Wie kann ich Haustiere vor Silvesterstress schĂĽtzen?

Böller in der Silvesternacht sind fĂĽr Haustiere Stress pur. Sie haben ein feines Gehör und nehmen den Krach viel stärker wahr; zudem wissen sie nicht, woher Lärm und Licht kommen und können dies nicht einordnen. Da besonders Hunde und Katzen ein viel feineres Gehör besitzen als wir Menschen, kann der Krach der Feuerwerkskörper die Tiere in Panik versetzen. Doch mit einfachen Tipps können Haustiere ĂĽber die Silvesternacht vor Stress und Angst geschĂĽtzt werden. 

So sollten sie am Silvesterabend nicht alleine gelassen werden. Am besten werden für die Vierbeiner in einem verdunkelten Zimmer Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten geschaffen; im Idealfall an einem Ort, den das Tier kennt und an dem es sich wohl fühlt. Käfige von Vögeln und Meerschweinchen können mit einem Tuch abgedeckt werden.

Sucht das Tier Körperkontakt, sollten Halterinnen und Halter beruhigend einwirken. Ganz wichtig: Man sollte selbst nicht in Hektik oder übersteigerte Fürsorge verfallen, denn das eigene Verhalten überträgt sich auf das Haustier! Am besten ist es, auch am Silvestertag die gängige Routine einzuhalten

Beim täglichen Spaziergang sollten Hunde nur an der Leine ausgeführt werden, da ein plötzlich gezündeter Böller den Vierbeiner in Panik versetzen oder im schlimmsten Fall sogar verletzen kann. Eine doppelte Sicherung an Halsband und Geschirr kann sinnvoll sein. Auch Freigängerkatzen sollten in der Wohnung behalten werden, weil das Risiko zu hoch ist, dass sie sich irgendwo verängstigt verkriechen. Sollte das Tier trotzdem die Flucht ergreifen, ist es wichtig sicherzustellen, dass das Haustier registriert und gekennzeichnet ist.

Beruhigungsmittel sollten nur in enger Absprache mit einer vertrauten Tierärztin oder dem vertrauten Tierarzt verabreicht werden. Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle Feuerwerksfans, das Knallen auf die Silvesternacht zu beschränken, damit die Tiere nicht schon Tage vorher in Angst versetzt werden und sich auch schnell wieder erholen können.

Kreistag beschließt Erhöhung des Taxitarifs zum 1. März 2025

Die Mitglieder des Kreistags beschlossen in ihrer gestrigen Sitzung die Änderung des Taxitarifs zum 1. März 2025. Dieser war ein Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. sowie die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis vorausgegangen.

Die aktuellen Anpassungen des Taxitarifs begründen sich in Kostensteigerungen als Folge der Mindestlohnerhöhungen sowie in allgemeinen Kostensteigerungen wegen der allgemeinen Verbraucherpreise und der Inflation. Auch fallen für das Taxengewerbe zusätzliche Investitionskosten aufgrund der Umsetzung der Kassensicherungsverordnung an; diese betragen einmalig 1.200 Euro und monatlich etwa 20 Euro pro Fahrzeug. Des Weiteren wird ein erhöhter Kosten- und Zeitaufwand für die Beförderung von Fahrgästen mit eigenem Rollstuhl geltend gemacht, was mit einem Zuschlag wie für Großraumfahrzeuge ausgeglichen werden soll.

Entgegen der Forderung des Verbands, eine Taxi-GrundgebĂĽhr anstelle von 4,40 Euro jetzt auf 5,50 Euro anzuheben, gilt zukĂĽnftig eine Taxi-GrundgebĂĽhr von 4,80 Euro. Der Kilometerpreis werktags, von 6 Uhr bis 22 Uhr, steigt um 0,20 Cent von 2.50 Euro auf 2,70 Euro. Der Nachttarif werktags, von 22 Uhr bis 6 Uhr, sowie sonn- und feiertags wird von 2,70 Euro auf 2,90 Euro angehoben.

