Bild für Weihnachtskarten des Bürgermeisters gesucht

Bald ist Weihnachten. Wie jedes Jahr verschickt der Bürgermeister Weihnachtskarten zum Beispiel an Vereine, Unternehmen, Kooperationspartner oder Bürgermeister in anderen Städten. Auf der Karte ist natürlich ein Bild, das seit drei Jahren mit einem Malwettbewerb für Kinder ausgesucht wird. So werden die Karten auch 2024 wieder zum Hingucker. Wer also Lust hat, ein schönes Weihnachtsbild zu malen und an den Bürgermeister zu schicken, ist dazu ab sofort herzlich eingeladen. Die Bedingungen sind einfach: Das Bild muss gemalt oder gezeichnet sein, muss Din-A4 groß sein und ein schönes, buntes, weihnachtliches Motiv zeigen. Mitmachen dürfen Kinder bis 10 Jahre. Drei Bilder werden ausgesucht und kommen als Motiv auf die Weihnachtskarten der Stadt Hennef.

  • Bilder als Ausdruck bzw. in Papierform bitte an
    Stadt Hennef
    Der Bürgermeister
    Frankfurter Straße 97
    53773 Hennef
    schicken oder im Rathaus abgeben.
  • Bitte als Stichwort oder Betreff „Weihnachtsbild“ angeben sowie die Adresse und Telefonnummern der Eltern sowie Name und Alter des Kindes auf der Rückseite des Bildes notieren.
  • Einsendeschluss: 24. November 2024

Reinigung der Straßensinkkästen

Nachdem der Laubfall weit voran geschritten ist, erfolgt ab Montag, den 18. November, wieder die halbjährliche Reinigung der rund 3.000 Straßensinkkästen (Straßenabläufe/ Gully) durch die Fa. Schmidt & Hassel (Weyerbusch), die auch schon zuletzt die Leerungen ordnungsgemäß ausführte. Die Reinigung soll bis Anfang Dezember erledigt sein.

Achten Sie bitte besonders in den kommenden Wochen darauf, nicht auf den Sinkkastenabdeckungen zu parken oder Gegenstände darauf abzulagern.

Die nächste allgemeine Sinkkasten-Reinigung erfolgt dann im Mai – Juni 2025.

Sofern Ihnen nach dem o.a. Reinigungszyklus Sinkkästen auffallen, die offensichtlich vergessen wurden, so melden Sie dies bitte dem Bauhof der Gemeinde Eitorf unter 02243-89189 Herr Heiden / Frau Gewohn bzw. per E-Mail an bauhof@eitorf.de

Hilfreiche Internetseiten für Kinder im Grundschulalter

Medienverhalten der Eltern als Vorbild!

Kinder verbringen gerne Zeit am Computer, Handy oder Tablet und damit vor allem im Internet. Internet und social media sind für Kinder attraktiv, egal ob für Schule, Hausaufgaben, Verabredungen mit Freundinnen und Freunden oder zum Zeitvertreib. Viele Eltern stellen sich die Frage, wie kann ich mein Kind schützen vor dem auch schlechten Einfluss des Internets und social media? Wie kann ich mein Kind aufklären und stark machen, Internet und social media gut zu nutzen? Wie kann mein Kind erlernen, Internet und social media im Alltag und in der Freizeit so zu gebrauchen, ohne davon abhängig zu werden oder sich zu sehr beeinflussen zu lassen? 

„Die Sorge um das richtige Maß des Medienkonsums, angemessene Zeiten und Inhalte und mögliche Kontrollen beschäftigen Eltern sehr. Wenn die Eltern gut informiert und sicher im Umgang mit digitalen Medien sind, haben sie auch Ideen,  was gut für ihre Kinder ist.“, ermutigt Volker Neuhaus, Leiter der psychologischen Beratungsdienste des Rhein-Sieg-Kreises, Eltern, die Internetkompetenz ihrer Kinder zu stärken!

Anlässlich des jährlichen „Tags der Kinderseiten“ am 21. Oktober macht der Rhein-Sieg-Kreis auf gute und sichere Websiten, insbesondere für Grundschulkinder, aufmerksam. Diese sind bunt, kindgerecht, ermöglichen es den Kindern, sich im Internet zurecht zu finden, zu lernen, Spaß zu haben und zu kommunizieren.

Sie sind zu finden unter: rhein-sieg-kreis.de/kindgerechtesnetz .

