Ab 1. März keine Rodung von Hecken und Gebüschen

Der Frühling naht, Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien kehren in die heimischen Hecken und Gebüsche zurück. Die Vögel bauen in den Hecken und Gebüschen für die Aufzucht des Nachwuchses ihre Nester. Die Samen, Knospen und Blätter der Pflanzen liefern den Tieren wertvolles Futter; die Gehölze dienen als Schlaf- und Ruheplatz. Es ist also wieder viel los im Garten und in der Natur!

Zum Schutz der brütenden Vögel und der anderen Tiere gilt deshalb, dass ab dem Stichtag 1. März die Hecken und Gebüsche nicht mehr stark beschnitten, auf Stock gesetzt oder gerodet werden dürfen!    

Während der Schonzeit sind nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie zum Beispiel das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Ein maßvoller Rückschnitt kann auch erforderlich sein, wenn die Zweige in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht auf die Straße oder den Bürgersteig versperrt wird. Doch auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt sollte immer vorsichtig überprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt.  In dem Fall darf der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Wer in der Schonzeit zum „Kahlschlag“ ansetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ein Konto für die digitale Verwaltung

Rhein-Sieg-Kreis setzt auf die BundID

Ob Kindergeld beantragen, einen Hund an- oder das Auto ummelden – bislang waren dafür verschiedene Online-Konten nötig. Künftig brauchen Nutzerinnen und Nutzer nur noch ein einziges Konto für die digitale Verwaltung.

Möglich wird das durch die so genannte BundID. Auf sie hat der Rhein-Sieg-Kreis bereits jetzt seine wichtigsten Online-Dienstleistungen umgestellt und gehört damit deutschlandweit zu den Vorreitern bei der Nutzung des digitalen Angebotes.
Das An-, Ab- und Ummelden eines Autos, die Anmeldung zur Fischerprüfung oder auch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die nötig ist, um beruflich mit Lebensmitteln arbeiten zu dürfen, sind schon über die BundID möglich.

Die BundID bietet ein zentrales Online-Konto, mit dem Nutzerinnen und Nutzer sich für alle ihre Anträge identifizieren können – das geht z.B. über einen Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Online-Dienstleistungen können so viel einfacher und unkomplizierter genutzt werden, denn Registrierungen bei mehreren digitalen Konten entfallen.
Die hinterlegten persönlichen Daten können automatisch in den nächsten Antrag übernommen werden. Das ist schnell und sicher. Alle Anträge, die dazugehörigen Nachrichten und soweit möglich auch die Dienstleistung selbst werden im zentralen Postfach der BundID bereitgestellt – egal von welcher Behörde sie stammen.

„Der Rhein-Sieg-Kreis wird weiterhin so schnell und umfassend wie möglich auf die neue BundID setzen“, kündigt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven an. „Dies ist der richtige Weg bei der Digitalisierung: Ein Konto und eine zentrale Ablage für alle Online-Anträge – alles aus einer Hand für die Bürgerinnen und Bürger.“

Bislang war für die Anmeldung zur Nutzung der Online-Verwaltungsdienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises das Servicekonto.NRW erforderlich. Im Juni 2024 soll das Servicekonto.NRW landesweit abgeschaltet und durch die BundID ersetzt werden.

Weitere Infos zur BundID gibt es unter id.bund.de, ihre Online-Dienstleistungen finden Nutzerinnen und Nutzer unter rhein-sieg-kreis.de.

Zusammen ist man weniger allein

Onlinegruppe für Alleinerziehende

„Zusammen ist man weniger alleine“ – heißt das neue online-Format der Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises für alleinerziehende Mütter und Väter.

Sich austauschen und gegenseitig unterstützen – das möchte die online-Gruppe Alleinerziehenden ermöglichen. Die Familienberatungsstelle hat sich bewusst für das digitale Angebot entschieden, um den Bedürfnissen Alleinerziehender entgegen zu kommen.

Ab 12. März 2024 finden die Treffen alle vier Wochen immer dienstags zwischen 20:00 Uhr und 21:30 Uhr statt. Das Angebot ist kostenfrei. Die Gruppe wird von Diplom Psychologin Keristyan Larisaffar angeleitet und umfasst fünf aufeinander aufbauende Termine, jeweils am 12. März, 9. April, 7. Mai, 4. Juni und 2. Juli.

