Am 13. November begrüßten Werner Erdmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen des Rhein-Sieg-Kreises, und Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Kreistags, wieder in festlichem Rahmen die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises.
„Als deutsche Staatsbürgerin und deutscher Staatsbürger haben sie Rechte und Pflichten übernommen. Hierzu gehören das aktive und passive Wahlrecht – bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr – und die Verpflichtung, die deutsche Verfassung zu schützen!“, betonte Werner Erdmann in seiner Ansprache zur Begrüßung der zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger. „Im Namen von Landrat Schuster wünsche ich Ihnen, dass sich alle Wünsche und Träume, die sich mit der Einbürgerung verbinden, erfüllen“, so Erdmann.
Besonders freute sich Patricia Lietmeyer, die mit ihrem Ehemann Burghard und dem ältesten Sohn Bernhard ins Kreishaus gekommen war. Ihre Eltern waren aus dem 2. Weltkrieg nach Australien ausgewandert. Die Liebe zur deutschen Sprache und Kultur, die sie zu Hause erlebte, ließ in ihr den Wunsch reifen, in Deutschland zu studieren. Während des Mathematik- und Physikstudiums in Göttingen lernte sie ihren zukünftigen Ehemann kennen und lieben. Über München und Nürnberg kam die Familie 1984 nach Sankt Augustin, wo sie seitdem wohnt. Die pensionierte Softwareentwicklerin lebt schon seit 50 Jahren, seit dem 1. Dezember 1974 in Deutschland. 1979 kam der älteste Sohn in Göttingen zur Welt, es folgten vier Mädchen, der jüngste Sohn war 1996 geboren worden. „Ich freue mich, nunmehr ebenso wie meine Kinder jetzt die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten zu haben“, freute sich Patricia Lietmeyer.
Brauchten die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger bislang zusätzlich noch die Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, ist diese Voraussetzung mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz zum 27. Juni 2024 entfallen. Bei insgesamt zwei Einbürgerungsterminen in dieser und in der kommenden Woche (13. und 21.11.2024) erhalten 229 Personen im Kreistagssaal „Dr.-Franz-Möller-Saal“ des Siegburger Kreishauses ihre Einbürgerungsurkunden.
Der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber kommt diesmal mit 38 Personen aus Syrien. Die weiteren zukünftig Eingebürgerten besitzen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Afghanistan (10), Ägypten (3), Albanien (5), Aserbaidschan (3), Australien (2), Belarus (1), Bosnien und Herzegowina (4), Brasilien (1), Frankreich (1), Georgien (2), Griechenland (3), Großbritannien (4), Haiti (1), Irak (9), Iran (11), Jamaika (1), Kanada (1), Kasachstan (3), Kirgisistan (1), Kolumbien (1), demokratische Republik Kongo (2), Republik Kosovo (5), Kroatien (1), Kuba (1), Libanon (5), Marokko (4), Mazedonien (2), Mexiko (1), Niederlanden (1), Polen (6), Portugal (2), Rumänien (2), Russische Föderation (22), Serbien (7), Spanien (2), Südafrika (3), Tadschikistan (2), Thailand (1), Türkei (35), Ukraine (12), Ungarn (3), Usbekistan (4), Vereinigte Staaten (1).
Die Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber wohnen derzeit in diesen Kommunen: Alfter (15), Bad Honnef (11), Bornheim (22), Eitorf (11), Hennef (22), Königswinter (11), Lohmar (16), Meckenheim (8), Niederkassel (16), Rheinbach (8), Sankt Augustin (32), Siegburg (36), Swisttal (4), Wachtberg (4), Windeck (7). Unter den 229 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 95 weibliche und 93 männliche Erwachsene sowie 41 Kinder. 37 Personen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Vor der eigentlichen Einbürgerung geben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.
Seit dem 27.06.2024 haben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine Ergänzungserklärung zur Loyalitätserklärung laut abzugeben und zu unterschreiben; diese hat folgenden Wortlaut: „Ich bekenne mich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.“
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295 902318 oder 0160 8230810 oder an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-3066, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.