Ein kindgerechtes Netz ist aber nichts ohne das gute Vorbild der Eltern! Damit die Mädchen und Jungen einschätzen können, welche Inhalte für sie geeignet sind, muss ihnen auch beigebracht werden, worauf sie unbedingt achten müssen, zum Beispiel Datenschutz oder Fakenews. Den Umgang mit der Technik sollten Kinder genauso im Griff haben, wie das Zeitmanagement. Hier kommen die Eltern ins Spiel. Letztlich lernt das Kind den richtigen Umgang mit den Medien über das gute Vorbild der Eltern und von Erwachsenen.
„Wenn Eltern das Internet sinnvoll nutzen, wie beispielsweise zum Lernen oder Recherchieren von Informationen, wird sich das eigene Kind abschauen, wie es digitale Medien sinnvoll nutzen kann.“, erläutert Volker Neuhaus.

Bei Filmen, Serien und Spielen sollte auf die Alterskennzeichnung geachtet werden. „Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Kind absprechen, wie, und vor allem wie lange es verschiedene Medien oder Geräte nutzen darf. Sie können dafür einen gemeinsamen Mediennutzungsvertrag erstellen.“ Dieser Mediennutzungsvertrag findet sich unter  mediennutzungsvertrag.de/

Blaualgenbefall im Allner See

Erholungsgebiet teilweise gesperrt

Wegen eines Befalls mit Blaualgen ist der Allner See in Hennef teilweise gesperrt und es wird vom Baden abgeraten. Der Befall betrifft den Westteil des Sees, die Stadt Hennef hat Absperrbänder angebracht und Hinweisschilder aufgestellt.

Am vergangenen Freitag hatte das Hennefer Ordnungsamt den Befall bemerkt und über die Leitstelle der Feuerwehr im Kreishaus in Siegburg das Kreis-Gesundheitsamt informiert. Am Montag entnahmen Mitarbeitende des Ordnungsamtes der Stadt Hennef gemeinsam mit Expertinnen und Experten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Wasserproben, die einen Befall mit Blaualgen aufwiesen.

Die Proben sind aktuell zur Untersuchung in einem Speziallabor, im Laufe der Woche wird ein offizielles Ergebnis erwartet.

Blaualgen gefährlich für Mensch und Tier

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises kann nicht ausschließen, dass Hepatotoxine (= leberschädigende Gifte) in den Blaualgen Mensch und Tier gefährden können. Wenn sie mit dem Wasser in den Körper gelangen, also zum Beispiel getrunken werden, können sie die Leber schädigen. Insbesondere für Schwangere, Kinder, vorgeschädigte Personen und Hunde kann das Wasser gefährlich werden. Der Rhein-Sieg-Kreis appelliert vorsorglich an die Halterinnen und Halter von insbesondere kleineren Hunden, ihre Tiere nicht aus dem See trinken zu lassen.

40 Jahre ehrenamtliche Krankenhaushilfe im St. Franziskus Krankenhaus in Eitorf

Ein Jubiläum im Zeichen des Engagements und der Menschlichkeit

Am 1. Oktober 2024 feierte die ehrenamtliche Krankenhaushilfe des St. Franziskus Krankenhauses ihr 40-jähriges Bestehen.

Es war fast wie ein Klassentreffen. Bei Kaffee und Kuchen trafen sich die tätigen sowie ehemalige Helferinnen und Helfer in der Krankenhaushilfe zu ihrem 40jährigen Bestehen.

„Sie bringen jedem Patienten ein bisschen Sonne ins Zimmer“ eröffnet Petra Nöhring, Geschäftsführerin des St. Franziskus Krankenhauses die würdige Feier für jahrzehntelanges Engagement. Die ehrenamtliche Unterstützung ist seit 40 Jahren eine wichtige Säule des Krankenhauses und trägt maßgeblich dazu bei, den Patienten während ihres Aufenthalts Trost, Beistand und Hilfe zu bieten.

Das 40-jährige Bestehen der ehrenamtlichen Krankenhaushilfe im St. Franziskus Krankenhaus zeigt eindrucksvoll, wie wichtig und wertvoll ehrenamtliches Engagement im Gesundheitswesen ist. Das St. Franziskus Krankenhaus freut sich darauf, auch in Zukunft mit dieser engagierten Gruppe von Freiwilligen zusammenzuarbeiten, um weiterhin die bestmögliche Betreuung und Unterstützung für seine Patienten zu gewährleisten.