Entgegen der Forderung des Verbands, die Grundgebühr für Großraumtaxis auf 10,50 zu heben, wird diese zukünftig anstelle wie bisher bei 4,40 Euro auf 4,80 Euro angesetzt. Die Beförderungsentgelte pro Kilometer sind die gleichen wie die genannten für übliche Taxen. Der Zuschlag für Großraumtaxen beträgt zukünftig anstelle von 8 Euro dann 9 Euro. Dieser Zuschlag gilt erstmalig auch für speziell umgebaute Fahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen im eigenen Rollstuhl. Die Kilometer-Gebühr entspricht der für Taxen. Die Fachvereinigung hatte hier einen eigenen Tarif mit einer Grundgebühr in Höhe von 49 Euro inklusive zehn Freikilometern beantragt, dem die Verwaltung aber nicht gefolgt ist.
FĂĽr das Wartezeitenentgelt fĂĽr Rollstuhltransporte wird die bislang zugrunde gelegte StundengebĂĽhr von 39,90 Euro/Stunde bis 5 Minuten bzw. von 45,60 Euro/Stunde ab 6 Minuten auf 43,30 Euro/Stunde bis 5 Minuten bzw. 49,50 Euro/Stunde ab 6 Minuten angehoben.

Die Änderung des Taxitarifs soll zum 1. März 2025 in Kraft treten.

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Adventskalender und WalnĂĽsse fĂĽr einen guten Zweck

Landrat Sebastian Schuster unterstĂĽtzt die Aktion der LIONS-Clubs

Wie in den vergangenen Jahren begrĂĽĂźte Landrat Sebastian Schuster kurz vor Beginn der Adventszeit zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter einiger LIONS Clubs und dankte ihnen fĂĽr ihren unermĂĽdlichen Einsatz fĂĽr soziale Zwecke. Auch dieses Mal ging es wieder um eine besondere Aktion der LIONS: den Adventskalender 2024 und die Weihnachts-WalnĂĽsse!

Bei der „Walnuss-Charity“ wurden Walnüsse mit Losen „präpariert“. Zu gewinnen gibt es neben vielen Geldpreisen auch jede Menge Gutscheine zum Beispiel für Restaurantbesuche, sportliche Aktivitäten, Abonnements und vieles mehr. Genauso wie beim LIONS-Adventskalender: Hinter jedem Türchen verbirgt sich die Chance auf einen Gewinn, auch hier gespendet von ortsansässigen Geschäftsleuten und Unternehmen. Die Verkaufsstellen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Clubs genannt. Ab dem 1. Dezember werden dort auch täglich die Gewinnnummern veröffentlicht.

„We Serve“ ist das Motto der LIONS

Der Erlös des Verkaufs von Adventskalendern und Walnüssen kommt ausschließlich sozialen Zwecken zu Gute – da wird bedürftigen Kindern und Jugendlichen geholfen, Hausaufgabenbetreuung vermittelt, Förderunterricht oder Programme zur Gewaltprävention finanziert oder aber es werden wichtige ehrenamtliche Organisationen, wie beispielsweise Jugendfeuerwehren, unterstützt. Unter dem Motto „We Serve“ helfen die LIONS ehrenamtlich dort, wo Hilfe gebraucht wird.

„Ehrenamtliches Engagement zu stärken ist mir eine wirkliche Herzensangelegenheit, denn unsere Gesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn man sich umeinander kümmert, sagte Landrat Schuster. „Was die LIONS nicht nur zur Adventszeit, sondern das ganze Jahr über auf die Beine stellen, ist wirklich großartig! Das unterstütze ich gerne!“

Feierliche EinbĂĽrgerung im Siegburger Kreishaus

Am 13. November begrüßten Werner Erdmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen des Rhein-Sieg-Kreises, und Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Kreistags, wieder in festlichem Rahmen die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises.

„Als deutsche Staatsbürgerin und deutscher Staatsbürger haben sie Rechte und Pflichten übernommen. Hierzu gehören das aktive und passive Wahlrecht – bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr – und die Verpflichtung, die deutsche Verfassung zu schützen!“, betonte Werner Erdmann in seiner Ansprache zur Begrüßung der zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger. „Im Namen von Landrat Schuster wünsche ich Ihnen, dass sich alle Wünsche und Träume, die sich mit der Einbürgerung verbinden, erfüllen“, so Erdmann.

