Reitplaketten und Jahresaufkleber von zu Hause aus beantragen

Online-Services der Kreisverwaltung

Alle Pferde und Ponys, die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit.

Reitkennzeichen und Jahresaufkleber können im Rhein-Sieg-Kreis mit dem Online-Service der Kreisverwaltung ganz bequem von zu Hause aus beantragt werden: www.rhein-sieg-kreis.de/reitkennzeichen.

Dafür benötigt man nur ein Konto bei der BundID. Und auch anfallende Gebühren können direkt online bezahlt werden.

In der freien Landschaft außerhalb des Waldes ist das Reiten auf allen öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen, Wegen und Plätzen gestattet. Für das Reiten im Wald gibt es jedoch gesonderte Regeln: In den Waldgebieten der Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg, den Städten Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin und Troisdorf sowie Teilgebieten der Städte Hennef, Lohmar und Siegburg ist das Reiten im Wald auf die gekennzeichneten Reitwege beschränkt, auf denen auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten. Das Reiten ist dort auf eigene Gefahr gestattet.

„Unser Dorf hat Zukunft“!

Offizieller Start des 24. Kreiswettbewerb 2024

In diesem Jahr findet im Rhein-Sieg-Kreis zum 24. Mal der Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ statt! Alle wichtigen Informationen gibt es im Internet unter rhein-sieg-kreis.de/dorfwettbewerb.

„Das Dorfleben ist Heimat! Es ist sehr wichtig, dass dies erhalten bleibt. Es geht darum, dass sich die Dörfer zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln“, betonte Landrat Sebastian Schuster bei der Auftaktveranstaltung jetzt im Siegburger Kreishaus.  

Der Wettbewerb ist dem Rhein-Sieg-Kreis bedeutend: so stehen insgesamt 31.000 Euro zur Verfügung, davon 15.000 Euro für Preisgelder und 16.000 Euro für die Verwaltungs- und Sachkosten zur Durchführung des Wettbewerbs. Welche Ziele und Teilnahmebedingungen gelten, dies stellte er gemeinsam mit Regina Rosenstock, Leiterin des Referats für Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung und Beate Klüser, Fachbereichsleiterin für Regionalplanung und Strategische Kreisentwicklung, der Öffentlichkeit vor.

Bereits im November 2023 erfolgte der Aufruf des Landes Nordrhein-Westfalen. In der Zwischenzeit wurden die Mitglieder der Bewertungskommission festgelegt. Auch diese werden heute im Kreishaus bekannt gegeben. Die Bereisung der am Kreiswettbewerb teilnehmenden Dörfer erfolgt Mitte September 2024.

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Stadt- und Gemeindeteile im Rhein-Sieg-Kreis mit überwiegend dörflichem Charakter oder Gemeinschaften von benachbarten Dörfern bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Jedes teilnehmende Dorf erhält bei der Bereisung der Bewertungskommission ein „Startgeld“ in Höhe von 100 Euro.

Bei einer Präsentation vor Ort zeigen die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Ideen. Die Leistungen der Dörfer werden anhand der jeweiligen Ausgangslage und den individuellen Möglichkeiten bewertet. Die Bekanntgabe der Platzierungen ist im Oktober/November 2024. Das Siegerdorf auf Kreisebene nimmt automatisch am Landeswettbewerb 2025 teil. Die Anzahl der gemeldeten Dörfer aus dem Rhein-Sieg-Kreis bestimmt die Anzahl der Dörfer, die am darauffolgenden Landeswettbewerb teilnehmen dürfen. Das heißt, bei vier teilnehmenden Dörfern kann ein Kreissieger, bei 20 teilnehmenden Dörfern können zwei Kreissieger und bei 40 Dörfern drei Kreissieger gemeldet werden.

Intakte Dörfer mit einer lebendigen Gemeinschaft bilden das „grüne Herz“ des Rhein-Sieg-Kreises. Sie sind Lebensmittelpunkt für viele Menschen und Heimat für Vereine und nachhaltige Entwicklung, aber auch Ausgangspunkt für attraktive Wanderungen durch die herrliche Natur- und Kulturlandschaft. Zur festen Tradition im Rhein-Sieg-Kreis gehört darum die Förderung des Landes- und Bundeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“. „Es gibt mehr als 800 Dörfer im Rhein-Sieg-Kreis! Je mehr Dörfer sich bewerben, desto besser ist es“, mit diesen Worten luden Kreiswirtschaftsförderin Regina Rosenstock und Beate Klüser zur Wettbewerbsteilnahme ein.