Interessierte können sich bis zum 26. Februar 2024 telefonisch über 02241 – 132710 oder per Mail unter Angabe einer Telefonnummer an keristyan.larisaffar@rhein-sieg-kreis.de verbindlich anmelden.

Orkan Zoltan erforderte 388 Einsätze im Rhein-Sieg-Kreis

Der Orkan Zoltan hat auch im Rhein-Sieg-Kreis zu Einsätzen der Feuerwehr geführt, wie die Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises mitteilte.

388-mal mussten die Einsatzkräfte von gestern Nachmittag, 21. Dezember 2023, 16:00 Uhr, bis in die frühen Morgenstunden des heutigen Tages, 22. Dezember 2023, 07:00 Uhr, ausrücken. Waren die Einsätze zunächst flächendeckend im Rhein-Sieg-Kreis, konzentrierten sich die meisten Einsätze bald auf den östlichen und mittleren Rhein-Sieg-Kreis, also Lohmar, Hennef, Windeck, Ruppichteroth, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid. Zurzeit werden noch einzelne Einsatzstellen durch die Feuerwehren abgearbeitet.
Weiterhin werden seit Einsetzen des Berufsverkehrs umgestürzte Bäume und Verkehrshindernisse gemeldet. Auch diese werden von den Einsatzkräften der Feuerwehr alsbald beiseite geräumt werden.

Ladesäulen für E-Autos im Rhein-Sieg-Kreis

Jetzt mitmachen und Standorte vorschlagen

Das Online-Tool „WunschLadesäule“ ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises Standorte für zukünftige Lademöglichkeiten für E-Autos vorzuschlagen.

Interessierte können über rhein-sieg-kreis.de/wunschladesaeule noch bis Ende 2023 eine interaktive Karte aufrufen und mit einem Klick Vorschläge für einen oder mehrere Ladesäulen-Standorte markieren. Nach einer kurzen Abfrage zur geplanten Nutzung wird die Wunschladesäule dann in die Karte eingetragen. Andere Nutzerinnen und Nutzer der Online-Karte können diese Vorschläge mit einem „Gefällt mir“ oder „Gefällt mir nicht“ bewerten.

Auf der interaktiven Karte sind zudem bereits bestehende Standorte für E-Ladesäulen im Rhein-Sieg-Kreis eingetragen. Auch diese können bewertet werden.

Ziel ist eine allgemein zugängliche und bedarfsgerechte Infrastruktur

Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt durch dieses kreisweite Konzept die Städte und Gemeinden im Kreis beim Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Abschätzung des zukünftigen Bedarfs für öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen. Neben Daten beispielsweise zur Bebauungsdichte oder Anzahl an Parkplätzen fließen auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Online-Tool in die Planung ein. Für die weitere Entwicklung der Elektromobilität bedeutet dies eine wichtige Grundlage. Das Konzept wird durch das Planungsbüro EcoLibro GmbH im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises erstellt und wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Im Frühjahr 2024 soll es fertig gestellt sein. Auf Basis des kreisweiten Konzepts können die Städte und Gemeinden die weitere Umsetzung im Detail planen.

Wachsam sein: Fuchstollwut soll ausgerottet bleiben

Obwohl Deutschland seit 2008 als tollwutfrei gilt, laufen nach wie vor Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen – auch im Rhein-Sieg-Kreis. Darauf macht das Kreisveterinäramt anlässlich des Welt-Tollwut-Tages am 28. September 2023 aufmerksam.

Dass von Füchsen in Deutschland inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht, wurde durch die flächendeckende Köderimpfung erreicht. Sie gelten als Hauptüberträger des Virus‘. Auch der konsequente Impfschutz bei Haustieren, wie Hund und Katze, ist wichtig.

„Am 03. Februar 2006 ist in der Nähe von Mainz der letzte tollwütige Fuchs amtlich diagnostiziert worden – seitdem gab es in ganz Deutschland keinen Nachweis über Tollwut mehr“, so der Leiter des Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Johannes Westarp. „Zwar können Fledermäuse das Virus noch in sich tragen, das Übertragungsrisiko auf andere Tiere und den Menschen ist allerdings viel geringer, als es bei Füchsen der Fall war“.

Da nicht auszuschließen ist, dass das Tollwutvirus wieder über Tiere aus dem Ausland eingeschleppt wird, werden jedes Jahr 20 bis 30 Füchse aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die wegen verdächtiger Symptome erlegt oder tot aufgefunden wurden, im Rahmen eines Monitorings an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld geschickt. Alle Untersuchungsergebnisse waren bisher negativ.