Besonders freute sich Patricia Lietmeyer, die mit ihrem Ehemann Burghard und dem ältesten Sohn Bernhard ins Kreishaus gekommen war. Ihre Eltern waren aus dem 2. Weltkrieg nach Australien ausgewandert. Die Liebe zur deutschen Sprache und Kultur, die sie zu Hause erlebte, lieĂź in ihr den Wunsch reifen, in Deutschland zu studieren. Während des Mathematik- und Physikstudiums in Göttingen lernte sie ihren zukĂĽnftigen Ehemann kennen und lieben. Ăśber MĂĽnchen und NĂĽrnberg kam die Familie 1984 nach Sankt Augustin, wo sie seitdem wohnt. Die pensionierte Softwareentwicklerin lebt schon seit 50 Jahren, seit dem 1. Dezember 1974 in Deutschland. 1979 kam der älteste Sohn in Göttingen zur Welt, es folgten vier Mädchen, der jĂĽngste Sohn war 1996 geboren worden. „Ich freue mich, nunmehr ebenso wie meine Kinder jetzt die doppelte StaatsbĂĽrgerschaft erhalten zu haben“, freute sich Patricia Lietmeyer.     

Brauchten die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger bislang zusätzlich noch die Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, ist diese Voraussetzung mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz zum 27. Juni 2024 entfallen. Bei insgesamt zwei Einbürgerungsterminen in dieser und in der kommenden Woche (13. und 21.11.2024) erhalten 229 Personen im Kreistagssaal „Dr.-Franz-Möller-Saal“ des Siegburger Kreishauses ihre Einbürgerungsurkunden.

Der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber kommt diesmal mit 38 Personen aus Syrien. Die weiteren zukünftig Eingebürgerten besitzen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Afghanistan (10), Ägypten (3), Albanien (5), Aserbaidschan (3), Australien (2), Belarus (1), Bosnien und Herzegowina (4), Brasilien (1), Frankreich (1), Georgien (2), Griechenland (3), Großbritannien (4), Haiti (1), Irak (9), Iran (11), Jamaika (1), Kanada (1), Kasachstan (3), Kirgisistan (1), Kolumbien (1), demokratische Republik Kongo (2), Republik Kosovo (5), Kroatien (1), Kuba (1), Libanon (5), Marokko (4), Mazedonien (2), Mexiko (1), Niederlanden (1), Polen (6), Portugal (2), Rumänien (2), Russische Föderation (22), Serbien (7), Spanien (2), Südafrika (3), Tadschikistan (2), Thailand (1), Türkei (35), Ukraine (12), Ungarn (3), Usbekistan (4), Vereinigte Staaten (1).

Die Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber wohnen derzeit in diesen Kommunen: Alfter (15), Bad Honnef (11), Bornheim (22), Eitorf (11), Hennef (22), Königswinter (11), Lohmar (16), Meckenheim (8), Niederkassel (16), Rheinbach (8), Sankt Augustin (32), Siegburg (36), Swisttal (4), Wachtberg (4), Windeck (7). Unter den 229 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 95 weibliche und 93 männliche Erwachsene sowie 41 Kinder. 37 Personen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Vor der eigentlichen Einbürgerung geben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.

Seit dem 27.06.2024 haben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine Ergänzungserklärung zur Loyalitätserklärung laut abzugeben und zu unterschreiben; diese hat folgenden Wortlaut: „Ich bekenne mich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.“

Persönlicher Ansprechpartner fĂĽr alle Zugewanderten ist der NeubĂĽrgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295 902318 oder 0160 8230810 oder an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch ĂĽber das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-3066, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

„Zesamme jeck, kutt all an Deck“

Der Sessionsorden des Rhein-Sieg-Kreises

Vom Kapitän bis zur Leichtmatrosin: Wir feiern zusammen und wir arbeiten zusammen. Wenn der Fastelovend beginnt, freuen sich auch die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung auf die tollen Tage.

Damit wir auch außerhalb der Karnevalszeit im Rhein-Sieg-Kreis jedem Sturm trotzen, braucht es weiterhin Menschen, die in der Verwaltung wichtige Aufgaben übernehmen: Vom Straßenverkehrsamt über die Ausländerbehörde, vom Amt für Umweltschutz bis zum Kreisstraßenbau. Bei uns sind rund 1.700 Mitarbeitende in über 70 Berufen beschäftigt, die bei jedem Wind die Segel setzen. Aktuelle Stellenausschreibungen zum Anheuern gibt es hier: www.karriere-im-kreis.de/.