Tag des Artenschutzes

Totholz und Streuobstwiesen für die blauschwarze Holzbiene erhalten!

Am 3. März ist der Internationale Tag des Artenschutzes. Er wurde im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)  eingeführt; mit dem Aktions-Gedenktag sollen bedrohte wildlebende Arten geschützt werden.

Hierzu gehört auch die blauschwarze Holzbiene, Wildbiene des Jahres 2024. Als Wildbiene gehört die schillernde Schönheit zu den besonders geschützten Arten. Ihr natürliches Verbreitungsgebiet reicht von Nordafrika, Portugal, Südeuropa bis nach Mitteleuropa und Deutschland. Auch im Rhein-Sieg-Kreis hat sie sich einen festen Platz erobert. Schließlich liebt sie, wie es schon der Name sagt, Holz. Besonders gerne nutzt die Xylocopa violacea tote Obstbäume, sonnenexponierte Streuobstwiesen oder – fernab der Zivilisation – Gärten, insbesondere mit Schwertlilien, Blauem Eisenhut und Salbei. „Generell kann man sich merken, dass die meisten heimischen Wildbienenarten insbesondere von blauen, violetten und weißen Blüten angelockt werden. Zudem gilt die Regel: Je heimischer eine Pflanze desto besser auch für unsere Wildbienen“, so Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Gerade die Streuobstwiesen im Rhein-Sieg-Kreis bieten der blauschwarzen Holzbiene einen idealen Lebensraum. Aufgrund der klimatischen Veränderungen verbreitet sich die Wildbiene allerdings immer weiter nach Norden. Mit dieser Erweiterung ihres Verbreitungsgebiets gehört sie zu den Gewinnerinnen des Klimawandels.

Die blauschwarze Holzbiene ist ungewöhnlich groß, erscheint in schillernden Farben und beeindruckt im Flug mit einem tiefen Brummen. Manches Mal wird nicht vermutet, dass es sich bei diesem großen, blau schillernden Brummer um eine Biene handelt, doch tatsächlich ist die Blauschwarze Holzbiene unsere größte heimische Wildbiene.

Dabei werden die Weibchen größer als die Männchen; die weibliche Holzbiene kann eine stattliche Körperlänge von bis zu 3 cm erreichen. Während der Körper größtenteils schwarz gefärbt ist, schillern ihre Flügel hingegen auffällig blau. Die ausgeprägte Vorliebe für totes Holz hat seinen Grund in der Aufzucht der Brut.  Mit ihren kräftigen Mundwerkzeugen bohren die Weibchen lange Röhren in das tote Holz, um dort Brutkammern für die Eier und ein Depot aus Blütenpollen für die geschlüpften Larven anzulegen. Die blauschwarz schillernde Wildbiene ist wie alle Bienen ein wichtiges Nutztier, da sie bei ihrem Flug von Blüte zu Blüte, immer auf der   Suche nach Nektar und Pollen, die Blüten jeweils bestäubt und damit die vielen verschiedenen Pflanzen erhält. Im Gegensatz zu den Honigbienen produziert diese Wildbiene allerdings keinen Honig. Wie für so viele andere Insekten sind Totholz- und Streuobstbestände auch für die blauschwarze Holzbiene überlebenswichtig. „Wer Holz im Garten, vielleicht auch ´unaufgeräumt´ liegen lässt, fördert den Artenschutz!“, betont Jörg Bambeck.

Junge Eule gefunden – bitte nicht mitnehmen!

Obwohl es vielerorts noch nicht sehr frühlingshaft anmutet und die meisten Singvögel noch nicht ans Brüten denken, gibt es dennoch einige Vögel, deren Brutgeschäft bereits in vollem Gange ist. Dies sind vor allem Höhlenbrüter wie Spechte, viele Eulen und auch Halsbandsittiche. Der Schutz der Höhle ermöglicht es ihnen, schon früher mit der Brut zu beginnen als Freibrüter wie beispielsweise Amseln.