Insbesondere in Asien und Afrika ist die Tollwut noch weit verbreitet. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit jährlich rund 60.000 Menschen an Tollwut, die überwiegend durch Hunde übertragen wird. Tollwut ist fast immer tödlich. Daher ist es sinnvoll, wenn sich Reisende informieren, ob es in ihrem Ferienland Tollwut gibt. „Wilde Tiere und auch streunende Hunde sollten nicht angefasst werden. Auch zugelaufene Hunde dürfen aus tierseuchenrechtlichen Gründen keinesfalls ohne die Einhaltung notwendiger tierseuchenrechtlicher Maßnahmen aus Urlaubsregionen nach Deutschland eingeführt werden“, so Dr. Johannes Westarp weiter.

Auch wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich vorher genau darüber informieren, welche Vorschriften gelten. Die Tollwutimpfung gehört auf jeden Fall dazu und wird auch im EU-Heimtierpass vermerkt. Für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus den Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern gelten strenge rechtliche Regelungen. Eine gültige Tollwutimpfung der Tiere ist grundsätzlich Pflicht. Zudem können weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Tollwuttiterbestimmung für die Einreise notwendig werden.  Aus Gründen der Vorsorge sollten alle Tierbesitzerinnen oder -besitzer jedoch auf eine regelmäßige Schutzimpfung ihres Haustieres achten.

Wie verhalte ich mich richtig bei Gewitter?

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Fegen im Sommer Unwetter und Gewitter über den Rhein-Sieg-Kreis hinweg, sollten nicht nur lose Gegenstände im Freien, wie beispielsweise Balkon- und Gartengarnitur, festgebunden oder ins Gebäude getragen werden.  Dann sollten auch zum eigenen Schutz einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

Aus diesem Grund möchte das Amt für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises Tipps zum richtigen Verhalten während eines Gewitters geben.  Denn trifft ein Blitz einen Menschen, so hat er kaum eine Überlebenschance. Innerhalb von nur 0,02 Sekunden können bis zu 100 Millionen Volt und mehrere 10.000 Ampere auf den Körper einwirken.

Ein Trugschluss, der immer wieder Menschenleben kostet, ist davon auszugehen, dass fernes Donnergrollen lokale Blitzeinschläge ausschließt. Auch wenn das Donnern nur in der Entfernung zu hören und noch keine Erhellung am Himmel zu sehen ist, kann das Gewitter trotzdem bereits ganz nah sein.

Am sichersten ist es bei Gewittern in Gebäuden und im Auto. Häuser schützen durch ihre Konstruktion vor gefährlichen Überspannungen. Zudem sind öffentliche Gebäude üblicherweise mit Blitzschutzanlagen ausgestattet. Autos schirmen durch ihre Karosserie elektromagnetische Felder ab und wirken so wie ein faradayscher Käfig.

Aber trotz allem ist Vorsicht geboten: Baden, Duschen und Telefonieren sollten während des Gewitters vermieden werden. Auch von Metall und Wasserleitungen sollte man Abstand halten. Elektrische Geräte sollten vorsichtshalber vom Strom genommen werden. Häufiger werden diese bei einem Blitzeinschlag stark beschädigt. Denn es gibt noch viele Häuser, in denen zwar ein Blitzableiter, jedoch kein Fehlerstrom-Schutzschalter – kurz FI-Schalter genannt – verbaut wurde.

Wer aber im Freien unterwegs ist, sollte wichtige Vorsichtsmaßnahmen beachten.

„Wer von einem Gewitter überrascht wird, sollte möglichst Abstand von Bäumen halten“, dazu rät Kreisbrandmeister Dirk Engstenberg. Blitze schlagen immer wieder in alleinstehende, hohe Bäume ein. Diese Spannung wird dann über den Boden weitergeleitet und das kann tödlich enden.

„Umso wichtiger ist es, dem Blitz so wenig Angriffsfläche zu bieten wie möglich. Halten Sie die Beine und Füße eng aneinander und gehen Sie in die Hocke,“ empfiehlt Dirk Engstenberg. Anhöhen, Berggipfel und Türme sind unbedingt zu meiden. Bei einem aufziehenden Gewitter ist ein umgehender Abstieg angeraten.