„Der Rhein-Sieg-Kreis ist nur so erfolgreich wie die Menschen, die hier täglich in die Wanten klettern und sich als Team beweisen“, betont Landrat Sebastian Schuster und appelliert, sich fĂĽr einen Beruf in der Kreisverwaltung zu bewerben: „Machen Sie doppelt Karriere: Mit einem spannenden Job – und damit fĂĽr das Wohl aller Menschen im Rhein-Sieg-Kreis!“

Deswegen verbindet der Rhein-Sieg-Kreis in seinem diesjährigen Sessionsorden die Freude und den Spaß am Fastelovend mit der Suche nach neuen Mitarbeitenden: „Zesamme jeck, kutt all an Deck!“

Hilfreiche Internetseiten fĂĽr Kinder im Grundschulalter

Medienverhalten der Eltern als Vorbild!

Kinder verbringen gerne Zeit am Computer, Handy oder Tablet und damit vor allem im Internet. Internet und social media sind fĂĽr Kinder attraktiv, egal ob fĂĽr Schule, Hausaufgaben, Verabredungen mit Freundinnen und Freunden oder zum Zeitvertreib. Viele Eltern stellen sich die Frage, wie kann ich mein Kind schĂĽtzen vor dem auch schlechten Einfluss des Internets und social media? Wie kann ich mein Kind aufklären und stark machen, Internet und social media gut zu nutzen? Wie kann mein Kind erlernen, Internet und social media im Alltag und in der Freizeit so zu gebrauchen, ohne davon abhängig zu werden oder sich zu sehr beeinflussen zu lassen? 

„Die Sorge um das richtige MaĂź des Medienkonsums, angemessene Zeiten und Inhalte und mögliche Kontrollen beschäftigen Eltern sehr. Wenn die Eltern gut informiert und sicher im Umgang mit digitalen Medien sind, haben sie auch Ideen,  was gut fĂĽr ihre Kinder ist.“, ermutigt Volker Neuhaus, Leiter der psychologischen Beratungsdienste des Rhein-Sieg-Kreises, Eltern, die Internetkompetenz ihrer Kinder zu stärken!

Anlässlich des jährlichen „Tags der Kinderseiten“ am 21. Oktober macht der Rhein-Sieg-Kreis auf gute und sichere Websiten, insbesondere für Grundschulkinder, aufmerksam. Diese sind bunt, kindgerecht, ermöglichen es den Kindern, sich im Internet zurecht zu finden, zu lernen, Spaß zu haben und zu kommunizieren.

Sie sind zu finden unter: rhein-sieg-kreis.de/kindgerechtesnetz .

Ein kindgerechtes Netz ist aber nichts ohne das gute Vorbild der Eltern! Damit die Mädchen und Jungen einschätzen können, welche Inhalte für sie geeignet sind, muss ihnen auch beigebracht werden, worauf sie unbedingt achten müssen, zum Beispiel Datenschutz oder Fakenews. Den Umgang mit der Technik sollten Kinder genauso im Griff haben, wie das Zeitmanagement. Hier kommen die Eltern ins Spiel. Letztlich lernt das Kind den richtigen Umgang mit den Medien über das gute Vorbild der Eltern und von Erwachsenen.
„Wenn Eltern das Internet sinnvoll nutzen, wie beispielsweise zum Lernen oder Recherchieren von Informationen, wird sich das eigene Kind abschauen, wie es digitale Medien sinnvoll nutzen kann.“, erläutert Volker Neuhaus.

Bei Filmen, Serien und Spielen sollte auf die Alterskennzeichnung geachtet werden. „Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Kind absprechen, wie, und vor allem wie lange es verschiedene Medien oder Geräte nutzen darf. Sie können dafür einen gemeinsamen Mediennutzungsvertrag erstellen.“ Dieser Mediennutzungsvertrag findet sich unter  mediennutzungsvertrag.de/

online-dienstleistungen

Anträge auf Führerscheinpflichtumtausch und Internationalen Führerschein 24/7 möglich

Bequem von zu Hause aus und jederzeit FĂĽhrerscheinangelegenheiten erledigen, das machen die online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises fĂĽr einige Anträge möglich.   

Der digitale Pflichtumtausch des FĂĽhrerscheins ist bereits seit längerem machbar, hat aber in den vergangenen Wochen ein „relaunch“ erlebt, so dass sich dies jetzt einfacher gestaltet. Auch das Hochladen der eigenen Unterschrift und eines bereits vorhandenen biometrischen Passfotos wurde aktualisiert. FĂĽr den online-Antrag auf Umtausch werden ein gĂĽltiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige FĂĽhrerschein und ein biometrisches Passfoto (35x45mm) benötigt; die GebĂĽhren können z.B. ĂĽber Kreditkarte beglichen werden.    

