Wirtschaftsförderung Eitorf startet aktive Kommunikation zur „Talachse Eitorf“

Digitale Plattform ab Januar online

Die Konzeptarbeiten für die „Talachse Eitorf“ laufen bereits seit einigen Wochen. Um den Prozess transparent zu begleiten und frühzeitig Orientierung zu geben, startet die Wirtschaftsförderung Eitorf nun eine aktive Kommunikationsphase. Ziel ist es, die Gemeinde und die Region kontinuierlich über den Projektfortschritt zu informieren und zentrale Inhalte verständlich zugänglich zu machen.
„Das Projekt bietet große Chancen für die Entwicklung unserer Gemeinde. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist daher unverzichtbar“, erklärt Lydia Reinhardt von der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Eitorf.
Ein wesentliches Element dieser neuen Informationsstrategie ist eine digitale Plattform, die ab Anfang 2026 erste Inhalte bereitstellen wird. Sie soll alle Informationen bündeln und nachvollziehbar darstellen, wie sich das Projekt weiterentwickelt. Zudem wird die Plattform vom beauftragten Planungsbüro Pesch & Partner auch für Online- Befragungen genutzt.
„Uns ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende auf demselben Wissensstand sind. In der Vergangenheit gab es hierzu immer wieder Unsicherheiten, das möchten wir künftig vermeiden“, betont Lydia Reinhardt.
Die Wirtschaftsförderung setzt sich zusammen mit dem Bürgermeister zugleich dafür ein, die bestehende Wirtschaftsstruktur in Eitorf zu sichern und gezielt auszubauen. Dazu gehören sowohl die Unterstützung ansässiger Betriebe als auch die aktive Ansiedlung neuer Unternehmen, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und den Standort langfristig zu stärken.
Darüber hinaus verfolgt das Projekt das Ziel, Eitorf als lebenswerte Gemeinde für alle Generationen weiterzuentwickeln. „Transparenz ist dafür eine zentrale Voraussetzung“, ergänzt Leon Wenigenrath, Wirtschaftsförderung der Gemeinde Eitorf.
Die Kommunikationsplattform wird ab Ende Januar in einer ersten Version online gehen und anschließend schrittweise erweitert. Die offizielle Vorstellung der Plattform sowie weiterer Projektbausteine ist für März 2026 geplant. Die Wirtschaftsförderung lädt nochmals alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden ein, sich bei Interesse an einzelnen Projekten oder Fragen direkt an die Wirtschaftsförderung Eitorf zu wenden, um im Dialog kurzfristig agieren zu können. Der direkte Austausch soll zudem Missverständnisse vermeiden und eine offene Kommunikation fördern.

Das Projekt Talachse Eitorf: Aufgrund der bevorstehenden tiefgreifenden Transformationsprozesse, die die Gemeinde Eitorf betreffen, ist die Entwicklung einer integrierten Gesamtperspektive für die Talachse unerlässlich. Das Strukturkonzept soll insbesondere die Transformation der gewerblichen und untergenutzten Flächen in der Talachse begleiten, die erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die soziale Infrastruktur und die Wohn- und Lebensqualität der gesamten Gemeinde haben. Seit September dieses Jahres begleitet und unterstützt das Planungsbüro Pesch und Partner aus Dortmund die Gemeinde bei der strategischen Ausrichtung.

Luftbild der Gemeinde Eitorf (Quelle: Homepage Gemeinde Eitorf)

Vollsperrung der Brücke über die Sieg auf der K 23 in Dreisel

Voraussichtlich am Montag, 17. November 2025, beginnen in Windeck-Dreisel die Bauarbeiten auf der K 23, um dort den schadhaften Asphalt und die angrenzenden Entwässerungsrinnen zu erneuern.
Während der Bauarbeiten muss dieses Teilstück über die Siegbrücke für den Durchgangsverkehr für die voraussichtliche Dauer von einer Woche voll gesperrt werden. Der Fußgängerverkehr bleibt dabei im Gehwegbereich unberührt.
Für den Durchgangsverkehr wird eine Umleitungsstrecke ausgeschildert. Sie führt über Dattenfeld weiter über die L 333 bis Schladern, von dort weiter über die K 7 bei Lindenpütz und bei Helpenstell wieder zurück auf die K 23 nach Dreisel.
Feuerwehr und Rettungsdienste sowie der ÖPNV wurden über die Sperrung informiert. Der Rhein-Sieg-Kreises bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis.

