Adventskalender und Walnüsse für einen guten Zweck

Landrat Sebastian Schuster unterstützt die Aktion der LIONS-Clubs

Wie in den vergangenen Jahren begrüßte Landrat Sebastian Schuster kurz vor Beginn der Adventszeit zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter einiger LIONS Clubs und dankte ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz für soziale Zwecke. Auch dieses Mal ging es wieder um eine besondere Aktion der LIONS: den Adventskalender 2024 und die Weihnachts-Walnüsse!

Bei der „Walnuss-Charity“ wurden Walnüsse mit Losen „präpariert“. Zu gewinnen gibt es neben vielen Geldpreisen auch jede Menge Gutscheine zum Beispiel für Restaurantbesuche, sportliche Aktivitäten, Abonnements und vieles mehr. Genauso wie beim LIONS-Adventskalender: Hinter jedem Türchen verbirgt sich die Chance auf einen Gewinn, auch hier gespendet von ortsansässigen Geschäftsleuten und Unternehmen. Die Verkaufsstellen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Clubs genannt. Ab dem 1. Dezember werden dort auch täglich die Gewinnnummern veröffentlicht.

„We Serve“ ist das Motto der LIONS

Der Erlös des Verkaufs von Adventskalendern und Walnüssen kommt ausschließlich sozialen Zwecken zu Gute – da wird bedürftigen Kindern und Jugendlichen geholfen, Hausaufgabenbetreuung vermittelt, Förderunterricht oder Programme zur Gewaltprävention finanziert oder aber es werden wichtige ehrenamtliche Organisationen, wie beispielsweise Jugendfeuerwehren, unterstützt. Unter dem Motto „We Serve“ helfen die LIONS ehrenamtlich dort, wo Hilfe gebraucht wird.

„Ehrenamtliches Engagement zu stärken ist mir eine wirkliche Herzensangelegenheit, denn unsere Gesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn man sich umeinander kümmert, sagte Landrat Schuster. „Was die LIONS nicht nur zur Adventszeit, sondern das ganze Jahr über auf die Beine stellen, ist wirklich großartig! Das unterstütze ich gerne!“

Feierliche Einbürgerung im Siegburger Kreishaus

Am 13. November begrüßten Werner Erdmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen des Rhein-Sieg-Kreises, und Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Kreistags, wieder in festlichem Rahmen die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises.

„Als deutsche Staatsbürgerin und deutscher Staatsbürger haben sie Rechte und Pflichten übernommen. Hierzu gehören das aktive und passive Wahlrecht – bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr – und die Verpflichtung, die deutsche Verfassung zu schützen!“, betonte Werner Erdmann in seiner Ansprache zur Begrüßung der zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger. „Im Namen von Landrat Schuster wünsche ich Ihnen, dass sich alle Wünsche und Träume, die sich mit der Einbürgerung verbinden, erfüllen“, so Erdmann.

Besonders freute sich Patricia Lietmeyer, die mit ihrem Ehemann Burghard und dem ältesten Sohn Bernhard ins Kreishaus gekommen war. Ihre Eltern waren aus dem 2. Weltkrieg nach Australien ausgewandert. Die Liebe zur deutschen Sprache und Kultur, die sie zu Hause erlebte, ließ in ihr den Wunsch reifen, in Deutschland zu studieren. Während des Mathematik- und Physikstudiums in Göttingen lernte sie ihren zukünftigen Ehemann kennen und lieben. Ãœber München und Nürnberg kam die Familie 1984 nach Sankt Augustin, wo sie seitdem wohnt. Die pensionierte Softwareentwicklerin lebt schon seit 50 Jahren, seit dem 1. Dezember 1974 in Deutschland. 1979 kam der älteste Sohn in Göttingen zur Welt, es folgten vier Mädchen, der jüngste Sohn war 1996 geboren worden. „Ich freue mich, nunmehr ebenso wie meine Kinder jetzt die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten zu haben“, freute sich Patricia Lietmeyer.     