„Wer sich im Schwimmbad, See oder Fluss aufhält, sollte sofort, schnellstmöglich das Wasser verlassen“, mahnt Dirk Engstenberg. Denn Blitze breiten sich im Wasser explosionsartig aus; das kühle Nass wird zur tödlichen Falle.

Auch gilt: Weg mit Handy und Fahrrad!  Zwar ziehen Fahrräder und Handys den Blitz nicht an; wenn er aber dort einschlägt, dann leiten die Metallgegenstände den Strom besonders gut weiter, was zu massiven Verbrennungen führen kann.

Mehrere Personen, die zusammen unterwegs sind, sollten auf Abstand gehen. Und anstelle vor dem Gewitter davon zu laufen, kann es lebensrettend sein, sich in hüpfenden Bewegungen fortzubewegen. Denn wenn der Blitz mehrere Meter entfernt in den Boden einschlägt, droht durch die sogenannte Schrittspannung Lebensgefahr. Von der Einschlagstelle aus breitet sich die Spannung kreisförmig aus und verliert dabei an Stärke. Stehen die Füße während man gerade einen Schritt macht auseinander, besteht zwischen ihnen ein Spannungsunterschied. So kann der Strom durch den Körper fließen.

„Sollten Sie Zeuge davon werden, wie ein Mensch von einem Blitz getroffen wird, leisten Sie sofort Erste Hilfe und wählen Sie den Notruf“, appelliert der Leiter der Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises, Ralf Ahr. „Ein Blitzschlag kann zu einem Herz- und Atemstillstand führen; Sofortmaßnahmen sind daher für das Opfer lebenswichtig.“

Bei Bewusstlosigkeit sollte die Person in die stabile Seitenlage gebracht und die Atmung kontrolliert werden. Ist eine Herzdruckmassage als Sofortmaßnahme notwendig, wird der Brustkorb in der Mitte etwa 5 bis 6 Zentimeter 100 Mal in einer Minute niedergedrückt. Die Disponentinnen und Disponenten der Rettungsleitstelle, zu erreichen über den Notruf 112, können die Ersthelferinnen und Ersthelfer dabei telefonisch anleiten. So wird die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens überbrückt.

Schwalbennest an der Hauswand:

Entfernen ist verboten

Nisthilfen unterstützen den Artenschutz

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Schwalben sind ursprünglich sogenannte Felsenbrüter und errichten ihre Brutplätze an Klippen und Steilhängen. Da die Tiere sehr anpassungsfähig sind, haben sie aber auch gelernt, Hauswände oder offene Stallungen als Brutplätze zu nutzen. Während manche Hausbesitzende sich über die jährliche Ankunft der Vögel an den Dachvorsprüngen freuen, sehen andere dies als Ärgernis. Denn die Schwalben können durch Nistmaterial und Kot die Hauswände verunreinigen.

Dabei lässt sich dieses Problem sehr leicht lösen, indem man in etwa 40 cm bis 60 cm Abstand unter dem Nest ein sogenanntes Kotbrett anbringt, das die Hinterlassenschaften der Schwalben auffängt.

Entfernen von Schwalbennestern kann teuer werden

Verboten ist, Schwalbennester zu entfernen. Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Sowohl Mehl- als auch Rauchschwalben unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz und sind geschützt. Demnach ist es auch verboten, die Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Aktuelle Studien beweisen, dass der besagte Schutzstatus der Schwalben leider auch dringend nötig ist, da die Bestandszahlen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen sind. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen finden die Schwalben durch den dramatischen Rückgang der Insekten immer weniger Nahrung, um ihre Brut durchzufüttern, zum anderen schwindet das Brutplatzangebot, wenn die Schwalben durch Flatterbändchen oder gespannte Drähte vertrieben werden.

Nisthilfen unterstützen den Artenschutz

Wer diesem Trend entgegenwirken und den Schwalben helfen möchte, kann Nisthilfen anbringen, die von den Tieren gerne angenommen werden. Hierzu finden sich zahlreiche Angebote im Handel. Dabei sollte beachtet werden, dass Rauch- und Mehlschwalbe hinsichtlich der Form des Nestes und des Standortes unterschiedliche Ansprüche haben. Während die Mehlschwalbe stets in geschlossenen Nestern an Außenfassaden von Gebäuden brütet, findet man die offenen, schalenförmigen Nester der Rauchschwalbe innerhalb von Gebäuden wie beispielsweise offenen Kuhställen.