Photo by manfredrichter

Erster Fall von Geflügelpest im Rhein-Sieg-Kreis

Auch im Rhein-Sieg-Kreis gibt es nun einen ersten Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln. Ein in Alfter gefundener toter Kranich war mit dem H5N1-Virus infiziert. Das hat das Friedrich Löffler-Institut jetzt bestätigt. „Das es sich um einen einzelnen Fall bei Wildvögeln handelt, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergreifen“, sagt Silvia Berger vom Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. „Wir bitten aber alle Geflügelhalter dringend, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten!“ So sollten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere beispielsweise an für Wildvögel unzugänglichen Stellen tränken sowie Futter und Einstreu geschützt lagern. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben. Typische Symptome für eine Infektion mit H5N1 bei Geflügel sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion und Blauverfärbung der Haut. Die Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Symptome beträgt einige Stunden bis zu 21 Tage. Die Seuche kann danach schnell verlaufen und endet meist tödlich. Treten in kleineren Geflügelhaltungen bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, ist das ein deutlicher Hinweis auf Geflügelpest. Alle Informationen zur Tierseuche und Tipps für Geflügelhalterinnen und -halter gibt es auf www.rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest. Wer tote Vögel findet, kann sich an das örtliche Ordnungsamt oder an das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises wenden (02241 13 2335). Singvögel und Tauben sind weniger für Geflügelpest empfänglich, bei Wassergeflügel wie Enten, Gänsen, Schwänen und Möwen oder auch Greifvögeln ist die Gefahr einer Infektion höher.

Photo by hobbyknipse

Bundesverdienstorden für Helmut Klein

Eine ganz besondere Ehrung erhielt der Hennefer Helmut Klein kürzlich im Kreishaus Siegburg. Landrat Sebastian Schuster verlieh ihm, im Beisein von Bürgermeister Mario Dahm, den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Diese Auszeichnung – umgangssprachlich auch als Bundesverdienstkreuz bezeichnet – erhielt Helmut Klein für 64 Jahre ehrenamtliche Arbeit bei den Maltesern. Das ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Landrat Sebastian Schuster zeigte sich beeindruckt von Helmut Kleins Engagement: „Sie haben Ihr Leben lang Verantwortung übernommen, für Mitmenschen, für das Gemeinwohl, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie stehen für eine Haltung, die man nicht hoch genug schätzen kann: die Bereitschaft, sich dauerhaft und verlässlich einzubringen.“
Und auch Bürgermeister Mario Dahm gratulierte zu der Auszeichnung: „Ihr 64 Jahre ehrenamtliches Engagement sind ein außerordentliches Vorbild für unsere Stadtgemeinschaft. Durch Ihren unermüdlichen Einsatz, Ihre Zuverlässigkeit und Ihr Verantwortungsbewusstsein haben Sie maßgeblich dazu beigetragen, das Gemeinwesen zu stärken und Lebensqualität zu schaffen. Danke für Ihr Engagement.“

64 Jahre Ehrenamt beim Malteser Hilfsdienst

Im Jahr 1961 ist der heute 86-jährige dem Malteser Hilfsdienst beigetreten und hat seitdem zahlreiche Angebote unterstützt und mit aufgebaut. Helmut Klein war damals 22 Jahre alt und begann schnell mit der Ausbildung in Erster Hilfe und „Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Seine Tätigkeit als Ausbilder erstreckte sich über mehrere Jahrzehnte, in denen er auch andere Gliederungen beim Aufbau unterstützte. Ab 1963 war Helmut Klein im Fernmeldezug des Luftschutzdienstes tätig, zunächst als Gruppenführer und ab 1971 als Zugführer. Unter seiner Leitung gewann der Fernmeldezug Hennef 1972 den Leistungswettbewerb „Märzwind 72“.
Neben diesen Aufgaben engagierte sich Helmut Klein in vielen weiteren Bereichen der Malteser. Seit 1984 unterstützt er die jährliche und diözesanweite Wallfahrt der Hilfsorganisation nach Kevelaer und übernahm 2004 die Leitung für die Pilgerreise von Hennef aus an den niederrheinischen Marienwallfahrtsort. Für rund 100 Hennefer Bürgerinnen und Bürger regelt er somit jährlich die Anmeldung, den Transport, unter anderem auch für viele Pilgerinnen und Pilger im Rollstuhl sowie die Betreuung vor Ort. In den 1990er-Jahren begann Klein, Blutspende-Termine zusammen mit dem DRK in Uckerath zu leiten, und im Jahr 2010 gründete er den Besuchs- und Begleitungsdienst mit Telefonie (damals noch Telefonbesuchsdienst), der gesprächsbedürftige Menschen in Hennef unterstützt.
Besonders erfreulich: Das Engagement von Helmut Klein ist in den vergangenen fast 65 Jahren ungebrochen. Er ist weiterhin hoch engagiert für die Kevelaer-Wallfahrt, den Blutspendedienst und das Telefonangebot im Einsatz. Neben all diesen Diensten übernimmt er auch jederzeit andere kleine Aufgaben. Und nicht nur bei den Maltesern engagiert er sich. Im Rahmen der Hennefer Altenhilfe, bei der Caritas und in der Pfarrgemeinde kümmert er sich ebenfalls um die Menschen in seinem Heimatort.