Brauchten die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger bislang zusätzlich noch die Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, ist diese Voraussetzung mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz zum 27. Juni 2024 entfallen. Bei insgesamt zwei Einbürgerungsterminen in dieser und in der kommenden Woche (13. und 21.11.2024) erhalten 229 Personen im Kreistagssaal „Dr.-Franz-Möller-Saal“ des Siegburger Kreishauses ihre Einbürgerungsurkunden.

Der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber kommt diesmal mit 38 Personen aus Syrien. Die weiteren zukünftig Eingebürgerten besitzen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Afghanistan (10), Ägypten (3), Albanien (5), Aserbaidschan (3), Australien (2), Belarus (1), Bosnien und Herzegowina (4), Brasilien (1), Frankreich (1), Georgien (2), Griechenland (3), Großbritannien (4), Haiti (1), Irak (9), Iran (11), Jamaika (1), Kanada (1), Kasachstan (3), Kirgisistan (1), Kolumbien (1), demokratische Republik Kongo (2), Republik Kosovo (5), Kroatien (1), Kuba (1), Libanon (5), Marokko (4), Mazedonien (2), Mexiko (1), Niederlanden (1), Polen (6), Portugal (2), Rumänien (2), Russische Föderation (22), Serbien (7), Spanien (2), Südafrika (3), Tadschikistan (2), Thailand (1), Türkei (35), Ukraine (12), Ungarn (3), Usbekistan (4), Vereinigte Staaten (1).

Die Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber wohnen derzeit in diesen Kommunen: Alfter (15), Bad Honnef (11), Bornheim (22), Eitorf (11), Hennef (22), Königswinter (11), Lohmar (16), Meckenheim (8), Niederkassel (16), Rheinbach (8), Sankt Augustin (32), Siegburg (36), Swisttal (4), Wachtberg (4), Windeck (7). Unter den 229 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 95 weibliche und 93 männliche Erwachsene sowie 41 Kinder. 37 Personen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Vor der eigentlichen Einbürgerung geben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.

Seit dem 27.06.2024 haben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine Ergänzungserklärung zur Loyalitätserklärung laut abzugeben und zu unterschreiben; diese hat folgenden Wortlaut: „Ich bekenne mich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.“

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295 902318 oder 0160 8230810 oder an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-3066, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

„Zesamme jeck, kutt all an Deck“

Der Sessionsorden des Rhein-Sieg-Kreises

Vom Kapitän bis zur Leichtmatrosin: Wir feiern zusammen und wir arbeiten zusammen. Wenn der Fastelovend beginnt, freuen sich auch die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung auf die tollen Tage.

Damit wir auch außerhalb der Karnevalszeit im Rhein-Sieg-Kreis jedem Sturm trotzen, braucht es weiterhin Menschen, die in der Verwaltung wichtige Aufgaben übernehmen: Vom Straßenverkehrsamt über die Ausländerbehörde, vom Amt für Umweltschutz bis zum Kreisstraßenbau. Bei uns sind rund 1.700 Mitarbeitende in über 70 Berufen beschäftigt, die bei jedem Wind die Segel setzen. Aktuelle Stellenausschreibungen zum Anheuern gibt es hier: www.karriere-im-kreis.de/.

„Der Rhein-Sieg-Kreis ist nur so erfolgreich wie die Menschen, die hier täglich in die Wanten klettern und sich als Team beweisen“, betont Landrat Sebastian Schuster und appelliert, sich für einen Beruf in der Kreisverwaltung zu bewerben: „Machen Sie doppelt Karriere: Mit einem spannenden Job – und damit für das Wohl aller Menschen im Rhein-Sieg-Kreis!“

Deswegen verbindet der Rhein-Sieg-Kreis in seinem diesjährigen Sessionsorden die Freude und den Spaß am Fastelovend mit der Suche nach neuen Mitarbeitenden: „Zesamme jeck, kutt all an Deck!“

Hilfreiche Internetseiten für Kinder im Grundschulalter

Medienverhalten der Eltern als Vorbild!