Seit 2021 müssen die alten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden und zwar jahrgangsweise. Bis zum 19. Januar 2025 sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an die Reihe, den grauen oder rosa Führerschein gegen den EU-einheitlichen Kartenführerschein umzutauschen. Von den bereits 50.000 umgetauschten Führerscheine wurden 7.000 Anträge über das online-Portal abgewickelt.

Seit etwa einem Monat kann auch der internationale FĂĽhrerschein online beantragt werden.

Alle online-Dienstleistungen sind über rhein-sieg-kreis.de/online-dienstleistungen aufrufbar. Für die online-Dienste wird ein Konto bei der BundID benötigt. Die BundID ist ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle online-Anträge. Dass BundID-Konto wird in wenigen Schritten über id.bund.de/de erstellt. Die genannten online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises führen aber auch automatisch zur BundID-Homepage im Internet. Selbstverständlich ist weiterhin die Antragstellung vor Ort im Kreisstraßenverkehrsamt möglich; hierfür sind online-Terminbuchungen über rhein-sieg-kreis.de/termin-sva oder telefonisch über 02241 13-3939 (Straßenverkehrsamt Siegburg) oder über 02225 9409-5010 (Straßenverkehrsamt Meckenheim) notwendig.  Werktags zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr besteht die Möglichkeit, ohne Termin zum Straßenverkehrsamt nach Siegburg zu kommen; allerdings muss hier gegebenenfalls Wartezeit eingerechnet werden.

Hochansteckende Infektionskrankheit

Gesundheitsamt erinnert an Nachweispflicht bei Masern

Sie sind mehr als einfach nur eine Kinderkrankheit: Masern sind eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann. Derzeit steigen die Fallzahlen der meldepflichtigen Infektionskrankheit bundesweit an. In ganz Deutschland stieg die Zahl von 79 Fällen im Jahr 2023 auf derzeit 562, in NRW von 15 auf 230 und im Rhein-Sieg-Kreis von 0 auf aktuell 3 Fälle.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises erinnert in diesem Zusammenhang an die Nachweispflicht.  Diese ist in dem seit 2020 geltenden Masernschutzgesetz festgeschrieben. Die Nachweispflicht ĂĽber eine Masernschutzimpfung oder ĂĽber eine ĂĽberstandene Maserninfektion gilt fĂĽr alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder betreut werden. Hierzu zählen Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen, andere Ausbildungseinrichtungen und GemeinschaftsunterkĂĽnfte fĂĽr GeflĂĽchtete und Asylsuchende. Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen sind nachweispflichtig.

„Nach zwei Impfungen ist der Impfschutz vollständig, er hält ein Leben lang“, sagt Dr. Rainer Meilicke, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen.“

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Menschen eine Immunität gegen Masern – durch Impfung oder durch eine durchgemachte Erkrankung – haben. In Deutschland kommt es immer wieder zu MasernausbrĂĽchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bei einer Erkrankung können schwere Komplikationen auftreten, insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen. Hierzu zählen MittelohrentzĂĽndungen, LungenentzĂĽndungen, Durchfälle, in selteneren Fällen auch GehirnentzĂĽndungen (1 pro 1000-2000 Fälle).
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Spätfolge und tritt im Durchschnitt nach 7 Jahren auf (1 pro 10.000-100.000 Fälle). Für die Patientinnen und Patienten endet sie meist tödlich.

Der Igel: Schutz für das stachelige Knäuel in Gärten und Grünflächen

Der Igel ist Wildtier des Jahres 2024! Auch wenn das Säugetier ein stacheliges Kleid trägt, wird seine Art gerne als „Nützling“ bezeichnet: sorgt der Igel doch im Garten für Ordnung. So stehen auf dem Speiseplan des nachtaktiven Einzelgängers zum überwiegenden Teil Insekten, Spinnen, Regenwürmer, große Laufkäfer, hin und wieder auch Frösche und Mäuse.