Sobald junge Eulen ein gewisses Alter erreicht haben, verlassen sie ihr Nest schon deutlich vor Erlangen der Flugfähigkeit. Als sogenannte Ästlinge sitzen sie dann dicht befiedert wie flauschige Waldgeister in der Regel in schützender Höhe in Bäumen und Büschen. Hier machen sie in den Abend- und Nachtstunden durch lautes Fiepen auf sich aufmerksam und betteln bei ihren Eltern nach Futter. Manchmal kommt es allerdings vor, dass die jungen Eulen bei ihren Erkundungstouren von Ast zu Ast auf dem Boden landen. Normalerweise klettern sie dann geschickt schnell wieder in sichere Bäume oder Büsche unter Zuhilfenahme ihres starken Schnabels und der spitzen Krallen. Manchmal bleiben sie jedoch auch regungslos in Bodennähe sitzen und verhoffen auf ihre Tarnung.

Beim zufälligen Fund einer solchen jungen Eule, sollte diese in jedem Fall immer vor Ort gelassen werden. Auch wenn es anfangs oft so scheint, dass das buschige Federknäuel hilflos ist, so wird es dennoch von den Altvögeln, die ganz in der Nähe sitzen, versorgt. Um die junge Eule vor Hunden und Katzen zu sichern, empfiehlt es sich jedoch, diese vorsichtig in sicherer Höhe in den nächstgelegenen Busch oder Baum zu setzen. Nur wenn offensichtliche Verletzungen wie Blut oder beeinträchtigte Gliedmaßen zu erkennen sind, sollte der Vogel gesichert und schnellstmöglich in eine fachkundige Auffangstation gebracht werden.

So kann verhindert werden, dass jedes Jahr unzählige vermeintlich schutzbedürftige junge Eulen in Pflegestationen landen und ihren Eltern entrissen werden, obwohl sie keiner Hilfe des Menschen bedürfen. Hinweise zu geeigneten Auffangstationen gibt es beim Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241 13-3900 oder per E-Mail an naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de.

Ab 1. März keine Rodung von Hecken und Gebüschen

Der Frühling naht, Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien kehren in die heimischen Hecken und Gebüsche zurück. Die Vögel bauen in den Hecken und Gebüschen für die Aufzucht des Nachwuchses ihre Nester. Die Samen, Knospen und Blätter der Pflanzen liefern den Tieren wertvolles Futter; die Gehölze dienen als Schlaf- und Ruheplatz. Es ist also wieder viel los im Garten und in der Natur!

Zum Schutz der brütenden Vögel und der anderen Tiere gilt deshalb, dass ab dem Stichtag 1. März die Hecken und Gebüsche nicht mehr stark beschnitten, auf Stock gesetzt oder gerodet werden dürfen!    

Während der Schonzeit sind nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie zum Beispiel das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Ein maßvoller Rückschnitt kann auch erforderlich sein, wenn die Zweige in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht auf die Straße oder den Bürgersteig versperrt wird. Doch auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt sollte immer vorsichtig überprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt.  In dem Fall darf der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Wer in der Schonzeit zum „Kahlschlag“ ansetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ein Konto für die digitale Verwaltung

Rhein-Sieg-Kreis setzt auf die BundID

Ob Kindergeld beantragen, einen Hund an- oder das Auto ummelden – bislang waren dafür verschiedene Online-Konten nötig. Künftig brauchen Nutzerinnen und Nutzer nur noch ein einziges Konto für die digitale Verwaltung.

Möglich wird das durch die so genannte BundID. Auf sie hat der Rhein-Sieg-Kreis bereits jetzt seine wichtigsten Online-Dienstleistungen umgestellt und gehört damit deutschlandweit zu den Vorreitern bei der Nutzung des digitalen Angebotes.
Das An-, Ab- und Ummelden eines Autos, die Anmeldung zur Fischerprüfung oder auch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die nötig ist, um beruflich mit Lebensmitteln arbeiten zu dürfen, sind schon über die BundID möglich.