Kinder verbringen gerne Zeit am Computer, Handy oder Tablet und damit vor allem im Internet. Internet und social media sind für Kinder attraktiv, egal ob für Schule, Hausaufgaben, Verabredungen mit Freundinnen und Freunden oder zum Zeitvertreib. Viele Eltern stellen sich die Frage, wie kann ich mein Kind schützen vor dem auch schlechten Einfluss des Internets und social media? Wie kann ich mein Kind aufklären und stark machen, Internet und social media gut zu nutzen? Wie kann mein Kind erlernen, Internet und social media im Alltag und in der Freizeit so zu gebrauchen, ohne davon abhängig zu werden oder sich zu sehr beeinflussen zu lassen? 

„Die Sorge um das richtige Maß des Medienkonsums, angemessene Zeiten und Inhalte und mögliche Kontrollen beschäftigen Eltern sehr. Wenn die Eltern gut informiert und sicher im Umgang mit digitalen Medien sind, haben sie auch Ideen,  was gut für ihre Kinder ist.“, ermutigt Volker Neuhaus, Leiter der psychologischen Beratungsdienste des Rhein-Sieg-Kreises, Eltern, die Internetkompetenz ihrer Kinder zu stärken!

Anlässlich des jährlichen „Tags der Kinderseiten“ am 21. Oktober macht der Rhein-Sieg-Kreis auf gute und sichere Websiten, insbesondere für Grundschulkinder, aufmerksam. Diese sind bunt, kindgerecht, ermöglichen es den Kindern, sich im Internet zurecht zu finden, zu lernen, Spaß zu haben und zu kommunizieren.

Sie sind zu finden unter: rhein-sieg-kreis.de/kindgerechtesnetz .

Ein kindgerechtes Netz ist aber nichts ohne das gute Vorbild der Eltern! Damit die Mädchen und Jungen einschätzen können, welche Inhalte für sie geeignet sind, muss ihnen auch beigebracht werden, worauf sie unbedingt achten müssen, zum Beispiel Datenschutz oder Fakenews. Den Umgang mit der Technik sollten Kinder genauso im Griff haben, wie das Zeitmanagement. Hier kommen die Eltern ins Spiel. Letztlich lernt das Kind den richtigen Umgang mit den Medien über das gute Vorbild der Eltern und von Erwachsenen.
„Wenn Eltern das Internet sinnvoll nutzen, wie beispielsweise zum Lernen oder Recherchieren von Informationen, wird sich das eigene Kind abschauen, wie es digitale Medien sinnvoll nutzen kann.“, erläutert Volker Neuhaus.

Bei Filmen, Serien und Spielen sollte auf die Alterskennzeichnung geachtet werden. „Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Kind absprechen, wie, und vor allem wie lange es verschiedene Medien oder Geräte nutzen darf. Sie können dafür einen gemeinsamen Mediennutzungsvertrag erstellen.“ Dieser Mediennutzungsvertrag findet sich unter  mediennutzungsvertrag.de/

online-dienstleistungen

Anträge auf Führerscheinpflichtumtausch und Internationalen Führerschein 24/7 möglich

Bequem von zu Hause aus und jederzeit Führerscheinangelegenheiten erledigen, das machen die online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises für einige Anträge möglich.   

Der digitale Pflichtumtausch des Führerscheins ist bereits seit längerem machbar, hat aber in den vergangenen Wochen ein „relaunch“ erlebt, so dass sich dies jetzt einfacher gestaltet. Auch das Hochladen der eigenen Unterschrift und eines bereits vorhandenen biometrischen Passfotos wurde aktualisiert. Für den online-Antrag auf Umtausch werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Passfoto (35x45mm) benötigt; die Gebühren können z.B. über Kreditkarte beglichen werden.    