Windenergieanlagen in Eitorf und Ruppichteroth

Zwei getrennte Genehmigungsverfahren

Ende November 2024 wurde ein Antrag für insgesamt 18 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemeinden Eitorf und Ruppichteroth beim Rhein-Sieg-Kreis eingereicht.
Vor Beginn der fachlichen Bearbeitung des Antrags teilte der Antragsteller Anfang 2025 mit, dass eine umfassende Umplanung erfolgen solle und sich dadurch die Antragsunterlagen erheblich ändern werden. In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde die Bearbeitung daher zunächst ausgesetzt. Am 15. Juli 2025 reichte der Antragsteller die aktualisierten Antragsunterlagen ein. Mit dem aktualisierten Antrag werden nur noch 13 WEA beantragt – neun auf dem Gebiet der Gemeinde Eitorf und vier auf Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth.
Wie der folgenden Kartendarstellung (s. Foto) zu entnehmen ist, befinden sich acht WEA innerhalb und fünf WEA außerhalb der Entwurfsflächen des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln (blaue Flächen).
Nach Aussage der Regionalplanungsbehörde, Bezirksregierung Köln, soll der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln am 19.12.2025 beschlossen werden. Es wird angenommen, dass die Entwurfsflächen (blaue Flächen) anschließend verbindlich als sogenannte Windenergiegebiete ausgewiesen werden.
Für die Genehmigung der acht WEA innerhalb und der fünf WEA außerhalb der Entwurfsflächen werden mit Rechtskraft des Plans unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen bestehen.
Für die Genehmigung der acht Windenergieanlagen innerhalb der Entwurfsflächen gelten durch § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes – WindBG Verfahrenserleichterungen. Der Rhein-Sieg-Kreis hat sich aus diesem Grund dazu entschieden, die beantragten 13 WEA in zwei separaten Genehmigungsverfahren zu behandeln.

Genehmigungsverfahren 1 für acht Windenergieanlagen innerhalb Entwurfsflächen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln
Das Genehmigungsverfahren für die acht WEA innerhalb der Entwurfsflächen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln wird als vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit den Verfahrenserleichterungen nach § 6 WindBG bearbeitet. Dies bedeutet, dass das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht anzuwenden ist, da die Umweltverträglichkeit bereits im Planungsverfahren für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln untersucht wurde. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet nicht statt.

Genehmigungsverfahren 2 für fünf Windenergieanlagen außerhalb der Entwurfsflächen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln
Das Genehmigungsverfahren für die fünf WEA außerhalb der Entwurfsflächen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln ist nicht mit den Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG zu führen. Gemäß dem anzuwendenden UVPG sind die fünf WEA im Zusammenhang mit den acht anderen WEA zu berücksichtigen. Für diese insgesamt 13 WEA wäre daher eine allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Der Antragsteller hat bereits die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt; dem hat der Rhein-Sieg-Kreis zugestimmt. Im Genehmigungsverfahren 2 ist deshalb direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des Verfahrens durchzuführen, die entsprechende Vorprüfung entfällt. Somit wird dieses Genehmigungsverfahren mit UVP als förmliches Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit bearbeitet.
Weiterer zeitlicher Ablauf Aufgrund der stark begrenzten personellen Kapazitäten der Genehmigungsbehörde werden diese zunächst auf die Verfahren konzentriert, die voraussichtlich genehmigungsfähig sind. Für das Windenergie-Vorhaben des Antragstellers bedeutet dies, dass das Genehmigungsverfahren 1 nun bearbeitet wird. Die Behördenbeteiligung wurde am 04.09.2025 eingeleitet.
Die Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens 2 wird bis zur Bekanntmachung des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln ausgesetzt. Diese fünf WEA werden mit dieser Bekanntmachung aus planungsrechtlichen Gründen voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sein. Dieses Vorgehen orientiert sich an dem Willen der Landesregierung, welche im § 36a des Landes-Planungsgesetzes (LPlG) geregelt hat, dass Entscheidungen über WEA außerhalb der Entwurfsflächen auszusetzen sind. Die genannte Regelung wurde durch das sechste Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 2025 (verkündet am 01.10.2025) bis zum 14. Februar 2026 verlängert.