Bürgerinnen und Bürger sollten öffentlich zugängliche Wetterdienste nutzen

Heute (19.05.2022) und morgen am Freitag, 20. Mai 2022, werden in der Region Unwetter mit schwerem Gewitter erwartet. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat am Donnerstagvormittag eine Vorabinformation veröffentlicht.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat vom Bonn-Beueler Wetterdienst „Donnerwetter.de“ eine fachliche Einschätzung angefordert: Es können lokale Gewitterzellen auftreten, die bislang aber örtlich nicht bestimmbar sind. Am Freitag können starke Sturmböen durch den Rhein-Sieg-Kreis ziehen, so die Wetterexperten.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat sich auf das bevorstehende Wetterereignis eingestellt und vorbereitete Maßnahmen getroffen.

Warnungen des DWD für alle öffentlich

Die Warnungen des DWD sind öffentlich zugänglich unter dwd.de und wettergefahren.de. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Unwetterwarnungen zeitnah informieren. Der Rhein-Sieg-Kreis empfiehlt weiterhin dringend, Warn-Apps wie „NINA“ oder „WarnWetter“ des DWD auf dem Smartphone zu installieren und zu nutzen.

Bevölkerungsschutz

Bonner Wetterdienst berät den Rhein-Sieg-Kreis bei Unwetterereignissen

Das Unwetter vom 14./15. Juli 2022 hat auch im Rhein-Sieg-Kreis immense Schäden angerichtet: Menschen starben, ganze Wohngebiete wurden zerstört, die Infrastruktur nachhaltig geschädigt. Seitdem ist der Wiederaufbau in vollem Gange, doch auch fast ein Jahr nach der Katastrophe gibt es noch viel zu tun.

„Die Ereignisse haben auch gezeigt, wie wichtig ein gemeinsames und effektives Handeln ist“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Das Zusammenspiel der Behörden, Rettungskräfte und sämtlicher Verantwortlicher vor Ort konnte trotz allem noch Schlimmeres verhindern!“

Vor die Lage kommen

Um in Zukunft bereits im Vorfeld gezielter auf derartige oder ähnliche Wetterereignisse reagieren zu können, hat der Rhein-Sieg-Kreis jetzt mit der „Donnerwetter.de GmbH“ eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das in Bonn-Beuel-Bechlinghoven ansässige Unternehmen bietet seit 1996 einen umfangreichen Wetterservice an, der aktuelle Vorhersagen und Prognosen sowie Hintergrundinformationen und Analysen von meteorologischen Ereignissen umfasst.

Für den Rhein-Sieg-Kreis bedeutet das konkret: Bei Unwetterwarnungen ab der „Stufe 3“ berät Unternehmensgründer und Geschäftsführer Dr. Karsten Brandt gemeinsam mit seinem Team den Rhein-Sieg-Kreis. Ziel ist es, eine frühzeitige fachliche Einschätzung einer aktuellen Warnung mit Gefahrenpotential zu erhalten und auch lokale Schwerpunkte auszumachen.

So könnten alle Beteiligten – von den Verantwortlichen in der Feuer- und Rettungsleitstelle im Kreishaus in Siegburg bis hin zu den Akteuren vor Ort – schneller und effektiver als bisher notwendige Maßnahmen ergreifen und „vor die Lage kommen“.

„Es treibt mich an, die Menschen möglichst früh vor extremen Wetterlagen zu warnen“, sagt Dr. Karsten Brandt. „Aber Meteorologen dürfen auch nicht falsch warnen. Wichtig ist, eine möglichst genaue Einschätzung, was und wo etwas passieren wird. So können die Behörden konkrete Maßnahmen ergreifen!“.

Enge Verwurzelung in der Region

Die „Donnerwetter.de GmbH“ verfügt neben den erforderlichen meteorologischen Kenntnissen über ausgezeichnete geographische Kenntnisse der Region Bonn/Rhein-Sieg. Dr. Karsten Brandt ist in Bonn aufgewachsen und hat schon während seiner Schulzeit einen eigenen privaten Wetterdienst gegründet, aus dem das jetzige Unternehmen hervorgegangen ist. Als Wettermoderator ist er mit seinem Team montags bis freitags beim hiesigen Lokalsender „Radio Bonn/Rhein-Sieg“ zu hören. Ebenfalls ist Dr. Brandt regelmäßig als Experte für die Themen Wetter und Klima im Programm des Bonner TV-Senders „phoenix“ zu Gast.