Seit 2021 müssen die alten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden und zwar jahrgangsweise. Bis zum 19. Januar 2025 sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an die Reihe, den grauen oder rosa Führerschein gegen den EU-einheitlichen Kartenführerschein umzutauschen. Von den bereits 50.000 umgetauschten Führerscheine wurden 7.000 Anträge über das online-Portal abgewickelt.

Seit etwa einem Monat kann auch der internationale Führerschein online beantragt werden.

Alle online-Dienstleistungen sind über rhein-sieg-kreis.de/online-dienstleistungen aufrufbar. Für die online-Dienste wird ein Konto bei der BundID benötigt. Die BundID ist ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle online-Anträge. Dass BundID-Konto wird in wenigen Schritten über id.bund.de/de erstellt. Die genannten online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises führen aber auch automatisch zur BundID-Homepage im Internet. Selbstverständlich ist weiterhin die Antragstellung vor Ort im Kreisstraßenverkehrsamt möglich; hierfür sind online-Terminbuchungen über rhein-sieg-kreis.de/termin-sva oder telefonisch über 02241 13-3939 (Straßenverkehrsamt Siegburg) oder über 02225 9409-5010 (Straßenverkehrsamt Meckenheim) notwendig.  Werktags zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr besteht die Möglichkeit, ohne Termin zum Straßenverkehrsamt nach Siegburg zu kommen; allerdings muss hier gegebenenfalls Wartezeit eingerechnet werden.

Hochansteckende Infektionskrankheit

Gesundheitsamt erinnert an Nachweispflicht bei Masern

Sie sind mehr als einfach nur eine Kinderkrankheit: Masern sind eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann. Derzeit steigen die Fallzahlen der meldepflichtigen Infektionskrankheit bundesweit an. In ganz Deutschland stieg die Zahl von 79 Fällen im Jahr 2023 auf derzeit 562, in NRW von 15 auf 230 und im Rhein-Sieg-Kreis von 0 auf aktuell 3 Fälle.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises erinnert in diesem Zusammenhang an die Nachweispflicht.  Diese ist in dem seit 2020 geltenden Masernschutzgesetz festgeschrieben. Die Nachweispflicht über eine Masernschutzimpfung oder über eine überstandene Maserninfektion gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder betreut werden. Hierzu zählen Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen, andere Ausbildungseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Asylsuchende. Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen sind nachweispflichtig.

„Nach zwei Impfungen ist der Impfschutz vollständig, er hält ein Leben lang“, sagt Dr. Rainer Meilicke, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen.“

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Menschen eine Immunität gegen Masern – durch Impfung oder durch eine durchgemachte Erkrankung – haben. In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bei einer Erkrankung können schwere Komplikationen auftreten, insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen. Hierzu zählen Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfälle, in selteneren Fällen auch Gehirnentzündungen (1 pro 1000-2000 Fälle).
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Spätfolge und tritt im Durchschnitt nach 7 Jahren auf (1 pro 10.000-100.000 Fälle). Für die Patientinnen und Patienten endet sie meist tödlich.

Der Igel: Schutz für das stachelige Knäuel in Gärten und Grünflächen

Der Igel ist Wildtier des Jahres 2024! Auch wenn das Säugetier ein stacheliges Kleid trägt, wird seine Art gerne als „Nützling“ bezeichnet: sorgt der Igel doch im Garten für Ordnung. So stehen auf dem Speiseplan des nachtaktiven Einzelgängers zum überwiegenden Teil Insekten, Spinnen, Regenwürmer, große Laufkäfer, hin und wieder auch Frösche und Mäuse.