Pavillon Höhenstein feierlich eingeweiht

Bei bestem Wetter und in gelöster Stimmung hat der Heimatverein Eitorf am 21.05.2025 den restaurierten Pavillon auf dem Höhenstein feierlich eingeweiht. Rund 40 bis 50 Gäste waren der Einladung gefolgt, um gemeinsam einen besonderen Ort der Eitorfer Geschichte zu feiern – und all jenen zu danken, die dieses Projekt ermöglicht haben.
Der Pavillon wurde ursprünglich im Jahr 1905 erbaut und vom Heimatverein bereits 1993 erstmals restauriert. Nach über drei Jahrzehnten war nun eine umfassende Sanierung nötig, die pünktlich zum 120-jährigen Jubiläum abgeschlossen werden konnte – dank vieler helfender Hände und der erfolgreichen Teilnahme am 9. Spendenmarathon der Eitorf Stiftung.
„Dass wir diesen Wettbewerb tatsächlich gewonnen haben – mit einem großartigen Endspurt und über 7.000 Euro an Spenden – hat uns sehr bewegt“, sagte Alwin Müller, Vorsitzende des Heimatvereins in seiner Rede. „Ein riesiges Dankeschön an alle Unterstützerinnen und Unterstützer, an die Eitorf Stiftung und die Kreissparkasse Köln. Ihr habt mit eurem Einsatz ein starkes Zeichen für unsere Heimat gesetzt.“
Ein besonderes Highlight des Abends war die feierliche Enthüllung einer neuen Infotafel, die den Pavillon als kulturhistorisches Kleinod würdigt und über seine Lage, Geschichte und geologische Besonderheiten informiert. So erfahren Besucherinnen und Besucher unter anderem, dass der Pavillon auf einer markanten Quarz-Erhebung in den nordwestlichen Ausläufern der Leuscheid steht – eingebettet zwischen zahlreichen Bach- und Flusstälern und heute Teil zweier Wanderwege: dem Hauptwanderweg 2 (Eitorf–Neuwied) und dem Erlebnisweg Sieg (Dörferweg).
Neben der symbolischen Bedeutung des Abends war die Veranstaltung auch ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer des Heimatvereins – nicht nur an jene, die am Pavillon mitgewirkt haben, sondern auch an die vielen Engagierten, die das ganze Jahr über bei Veranstaltungen, Pflegearbeiten oder Vereinsaktionen mit anpacken.Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt: Es gab kühle Getränke, herzhafte Würstchen vom Grill und selbstgebackene Muffins – die perfekte kulinarische Begleitung für einen kurzweiligen und schönen Abend, der allen in guter Erinnerung bleiben wird.

Anleinpflicht für Hunde

Rücksichtnahme und Schutz in Natur und Öffentlichkeit

Die Gemeinde Eitorf erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter an die geltende Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Bereichen, Parks sowie in sensiblen Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Gemäß den Vorschriften der ordnungsbehördlichen Verordnung und den naturschutzrechtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen gilt:

Hunde sind grundsätzlich anzuleinen:

  • innerhalb der geschlossenen Ortschaft, insbesondere auf Gehwegen, öffentlichen Straßen, Plätzen, in Fußgängerzonen und Wohngebieten,
  • in öffentlichen Parkanlagen und Grünflächen,
  • in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten,
  • im Wald abseits von Wegen,
  • auf öffentlichen Veranstaltungen sowie
  • an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr, wie Spielplätzen oder Schulwegen.

Diese Regelungen dienen dem Schutz von Mitmenschen, insbesondere Kindern, älteren Personen sowie Menschen mit Behinderung – ebenso wie dem Schutz von Wild- und Haustieren.