“Es ist ein Dienst am Menschen, der über das rein Medizinische hinausgeht. Ihre Fürsorge, Ihr offenes Ohr und Ihre Zeit sind es, die einen wesentlichen Anteil am Genesungsprozess unserer Patienten haben”, hob Dr. Hejl, Ärztlicher Direktor des Hauses und Chefarzt der Inneren Medizin, hervor.  

Frau Margret Eulenbach, die Leiterin der Ehrenamtlichen Krankenhaushilfe ergänzte: “Für viele unserer Ehrenamtlichen ist die Arbeit hier eine Bereicherung – sie schenkt uns nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern auch tiefe menschliche Begegnungen.”   Im Anschluss an die offiziellen Worte wurde bei Kaffee und Kuchen ein reger Austausch über die zahlreichen Erlebnisse und Erfahrungen der letzten Jahrzehnte gepflegt. Viele der Helferinnen und Helfer teilten bewegende Geschichten aus ihrer Zeit im Krankenhaus und berichteten von den Herausforderungen und schönen Momenten, die sie während ihrer Einsätze erlebt haben. Es war ein Nachmittag der Erinnerung und des Dankes, der ganz besonders den Gedanken der Gemeinschaft und Verbundenheit in den Vordergrund stellte.

Windkraft-Exkursion

Fast 60 Personen haben sich am Samstag, den 12.10.2024 auf den Weg gemacht, um zwei Windparks in Hürtgenwald und den Tagebau Hambach zu besichtigen. Die Exkursion wurde gemeinsam von der Gemeinde Eitorf und der Bürgerenergie Rhein-Sieg geplant. Bürgermeister Rainer Viehof begrüßte im Bus herzlich Vertreter der Parteien und interessierte Bürger. Die Eitorferin Carmen Ulmen, Diplom-Geografin mit Schwerpunkt Klimawissenschaft, referierte fundiert über den Tagebau Hambach. Auf der Weiterfahrt zu zwei Windparks konnte aus dem Bus heraus das für den Kohlebergbau umgesiedelte Dorf Manheim besichtigt werden.
Anschließend folgte eine Besichtigung von Windrädern in Simmerath, die 2023 ans Netz gingen. Hier konnten sich die Teilnehmenden einen Eindruck verschaffen über die Eingriffe in die Natur und die von der Anlage mit 5,6 MW Leistung und 125 m Masthöhe verursachten Geräusche. Ein vor Ort anwesender Techniker ermöglichte spontan sogar einen Einblick in das Innere des Windrads für alle Interessierten.
Das anschließend besichtigte Windrad im Windpark Hürtgenwald-Peterberg wurde 2019 in Betrieb genommen und verschaffte den Anwesenden einen Einblick, wie die umliegende Natur eines Windrads 5 Jahre nach der Inbetriebnahme aussieht.
Auf der Rückfahrt wurden im Bus Fragen zur Perspektive zum Bau von Windrädern in Eitorf beantwortet, darunter auch kritische Fragen von betroffenen Anwohnern. Natur- und Klimaschutz müssten Hand in Hand gehen, betonte Bürgermeister Rainer Viehof. Weiterhin erläuterte er durch das Bürgerbeteiligungsgesetz entstehende wirtschaftliche Chancen für Eitorf. Die Klimaschutzbeauftragten der Gemeinde ergänzten die Bedeutung von Windenergie für den Klimaschutz. 10 Windräder könnten somit annähernd über das Jahr gemittelt zwei Drittel des stark ansteigenden Strombedarfs bis zum Jahr 2045 decken. Klarheit darüber, ob und wie viele Windräder in Eitorf entstünden, würde es erst in den kommenden Jahren geben und hänge in erster Linie von der Investitionsentscheidung von Flächeneigentümern ab. Eine erste Orientierung gebe der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln, der im Herbst diesen Jahres erarbeitet werden soll. Es war ein eindrucksvoller Tag mit spannenden Einsichten und Diskussionen. Die Gemeinde Eitorf bedankt sich bei der Bürgerenergie Rhein-Sieg für die gute Organisation und bei allen Teilnehmenden.

online-dienstleistungen

Anträge auf Führerscheinpflichtumtausch und Internationalen Führerschein 24/7 möglich

Bequem von zu Hause aus und jederzeit Führerscheinangelegenheiten erledigen, das machen die online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises für einige Anträge möglich.   