Die BundID bietet ein zentrales Online-Konto, mit dem Nutzerinnen und Nutzer sich für alle ihre Anträge identifizieren können – das geht z.B. über einen Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Online-Dienstleistungen können so viel einfacher und unkomplizierter genutzt werden, denn Registrierungen bei mehreren digitalen Konten entfallen.
Die hinterlegten persönlichen Daten können automatisch in den nächsten Antrag übernommen werden. Das ist schnell und sicher. Alle Anträge, die dazugehörigen Nachrichten und soweit möglich auch die Dienstleistung selbst werden im zentralen Postfach der BundID bereitgestellt – egal von welcher Behörde sie stammen.

„Der Rhein-Sieg-Kreis wird weiterhin so schnell und umfassend wie möglich auf die neue BundID setzen“, kündigt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven an. „Dies ist der richtige Weg bei der Digitalisierung: Ein Konto und eine zentrale Ablage für alle Online-Anträge – alles aus einer Hand für die Bürgerinnen und Bürger.“

Bislang war für die Anmeldung zur Nutzung der Online-Verwaltungsdienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises das Servicekonto.NRW erforderlich. Im Juni 2024 soll das Servicekonto.NRW landesweit abgeschaltet und durch die BundID ersetzt werden.

Weitere Infos zur BundID gibt es unter id.bund.de, ihre Online-Dienstleistungen finden Nutzerinnen und Nutzer unter rhein-sieg-kreis.de.

Zusammen ist man weniger allein

Onlinegruppe für Alleinerziehende

„Zusammen ist man weniger alleine“ – heißt das neue online-Format der Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises für alleinerziehende Mütter und Väter.

Sich austauschen und gegenseitig unterstützen – das möchte die online-Gruppe Alleinerziehenden ermöglichen. Die Familienberatungsstelle hat sich bewusst für das digitale Angebot entschieden, um den Bedürfnissen Alleinerziehender entgegen zu kommen.

Ab 12. März 2024 finden die Treffen alle vier Wochen immer dienstags zwischen 20:00 Uhr und 21:30 Uhr statt. Das Angebot ist kostenfrei. Die Gruppe wird von Diplom Psychologin Keristyan Larisaffar angeleitet und umfasst fünf aufeinander aufbauende Termine, jeweils am 12. März, 9. April, 7. Mai, 4. Juni und 2. Juli.

Interessierte können sich bis zum 26. Februar 2024 telefonisch über 02241 – 132710 oder per Mail unter Angabe einer Telefonnummer an keristyan.larisaffar@rhein-sieg-kreis.de verbindlich anmelden.

Orkan Zoltan erforderte 388 Einsätze im Rhein-Sieg-Kreis

Der Orkan Zoltan hat auch im Rhein-Sieg-Kreis zu Einsätzen der Feuerwehr geführt, wie die Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises mitteilte.

388-mal mussten die Einsatzkräfte von gestern Nachmittag, 21. Dezember 2023, 16:00 Uhr, bis in die frühen Morgenstunden des heutigen Tages, 22. Dezember 2023, 07:00 Uhr, ausrücken. Waren die Einsätze zunächst flächendeckend im Rhein-Sieg-Kreis, konzentrierten sich die meisten Einsätze bald auf den östlichen und mittleren Rhein-Sieg-Kreis, also Lohmar, Hennef, Windeck, Ruppichteroth, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid. Zurzeit werden noch einzelne Einsatzstellen durch die Feuerwehren abgearbeitet.
Weiterhin werden seit Einsetzen des Berufsverkehrs umgestürzte Bäume und Verkehrshindernisse gemeldet. Auch diese werden von den Einsatzkräften der Feuerwehr alsbald beiseite geräumt werden.

Ladesäulen für E-Autos im Rhein-Sieg-Kreis

Jetzt mitmachen und Standorte vorschlagen

Das Online-Tool „WunschLadesäule“ ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises Standorte für zukünftige Lademöglichkeiten für E-Autos vorzuschlagen.