Besonderer Hinweis zu Naturschutz- und Waldflächen

Im Rhein-Sieg-Kreis – und damit auch im wald- und naturreichen Eitorfer Gemeindegebiet – ist das freie Laufenlassen von Hunden in Naturschutzgebieten verboten. Auch in Wäldern müssen Hunde mindestens auf den Wegen bleiben und ständig unter Kontrolle stehen. Ein Hund, der Wildtieren nachstellt, gilt rechtlich als „wildernd“, was zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann.

Besondere Vorsicht in der Brut- und Setzzeit

In Nordrhein-Westfalen gilt in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli die sogenannte Brut- und Setzzeit. In diesem Zeitraum bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt oder ziehen ihn auf. Freilaufende Hunde stellen dabei eine erhebliche Gefahr dar, da sie brütende Vögel oder Jungtiere aufscheuchen, verletzen oder töten können.
Die Gemeinde Eitorf bittet daher alle Hundehalterinnen und -halter um besondere Rücksichtnahme in dieser Zeit. Hunde sollten insbesondere in Wald- und Feldbereichen sowie an Waldrändern unbedingt angeleint werden, auch wenn keine ausdrückliche Leinenpflicht besteht. Der Schutz des Wildtiernachwuchses hat in dieser sensiblen Phase höchste Priorität.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Verstöße gegen die Anleinpflicht können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden. Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Eitorf führt hierzu stichprobenartige Kontrollen durch.

Gemeinsame Verantwortung

Die Gemeinde Eitorf appelliert an alle Hundehalterinnen und -halter, ihrer Verantwortung im Sinne eines respektvollen Miteinanders und eines wirksamen Natur- und Tierschutzes nachzukommen. Wer Rücksicht nimmt, trägt aktiv zum Erhalt der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und ökologischen Vielfalt bei.

Hier kann sich der Hund austoben

Einige Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis haben Flächen eingerichtet, auf denen sich Hunde frei bewegen und anderen Hunden begegnen können:

  • Troisdorf, Auf dem Schellerod in Oberlar
  • Troisdorf, Wim Nöbel Straße / Willy-Brandt-Ring in Oberlar
  • Troisdorf, Am Friedhof in Spich
  • Sankt Augustin Niederpleis, Schulstraße
  • Siegburg, Osthang des Michaelsbergs
  • Hennef, am Schul- und Sportzentrum, zu erreichen über die Straße „Am Kuckuck“

Photo by Łukasz

Baubeginn am Kultur- und Heimathaus Stadt Blankenberg

Das Kultur- und Heimathaus (KHH) in Stadt Blankenberg ist – neben der Sanierung der historischen Stadtmauer – das größte Einzelprojekt des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Stadt Blankenberg. Im Mai 2025 war Baubeginn, der offizielle Spatenstich war am 11. Mai 2025 und erfolgte durch Bürgermeister Mario Dahm sowie Landrat Sebastian Schuster, Anne Jentges von der Regionale 2025, InHK-Projektleiterin Gertraud Wittmer, KHH-Leiterin Lina Dolfen, KHH-Bau-Projektleiter Pascal Stangier sowie den Architekten des Hauses Björn Osmann.
Bis Anfang 2027 soll das des Kultur- und Heimathaus fertig gebaut sein. Nach der Installation der Ausstellung soll das Haus dann im ersten Halbjahr 2027 feierlich eröffnet werden. Das KHH ist das zentrale Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Stadt Blankenberg und umfasst neben dem Hauptgebäude eine halboffene Kulturscheune, einen Lehrgarten, ein Grünes Klassenzimmer und einen Parkplatz. Es ist außerhalb des historischen Ortskerns angesiedelt, um die dortigen Anwohner*innen zu entlasten. Erreicht wird es zu Fuß und barrierearm über den Scheurengarten oder mit dem Auto und barrierefrei von der neuen Coenenstraße aus.
„Stadt Blankenberg war mit Burg und Stadtmauer eines der wichtigsten Machtzentren der Region im Mittelalter“, so Bürgermeister Mario Dahm. „Die historischen Anlagen machen noch heute den besonderen Charme des Ortes aus und locken viele Besucherinnen und Besucher an. Doch die Mauern sind sanierungsbedürftig, Tourismus und Verkehr belasten die Menschen. Seit 2017 wurde daher das Integrierte Handlungskonzept Stadt Blankenberg entwickelt, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Als Teil der REGIONALE 2025 unterstützen Bund und Land die wichtigen und mit breiter Mehrheit des Stadtrates auf den Weg gebrachten Projekte. Das Kultur- und Heimathaus ist ein markanter Meilenstein des InHK Stadt Blankenberg und hat das Zeug dazu, künftig der zentrale Anlaufpunkt für Besucher*innen den Ortes wie auch die Bewohner*innen von Stadt Blankenberg zu werden.“

