehmigung geht das nicht.“ Das Gleiche gilt auch für Magnetangeln.
„Gemeinsam mit den Fachleuten des Landschaftsverbandes stellen wir dadurch sicher, dass bestimmte Standards eingehalten werden und Bodendenkmäler keinen Schaden nehmen. Eine Erlaubnis bekommt nur, wer sich an die Regeln hält.“ Deshalb ist neben einem persönlichen Gespräch mit der Außenstelle des Landschaftsverbandes Rheinland in Overath ein schriftlicher Antrag mit verbindlichen Erklärungen notwendig. Ihm muss ein Plan mit dem gewünschten Suchgebiet beigefügt werden. Nach erteilter Grabungserlaubnis werden nicht nur die Antragstellenden über die Erlaubnis informiert, sondern auch die Unteren Denkmalbehörden in den Städten und Gemeinden, auf deren Gebiet die Suche stattfinden soll. Sondengängerinnen und Sondengänger müssen die Erlaubnis während der Suche dabeihaben und bei möglichen Kontrollen auch aushändigen.
Wenn die Hobbyarchäologinnen und -archäologen tatsächlich einen wertvollen Fund machen, dann dürfen sie ihn nicht einfach behalten. Laut Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen werden bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler sowie sonstige Fundstücke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung Eigentum des Landes. Das gilt auch bei einem zufälligen Fund. Finderinnen und Finder sind verpflichtet, den „Schatz“ zu melden. „Sofern der Fund nicht auf unerlaubten Nachforschungen beruht, besteht die Chance einer Belohnung“, so Brigitte Böker. Die Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde kostet 75 Euro. Wie lange sie gültig ist, hängt von der Erfahrung der Besitzerin beziehungsweise des Besitzers ab.

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Wie kann ich Haustiere vor Silvesterstress schützen?

Böller in der Silvesternacht sind für Haustiere Stress pur. Sie haben ein feines Gehör und nehmen den Krach viel stärker wahr; zudem wissen sie nicht, woher Lärm und Licht kommen und können dies nicht einordnen. Da besonders Hunde und Katzen ein viel feineres Gehör besitzen als wir Menschen, kann der Krach der Feuerwerkskörper die Tiere in Panik versetzen. Doch mit einfachen Tipps können Haustiere über die Silvesternacht vor Stress und Angst geschützt werden. 

So sollten sie am Silvesterabend nicht alleine gelassen werden. Am besten werden für die Vierbeiner in einem verdunkelten Zimmer Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten geschaffen; im Idealfall an einem Ort, den das Tier kennt und an dem es sich wohl fühlt. Käfige von Vögeln und Meerschweinchen können mit einem Tuch abgedeckt werden.

Sucht das Tier Körperkontakt, sollten Halterinnen und Halter beruhigend einwirken. Ganz wichtig: Man sollte selbst nicht in Hektik oder übersteigerte Fürsorge verfallen, denn das eigene Verhalten überträgt sich auf das Haustier! Am besten ist es, auch am Silvestertag die gängige Routine einzuhalten

Beim täglichen Spaziergang sollten Hunde nur an der Leine ausgeführt werden, da ein plötzlich gezündeter Böller den Vierbeiner in Panik versetzen oder im schlimmsten Fall sogar verletzen kann. Eine doppelte Sicherung an Halsband und Geschirr kann sinnvoll sein. Auch Freigängerkatzen sollten in der Wohnung behalten werden, weil das Risiko zu hoch ist, dass sie sich irgendwo verängstigt verkriechen. Sollte das Tier trotzdem die Flucht ergreifen, ist es wichtig sicherzustellen, dass das Haustier registriert und gekennzeichnet ist.

Beruhigungsmittel sollten nur in enger Absprache mit einer vertrauten Tierärztin oder dem vertrauten Tierarzt verabreicht werden. Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle Feuerwerksfans, das Knallen auf die Silvesternacht zu beschränken, damit die Tiere nicht schon Tage vorher in Angst versetzt werden und sich auch schnell wieder erholen können.

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