In der Regel bringt eine Igelmutter im Sommer, zwischen Juni und August, rund vier bis fünf Jungigel zur Welt.  Diese wiegen zwischen 12 bis 25 Gramm, haben eine Körperlänge von rund sechs Zentimeter und etwa 100 weiße Stacheln; ihre Augen und Ohren können sie erst nach zwei Wochen öffnen. Die Jungen werden rund 42 Tage gesäugt, bis sie etwa 300 Gramm wiegen. Danach begeben sich die kleinen Igel selbstständig auf Futtersuche. Die ausgewachsenen Tiere wiegen zwischen 800 und 1.500 Gramm und sind mit rund 6.000 bis 8.000 Stacheln geschützt.

Gerade die Jungigel sind jetzt noch, im Frühherbst, entgegen der sonstigen Gewohnheit der Art tagaktiv. Denn sie müssen sich für den bevorstehenden Winterschlaf dringend Fettreserven anfressen. Während ihres Winterschlafs verlieren die stacheligen Knäuel zwanzig bis vierzig Prozent ihres Körpergewichts.

Meistens aber spätestens bis November, bei anhaltenden Bodentemperaturen um den Gefrierpunkt, suchen die Igel ein Winterquartier auf. Dieses nutzen sie bei Schlechtwetterperioden bis in den April oder Mai des Folgejahres.

Bei herbstlichen und auf den Winter vorbereitenden Aufräumarbeiten im Garten und Heckenschnitten sollte zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt darauf geachtet werden, ob Igel auf dem Boden unterwegs sind; sie sollten nicht gestört werden. Zur Todesfalle können Teiche oder Pools werden. Igel können zwar geschickt schwimmen, durch ihre kurzen Beine sind ihre Möglichkeiten zu klettern jedoch beschränkt. Teiche mit flachen Ufern oder abgedeckte Pools retten die Tiere vor dem Ertrinken. Kellerschächte oder Gruben sollten regelmäßig auf hineingefallene Igel kontrolliert und am besten abgedeckt werden.

„Die Hauptfeinde des Igels sind heutzutage leider wir Menschen“, erläutert Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

„Wir können den Tieren aber helfen. Herbstlaub- und Reisighaufen im Garten sind ideale Winterquartiere. Holzstapel mit ausreichend Hohlraum können zu geeigneten Igelverstecken werden. Auch Schlupflöcher in Gartenzäunen sind hilfreich.“, appelliert Jörg Bambeck dem Wildtier des Jahres 2024 einen artgerechten Lebensraum im Garten anzubieten.

Den Garten winterfest machen

Hecken- und Baumschnitt jetzt möglich

Jetzt ist der Herbst nicht nur kalendarisch gestartet: es fallen die Blätter von den Bäumen, Blumenkübel werden ins Haus geholt, Beete frostsicher hergerichtet. Wer seinem Garten und den darin wohnenden Tieren Gutes tun möchte, kann dies ganz einfach mit der richtigen Handhabung des Herbstlaubs tun.

„Für die Natur ideal ist es, die Blätter auf den Beeten liegen zu lassen. So wird der Boden geschützt und Regenwürmer finden hier Nahrung. Zu einem Haufen zusammengekehrt bietet das Laub Igeln und anderen Tieren ein Winterquartier. Ansonsten gehört es auf den Komposthaufen oder in die Biotonne.“, erläutert Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Nützliche Hinweise für die Herstellung von wertvollem Humus auf dem eigenen Komposthaufen gibt es über rhein-sieg-kreis.de/kompost. Wer größere Mengen Laub entsorgen muss, kann Biosäcke der RSAG verwenden; diese sind an vielen Verkaufsstellen im Kreisgebiet erhältlich. Die Adressen finden sich im Abfallkalender der RSAG.

In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken wieder großzügig gestutzt und Bäume geschnitten werden. „Wer die Hecke im Winter richtig schneidet, kann eine dichte Hecke erreichen. Diese bietet wichtigen Schutz und Lebensraum für viele Tiere.“, erklärt Jörg Bambeck.