Bürgerhaus, Bildungsort und Anlaufpunkt

Das Hauptgebäude ist für Besucher*innen zugleich Bürgerhaus, Bildungsort und Anlaufpunkt. Ein teilbarer Veranstaltungsraum bietet Platz für Veranstaltungen, Vereinstreffen und Tagungen. Der Raum öffnet sich auf eine Terrasse und bietet einen spektakulären Blick auf die Stadtmauer. Eine Dauerausstellung informiert über die Geschichte Stadt Blankenbergs, wechselnde Ausstellungen werden Themen wie zum Beispiel die Stadtmauer oder das Vereinsleben beleuchten.
Empfangen werden die Besucher*innen des Hauses in einem Foyer mit Sitzgruppen, Kaffeeautomat, einer Infotheke und einem kleinen Shop mit touristischen Produkten. Die Ausstellung sowie den Empfangsbereich entwickelt die Leiterin des KHH, Lina Dolfen, zurzeit mit dem Kölner Büro facts & fiction. Die Konzeption wird gefördert vom Landschaftsverband Rheinland.
Die Kulturscheune wiederum steht für Veranstaltungen, Open-Air-Workshops und als Picknickbereich zur Verfügung. Der Platz zwischen beiden Bauwerken kann ebenfalls für Veranstaltungen genutzt werden. Im Lehrgarten werden historische und kulturelle Themen in sechs Beeten mit passenden Pflanzen erzählt. Die Gebäude wurden entworfen vom Münchner Architekturbüro Dietrich | Untertrifaller, das Außengelände – Lehrgarten, Klassenzimmer und Parkplatz – von faktorgruen Landschaftsarchitekten.
Das InHK Stadt Blankenberg ist ein Projekt mit A-Status der REGIONALE 2025, der Bau des KHH wird aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund und Ländern gefördert. Für die Baukosten stehen im Haushalt der Stadt 9,38 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Bauzeitenplan

Bauzeitenpläne sind immer voraussichtliche Pläne. Unwägbarkeiten wie Witterung, Lieferverzögerungen oder andere unvorhergesehene Faktoren können die Pläne ändern. Die folgenden Daten stellen also die voraussichtlichen Zeiträume mit Planungsstand April 2025 dar – der entscheidende Faktor war die Fertigstellung der Feuerwehr Stadt Blankenberg und der Abriss der alten Feuerwache im Januar 2025. Im Anschluss konnte die Baufläche des Kultur- und Heimathauses (KHH) vorbereitet werden:

  • Der Neubau KHH beginn ab Mai 2025. Das KHH soll im Frühjahr 2027 fertig sein.
  • Die Außenanlagen des KHH werden 2026 gebaut – dazu gehören auch der Lehrgarten und der Parkplatz.
  • Zusammen mit den Außenanlagen wird die Coenenstraße in 2026 ausgebaut.
  • Der Scheurengarten folgt 2027.
  • Der Überlaufparkplatz des KHH und das Grüne Klassenzimmer werden 2027 gebaut.

In einigen Bauphasen kommt schweres Gerät zum Einsatz, insb. während der Erd- und Rohbauarbeiten für das KHH im 2. Und 3. Quartal 2025 ist mit einem erhöhten Aufkommen an LKW-Verkehr in folgenden Zeiten zu rechnen:

  • Herstellung der Baugrube: ca. 3 Wochen im Mai 2025;
  • Herstellung der Bodenplatte: ca. 5 Wochen im Juni/Juli 2025;
  • Herstellung des Daches: ca. 2 Wochen im September 2025.