Der digitale Pflichtumtausch des Führerscheins ist bereits seit längerem machbar, hat aber in den vergangenen Wochen ein „relaunch“ erlebt, so dass sich dies jetzt einfacher gestaltet. Auch das Hochladen der eigenen Unterschrift und eines bereits vorhandenen biometrischen Passfotos wurde aktualisiert. Für den online-Antrag auf Umtausch werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Passfoto (35x45mm) benötigt; die Gebühren können z.B. über Kreditkarte beglichen werden.    

Seit 2021 müssen die alten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden und zwar jahrgangsweise. Bis zum 19. Januar 2025 sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an die Reihe, den grauen oder rosa Führerschein gegen den EU-einheitlichen Kartenführerschein umzutauschen. Von den bereits 50.000 umgetauschten Führerscheine wurden 7.000 Anträge über das online-Portal abgewickelt.

Seit etwa einem Monat kann auch der internationale Führerschein online beantragt werden.

Alle online-Dienstleistungen sind über rhein-sieg-kreis.de/online-dienstleistungen aufrufbar. Für die online-Dienste wird ein Konto bei der BundID benötigt. Die BundID ist ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle online-Anträge. Dass BundID-Konto wird in wenigen Schritten über id.bund.de/de erstellt. Die genannten online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises führen aber auch automatisch zur BundID-Homepage im Internet. Selbstverständlich ist weiterhin die Antragstellung vor Ort im Kreisstraßenverkehrsamt möglich; hierfür sind online-Terminbuchungen über rhein-sieg-kreis.de/termin-sva oder telefonisch über 02241 13-3939 (Straßenverkehrsamt Siegburg) oder über 02225 9409-5010 (Straßenverkehrsamt Meckenheim) notwendig.  Werktags zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr besteht die Möglichkeit, ohne Termin zum Straßenverkehrsamt nach Siegburg zu kommen; allerdings muss hier gegebenenfalls Wartezeit eingerechnet werden.

Hennefer Verkehrsversuch ausgezeichnet

Deutscher Verkehrsplanungspreis verliehen

Die Verkehrsplanung in Hennef kann sich im nationalen Vergleich sehen lassen. Die Stadt Hennef wurde beim Deutschen Verkehrsplanungspreis 2024 für das Projekt und den Verkehrsversuch „autofreier Schulcampus“ ausgezeichnet. Bürgermeister Mario Dahm und die Leiterin des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung, Gertraud Wittmer, nahmen die Anerkennung der Fach-Jury im Rahmen einer Feierstunde in Frankfurt am Main entgegen. Die diesjährige Preisverleihung stand unter dem Titel „Lebenswerte Straßenräume durch angepasste Geschwindigkeiten“ und bezieht sich damit thematisch auf ein breites Städtenetzwerk, dem sich auch die Stadt Hennef angeschlossen hat, um im Straßenverkehrsrecht mehr Handlungsräume für Kommunen zu erreichen.

„Tolle Bestätigung für ein mutiges Verkehrsprojekt“

„Die Anerkennung beim Deutschen Verkehrsplanungspreis ist eine tolle Bestätigung für ein mutiges Verkehrsprojekt, das unseren Schulcampus vom gefährlichen Durchgangsverkehr befreit hat und mehr Aufenthaltsqualität und Sicherheit für unsere Schülerinnen und Schüler schafft. So kann der ganze Schulcampus zusammenwachsen, nachhaltige Mobilität wird gestärkt und die Schülerinnen und Schüler können sich einen Raum erobern, der ihnen vorher nicht zur Verfügung stand, sondern als Straße den Schulcampus in zwei Teile teilte. Es freut uns sehr, dass die Fach-Jury vor allem den breiten Beteiligungsprozess bei der Erstellung des Rahmenplans Schulcampus und beim rund einjährigen Verkehrsversuch lobte“, so Bürgermeister Mario Dahm.

Hintergrund

Der Deutsche Verkehrsplanungspreis wird alle zwei Jahre von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) ausgelobt. Unterstützt wird der Preis vom Deutschen Städtetag und verliehen durch eine Jury aus Verkehrsplanern und -wissenschaftlern. Der Hauptpreis ging an die beiden Großstädte Bielefeld und Konstanz.