Sollten Bäume gefällt werden müssen, so sind die kommenden Monate grundsätzlich dafür geeignet. Im Siedlungsbereich allerdings ist bei der Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob eine Baumschutzsatzung besteht, die das Fällen möglicherweise verbietet. Auch aus Gründen des Artenschutzes kann eine Baumfällung gegebenenfalls nicht zulässig sein, wenn sich in den Bäumen beispielsweise mehrjährig genutzte Bruthöhlen von Spechten und Eulen befinden oder Fledermäuse sich dort einquartiert haben. Weitere Informationen hierzu bietet das Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241 13-3900 oder über E-Mail an naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de.

Breitbandförderprojekt „Sonderaufruf Gewerbe“

Symbolischer Spatenstich durch Landrat Sebastian Schuster

Schnelles Internet ist gerade in Zeiten der Globalisierung ein wichtiger Standortfaktor sowie Garant für wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe. Ein leistungsfähiges Netz ist heute genauso wichtig wie beispielsweise gute Verkehrswege. Deshalb arbeitet der Rhein-Sieg-Kreis mit Hochdruck am Breitbandausbau. Hierzu werden Fördermittel aus den Förderprogrammen vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen.

Um speziell Firmen und Unternehmen zu stärken, hat der Bund ein Sonderförderprogramm auf den Weg gebracht: Mit 350 Millionen Euro sollen unterversorgte Gewerbegebiete mit Glasfaserinfrastruktur gefördert werden. Angesetzt wird an den Stellen, an denen die Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen keinen privatwirtschaftlichen Ausbau vornehmen.

„Der Anschluss unserer Gewerbetreibenden an ein zukunftsfähiges Glasfasernetz ist mir eine Herzensangelegenheit“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Mit Hilfe des Förderprojektes werden die Unternehmen für die digitalen Herausforderungen gewappnet. Mein besonderer Dank gilt den Städten und Gemeinden im Kreis für die stets gute Zusammenarbeit, denn der Glasfaserausbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe!“

11 Millionen Euro für den Kreis

Aus diesem Sonderförderprogramm erhält der Rhein-Sieg-Kreis elf Millionen Euro für die Gewerbegebiete in den Kommunen. Zehn Städte und Gemeinden nehmen am Projekt teil: Alfter, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Wachtberg und Windeck.

Stellvertretend für diese Kommunen nahm Landrat Schuster jetzt gemeinsam mit Swen Christian, Beigeordneter der Gemeinde Wachtberg, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Telekommunikationsunternehmen, des Projektträgers und der Kommunalpolitik den symbolischen Spatenstich im Gewerbegebiet Villip vor.

„Schnelles Internet ist für unsere Unternehmen heute so wichtig wie Strom und Wasser. Die Gemeinde Wachtberg leistet also damit eine entscheidende Investition in die Zukunft dieses Standorts“, so der Wachtberger Beigeordnete.

180 km Glasfaser für 500 Adressen

Ziel des Förderprojekts ist es, etwa 500 Gewerbeadressen mit einem FTTH-Anschluss (Glasfaser bis ins Gebäude) zu versorgen, der Bandbreiten von 1 Gbit/s im Down- und Upload ermöglicht. Dafür sollen mehr als 180 Kilometer Glasfaserkabel verlegt werden.

Bei einer Ausschreibung hatten drei Telekommunikationsunternehmen den Zuschlag erhalten: epcan baut in Königswinter und Wachtberg, GlasfaserPlus in Eitorf, Hennef, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Sankt Augustin und Westconnect in Alfter und Windeck. Voraussichtlicher Start der Bauarbeiten ist im Herbst 2024.