In der Regel bringt eine Igelmutter im Sommer, zwischen Juni und August, rund vier bis fĂĽnf Jungigel zur Welt.  Diese wiegen zwischen 12 bis 25 Gramm, haben eine Körperlänge von rund sechs Zentimeter und etwa 100 weiĂźe Stacheln; ihre Augen und Ohren können sie erst nach zwei Wochen öffnen. Die Jungen werden rund 42 Tage gesäugt, bis sie etwa 300 Gramm wiegen. Danach begeben sich die kleinen Igel selbstständig auf Futtersuche. Die ausgewachsenen Tiere wiegen zwischen 800 und 1.500 Gramm und sind mit rund 6.000 bis 8.000 Stacheln geschĂĽtzt.

Gerade die Jungigel sind jetzt noch, im Frühherbst, entgegen der sonstigen Gewohnheit der Art tagaktiv. Denn sie müssen sich für den bevorstehenden Winterschlaf dringend Fettreserven anfressen. Während ihres Winterschlafs verlieren die stacheligen Knäuel zwanzig bis vierzig Prozent ihres Körpergewichts.

Meistens aber spätestens bis November, bei anhaltenden Bodentemperaturen um den Gefrierpunkt, suchen die Igel ein Winterquartier auf. Dieses nutzen sie bei Schlechtwetterperioden bis in den April oder Mai des Folgejahres.

Bei herbstlichen und auf den Winter vorbereitenden Aufräumarbeiten im Garten und Heckenschnitten sollte zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt darauf geachtet werden, ob Igel auf dem Boden unterwegs sind; sie sollten nicht gestört werden. Zur Todesfalle können Teiche oder Pools werden. Igel können zwar geschickt schwimmen, durch ihre kurzen Beine sind ihre Möglichkeiten zu klettern jedoch beschränkt. Teiche mit flachen Ufern oder abgedeckte Pools retten die Tiere vor dem Ertrinken. Kellerschächte oder Gruben sollten regelmäßig auf hineingefallene Igel kontrolliert und am besten abgedeckt werden.

„Die Hauptfeinde des Igels sind heutzutage leider wir Menschen“, erläutert Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

„Wir können den Tieren aber helfen. Herbstlaub- und Reisighaufen im Garten sind ideale Winterquartiere. Holzstapel mit ausreichend Hohlraum können zu geeigneten Igelverstecken werden. Auch Schlupflöcher in Gartenzäunen sind hilfreich.“, appelliert Jörg Bambeck dem Wildtier des Jahres 2024 einen artgerechten Lebensraum im Garten anzubieten.

Den Garten winterfest machen

Hecken- und Baumschnitt jetzt möglich

Jetzt ist der Herbst nicht nur kalendarisch gestartet: es fallen die Blätter von den Bäumen, Blumenkübel werden ins Haus geholt, Beete frostsicher hergerichtet. Wer seinem Garten und den darin wohnenden Tieren Gutes tun möchte, kann dies ganz einfach mit der richtigen Handhabung des Herbstlaubs tun.

„Für die Natur ideal ist es, die Blätter auf den Beeten liegen zu lassen. So wird der Boden geschützt und Regenwürmer finden hier Nahrung. Zu einem Haufen zusammengekehrt bietet das Laub Igeln und anderen Tieren ein Winterquartier. Ansonsten gehört es auf den Komposthaufen oder in die Biotonne.“, erläutert Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Nützliche Hinweise für die Herstellung von wertvollem Humus auf dem eigenen Komposthaufen gibt es über rhein-sieg-kreis.de/kompost. Wer größere Mengen Laub entsorgen muss, kann Biosäcke der RSAG verwenden; diese sind an vielen Verkaufsstellen im Kreisgebiet erhältlich. Die Adressen finden sich im Abfallkalender der RSAG.

In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken wieder großzügig gestutzt und Bäume geschnitten werden. „Wer die Hecke im Winter richtig schneidet, kann eine dichte Hecke erreichen. Diese bietet wichtigen Schutz und Lebensraum für viele Tiere.“, erklärt Jörg Bambeck.

Sollten Bäume gefällt werden mĂĽssen, so sind die kommenden Monate grundsätzlich dafĂĽr geeignet. Im Siedlungsbereich allerdings ist bei der Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob eine Baumschutzsatzung besteht, die das Fällen möglicherweise verbietet. Auch aus GrĂĽnden des Artenschutzes kann eine Baumfällung gegebenenfalls nicht zulässig sein, wenn sich in den Bäumen beispielsweise mehrjährig genutzte Bruthöhlen von Spechten und Eulen befinden oder Fledermäuse sich dort einquartiert haben. Weitere Informationen hierzu bietet das Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241 13-3900 oder ĂĽber E-Mail an naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de.