Rahmenplan zum autofreien Schulcampus

Der Rahmenplan zum autofreien Schulcampus wurde unter breiter Beteiligung von Schüler*innen, Lehrkräften, Eltern und Anwohner*innen in Workshops unter Beteiligung von Fachplanungsbüros erarbeitet. Zielsetzung ist die Schaffung eines durchgehenden, zusammenhängenden und attraktiven Campus-Boulevard für die vier Schulen am Standort. Kernstück ist die Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße für den Autoverkehr. Diese Sperrung wurde mit einem rund einjährigen Verkehrsversuch erprobt, der fachlich fundiert vorbereitet und unter Beteiligung verschiedener Interessensgruppen durchgeführt und ausgewertet wurde. Im Ergebnis fahren rund 5.700 Autos weniger am Tag unmittelbar durch den Schulcampus. Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen des Rates entschied letztlich einstimmig, die Abbindung der Straße nach dem erfolgreichen Verkehrsversuch dauerhaft anzuordnen. Weitere Maßnahmen im Rahmen des Verkehrsversuches sind die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Königstraße, die Schaffung neuer Parkmöglichkeiten sowie Elternhaltestellen und eine Fußgängerampel auf Höhe der Gartenstraße. Die Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße wurde auch vom Verwaltungsgericht in Köln als rechtmäßig und verhältnismäßig bestätigt.

Foto: © Stadt Frankfurt, Fotografie: Maik Reuß

Kreisjugendamt: Bis 30. November anmelden für das Kindergartenjahr 2025/2026!

Wer in den acht Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, wohnt, und ein Kind für das Kindergartenjahr ab 1. August 2025 anmelden möchte, muss dies bis spätestens 30. November 2024 machen! Darauf macht das Kreisjugendamt aufmerksam! Die Anmeldung kann ab sofort erfolgen.

Grundsätzlich hat jedes Kind ab seinem ersten Geburtstag ein Recht auf einen Betreuungsplatz, sei es in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege, also bei Tagesmüttern – oder vätern.

Die Anmeldung funktioniert über das Kitaportal im Internet über kitaportal-rhein-sieg-kreis.de . Auf der Startseite findet sich auch ein Link, also eine Weiterleitung, zu einer mehrsprachigen Schritt-für-Schritt-Anleitung.

„Zusätzlich zur Anmeldung im Kitaportal sollen die Eltern auch persönlich mit den Kindertageseinrichtungen Kontakt aufnehmen!“, darauf macht Beate Schlich, Leiterin des Kreisjugendamtes, aufmerksam. Eine Anmeldung in mehreren Kindertageseinrichtungen ist ausdrücklich erwünscht; das erhöht die Chancen auf einen Betreuungsplatz. Die Platzzusagen werden von den Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 an die Eltern verschickt. Da es mehrere Platzzusagen geben kann, müssen sich die Eltern für eine Kita entscheiden und dieser zusagen! In der Regel schickt diese Wunsch-Kita dann in einem nächsten Schritt den Eltern einen Betreuungsvertrag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen unterschrieben zurückgeschickt werden.

Gerade für jüngere Kinder oder für Kinder, die während des Jahres einen Betreuungsplatz benötigen, bevorzugen manche Eltern eine Kindertagespflege. Auch in diesem Fall sollte die Anmeldung über kitaportal-rhein-sieg-kreis.de erfolgen.

Hochansteckende Infektionskrankheit

Gesundheitsamt erinnert an Nachweispflicht bei Masern

Sie sind mehr als einfach nur eine Kinderkrankheit: Masern sind eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann. Derzeit steigen die Fallzahlen der meldepflichtigen Infektionskrankheit bundesweit an. In ganz Deutschland stieg die Zahl von 79 Fällen im Jahr 2023 auf derzeit 562, in NRW von 15 auf 230 und im Rhein-Sieg-Kreis von 0 auf aktuell 3 Fälle.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises erinnert in diesem Zusammenhang an die Nachweispflicht.  Diese ist in dem seit 2020 geltenden Masernschutzgesetz festgeschrieben. Die Nachweispflicht über eine Masernschutzimpfung oder über eine überstandene Maserninfektion gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder betreut werden. Hierzu zählen Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen, andere Ausbildungseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Asylsuchende. Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen sind nachweispflichtig.

„Nach zwei Impfungen ist der Impfschutz vollständig, er hält ein Leben lang“, sagt Dr. Rainer Meilicke, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen.“

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Menschen eine Immunität gegen Masern – durch Impfung oder durch eine durchgemachte Erkrankung – haben. In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bei einer Erkrankung können schwere Komplikationen auftreten, insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen. Hierzu zählen Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfälle, in selteneren Fällen auch Gehirnentzündungen (1 pro 1000-2000 Fälle).
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Spätfolge und tritt im Durchschnitt nach 7 Jahren auf (1 pro 10.000-100.000 Fälle). Für die Patientinnen und Patienten endet sie meist tödlich.