Interessierte können über rhein-sieg-kreis.de/wunschladesaeule noch bis Ende 2023 eine interaktive Karte aufrufen und mit einem Klick Vorschläge für einen oder mehrere Ladesäulen-Standorte markieren. Nach einer kurzen Abfrage zur geplanten Nutzung wird die Wunschladesäule dann in die Karte eingetragen. Andere Nutzerinnen und Nutzer der Online-Karte können diese Vorschläge mit einem „Gefällt mir“ oder „Gefällt mir nicht“ bewerten.

Auf der interaktiven Karte sind zudem bereits bestehende Standorte für E-Ladesäulen im Rhein-Sieg-Kreis eingetragen. Auch diese können bewertet werden.

Ziel ist eine allgemein zugängliche und bedarfsgerechte Infrastruktur

Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt durch dieses kreisweite Konzept die Städte und Gemeinden im Kreis beim Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Abschätzung des zukünftigen Bedarfs für öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen. Neben Daten beispielsweise zur Bebauungsdichte oder Anzahl an Parkplätzen fließen auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Online-Tool in die Planung ein. Für die weitere Entwicklung der Elektromobilität bedeutet dies eine wichtige Grundlage. Das Konzept wird durch das Planungsbüro EcoLibro GmbH im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises erstellt und wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Im Frühjahr 2024 soll es fertig gestellt sein. Auf Basis des kreisweiten Konzepts können die Städte und Gemeinden die weitere Umsetzung im Detail planen.

Wachsam sein: Fuchstollwut soll ausgerottet bleiben

Obwohl Deutschland seit 2008 als tollwutfrei gilt, laufen nach wie vor Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen – auch im Rhein-Sieg-Kreis. Darauf macht das Kreisveterinäramt anlässlich des Welt-Tollwut-Tages am 28. September 2023 aufmerksam.

Dass von Füchsen in Deutschland inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht, wurde durch die flächendeckende Köderimpfung erreicht. Sie gelten als Hauptüberträger des Virus‘. Auch der konsequente Impfschutz bei Haustieren, wie Hund und Katze, ist wichtig.

„Am 03. Februar 2006 ist in der Nähe von Mainz der letzte tollwütige Fuchs amtlich diagnostiziert worden – seitdem gab es in ganz Deutschland keinen Nachweis über Tollwut mehr“, so der Leiter des Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Johannes Westarp. „Zwar können Fledermäuse das Virus noch in sich tragen, das Übertragungsrisiko auf andere Tiere und den Menschen ist allerdings viel geringer, als es bei Füchsen der Fall war“.

Da nicht auszuschließen ist, dass das Tollwutvirus wieder über Tiere aus dem Ausland eingeschleppt wird, werden jedes Jahr 20 bis 30 Füchse aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die wegen verdächtiger Symptome erlegt oder tot aufgefunden wurden, im Rahmen eines Monitorings an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld geschickt. Alle Untersuchungsergebnisse waren bisher negativ.

Insbesondere in Asien und Afrika ist die Tollwut noch weit verbreitet. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit jährlich rund 60.000 Menschen an Tollwut, die überwiegend durch Hunde übertragen wird. Tollwut ist fast immer tödlich. Daher ist es sinnvoll, wenn sich Reisende informieren, ob es in ihrem Ferienland Tollwut gibt. „Wilde Tiere und auch streunende Hunde sollten nicht angefasst werden. Auch zugelaufene Hunde dürfen aus tierseuchenrechtlichen Gründen keinesfalls ohne die Einhaltung notwendiger tierseuchenrechtlicher Maßnahmen aus Urlaubsregionen nach Deutschland eingeführt werden“, so Dr. Johannes Westarp weiter.

Auch wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich vorher genau darüber informieren, welche Vorschriften gelten. Die Tollwutimpfung gehört auf jeden Fall dazu und wird auch im EU-Heimtierpass vermerkt. Für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus den Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern gelten strenge rechtliche Regelungen. Eine gültige Tollwutimpfung der Tiere ist grundsätzlich Pflicht. Zudem können weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Tollwuttiterbestimmung für die Einreise notwendig werden.  Aus Gründen der Vorsorge sollten alle Tierbesitzerinnen oder -besitzer jedoch auf eine regelmäßige Schutzimpfung ihres Haustieres achten.