Der Schwerlastverkehr fährt über die Straße „Hof“ zur Baustelle, die Abfahrt ist über die Feuerwehr-Rampe auf die Eitorfer Straße.
In anderen Zeiten erfolgt die Anlieferung mit kleineren Fahrzeugen. Dies gilt für den Bau der Gebäudehülle und den Innenausbau und die vielen kleinere Gewerke (z.B. Fenster, Elektro,…) im Zeitraum von Oktober 2025 bis September 2026.
Der Bau der Außenanlagen, also der Garten- und Landschaftsbau ist abhängig von den Rohbauarbeiten KHH und findet voraussichtlich von Mai bis November 2026 statt. Die Baustellenzufahrt erfolgt, für die Zeit während die Coenenstraße ausgebaut wird, über den Scheurengarten und gegebenenfalls die Feuerwehrrampe.

Info-Mail und Website

Anlieger, die im Verlauf der Bauarbeiten Fragen oder Anliegen haben, können sich unter InHKStadtBlankenberg@hennef.de an die Stadtverwaltung wenden.
Weitere Infos zum Gesamtprojekt und zu wichtigen Ereignissen während des Baus unter www.stadtblankenberg.de.

Straßenbau Auelswiese/Birkenweg

Kanal- und Wasserleitungsarbeiten Auelswiese/Birkenweg

Information zum bevorstehenden Straßenausbau

Ab voraussichtlich der 21. Kalenderwoche (19.05.2025 – 22.05.2025) beginnen die Straßenbauarbeiten in den Straßen Auelswiese, Blumenweg sowie Am Maiberg.
In dieser Zeit ist die Zufahrt zu den Grundstücken in diesem Bereich nicht möglich. Wir bitten die Anwohner daher, ihre Fahrzeuge außerhalb des Baustellenbereichs abzustellen.

Für betroffene Anwohner stehen während der Bauzeit ausgewiesene Parkplätze in der Gartenstraße (Parkplatz unterhalb der Hochstraße) zur Verfügung.
Sonderparkausweise für diese Flächen können gegen Vorlage eines Adressnachweises im Rathaus, Zimmer 16 (Ordnungsamt) abgeholt werden.

Ab dem 23.05.2025 wird der Bereich Auelswiese wieder freigegeben. Am selben Tag erfolgt eine Vollsperrung vom Birkenweg bis zur Kreuzung Höhenstraße.
Die Zufahrt ist für Anlieger bis zur Baustelle frei.

Die Bauarbeiten werden von der Firma WWB Tiefbaugesellschaft aus Krunkel durchgeführt.
Ansprechpartner vor Ort sind:

  • Herr Meffert (Bauleitung)
  • Herr Kern (Polier, Kanalbau)
  • Tel.: 02687 / 9176-0

Rettungsdienste haben auch während der Bauzeit jederzeit Zugang zu den Grundstücken.
Die Müllabfuhr wird wie gewohnt erfolgen. Bitte stellen Sie Ihre Mülltonnen zu den üblichen Zeiten an die Straße, die Baufirma sorgt für deren Erreichbarkeit und Abholung.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen, die mit den notwendigen Bauarbeiten verbunden sind und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Ihre Gemeindeverwaltung

Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

Nur noch digitale Passbilder

Seit dem 1. Mai gelten neue Regeln für Ausweisfotos. Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss künftig ein digitales Passbild vorlegen.
Papierfotos sind nun seit dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum jeweiligen Bürgeramt übermittelt werden.
DasBürgeramt der Gemeinde Eitorf bietet ab sofort alternativ an, Lichtbilder im Bürgeramt selbst digital aufzunehmen und in den Antragsprozess zu übernehmen. 
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild in unserem Bürgeramt angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 €.
Hierfür setzen wir das bundeseinheitliche PointID®-Systeme der Bundesdruckerei ein.
Es werden mit dem PointID®-System in der Regel eine Auswahl aus bis zu drei Lichtbildern Biometrie-konforme Lichtbilder erzeugt, aus der die antragstellende Person ihre Auswahl treffen kann. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Wenn Sie für weitere Zwecke oder für zuhause weitere Lichtbilder benötigen, können Sie sich wie gewohnt an einen Fotografen wenden.
Das Bürgeramt der Gemeinde ist bereits seit dem 1. Mai 2025 mit der Lichtbilderfassungstechnik PointID® ausgestattet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Geräte allerdings noch nicht vollständig einsatzfähig. Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Termin, ob es aktuell möglich ist, ein Lichtbild direkt im Bürgeramt anfertigen lassen zu können.
Sie können weiterhin, wie gewohnt, Lichtbilder bei Fotografen oder Drogeriemärkten digital anfertigen lassen. Dieser stellt das digitale Foto dem Bürgeramt über eine Cloud zur Verfügung.

Photo by webandi