„Wir bedanken uns beim Rhein-Sieg-Kreis für das Vertrauen und freuen uns darüber, den geförderten Glasfaserausbau umsetzen zu dürfen“, teilen die drei Telekommunikationsunternehmen gemeinsam mit. „Insbesondere zur Sicherung und Attraktivitätssteigerung der Unternehmensstandorte ist eine Anbindung der Gewerbegebiete mit Glasfaser von großer Bedeutung. Genau dafür sorgen wir und starten nun mit dem Glasfaserausbau. Alle Gewerbetreibende im Projekt, die jetzt den Hausanschluss beauftragen, haben die Möglichkeit auf einen hochleistungsfähigen, zukunftssicheren und energiesparenden FTTH-Glasfaseranschluss – und das kostenlos!“

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Vorfeld des Baustarts vom Rhein-Sieg-Kreis über die Bestellmöglichkeit und den weiteren Ablauf des Förderprojektes informiert. Während dieser sogenannten Vorvermarktungsphase ist der Glasfaser-Hausanschluss kostenlos bestellbar. Auch Mieterinnen und Mieter können den Glasfaseranschluss bestellen. Das beauftragte Telekommunikationsunternehmen kontaktiert dann die Eigentümerin oder den Eigentümer und bespricht, wo der Anschluss im Gebäude errichtet wird.

Der Ausbau im Rhein-Sieg-Kreis insgesamt

Bereits im Frühjahr 2016 konnte der Rhein-Sieg-Kreis, der sich stellvertretend für seine 19 Kommunen an einem Aufruf für ein erstes Förderprogramm beteiligt hatte, vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Förderbescheid zum Breitbandausbau in Empfang nehmen.

Ziel der Förderung ist es weiterhin, die bisher noch unterversorgten Standorte im Kreisgebiet, bei denen mangels Wirtschaftlichkeit ohne öffentliche Förderung keine Aussicht auf einen adäquaten Netzausbau besteht, weitestgehend flächendeckend zu versorgen. Seitdem wurden bereits 17.000 Haushalte und Unternehmen sowie 184 Schulen mit schnellem Internet ausgestattet.

Dieses „Leuchtturmprojekt“ des Kreises kommt vor allem dem infrastrukturell benachteiligten ländlichen Raum zugute, der dadurch als Wohn- und Wirtschaftsstandort erheblich an Qualität gewinnt. Der aktuelle „Projektbericht Breitbandausbau im Rhein-Sieg-Kreis“ ist unter www.rhein-sieg-kreis.de/breitband abrufbar.

Integrationspreis des Rhein-Sieg-Kreises 2025

Jetzt bewerben!

Etwa 165.000 Menschen mit Einwanderungsgeschichte leben im Rhein-Sieg-Kreis. Ihre unterschiedlichen Kulturen, Sprachen und Weltanschauungen stellen für die Gesellschaft eine Bereicherung dar. Damit alle davon profitieren, ist aber gegenseitiger Respekt, Zusammenhalt und Anerkennung erforderlich.

Um diese Werte zu unterstützen, schreibt das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Rhein-Sieg-Kreises zum 6. Mal einen Integrationspreis aus.

Diesmal stehen Kindertagesstätten, Schulen, sowie Projekte aus dem Ehrenamt im Mittelpunkt. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf teilhabenden und dialogfördernden Projekten, die nachhaltige Aufklärungsarbeit leisten und ihre Zielgruppen für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander sensibilisieren. Das können beispielsweise Bildungsprojekte sein, die Wissen vermitteln sowie gegen Diskriminierung, Rassismus und Radikalisierung wirken. Oder Projekte, die speziell Begegnung und Dialog zwischen verschiedenen Kulturen, Religionen oder Weltanschauungen ermöglichen und auf gegenseitige Anerkennung Wert legen.

Bewerbungsschluss ist der 13. Juni 2025

Der Ausschreibungszeitraum beginnt für diesen Preis bereits früh, damit Projekte im laufenden Schul- oder Kita-Jahr langfristiger geplant, durchgeführt und im Anschluss als Bewerbung eingereicht werden können. Weitere Informationen zum Integrationspreis des Rhein-Sieg-Kreises und die Möglichkeit zur Bewerbung unter www.rhein-sieg-kreis.de/integrationspreis.