Beitritt der Gemeinde Eitorf zur Initiative “Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeit”

Mehrheitlich beschlossen im Hauptausschuss am 05.06.2023

Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – eine Bundesverordnung – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Der Initiative gehören bereits 640 Kommunen an, unter anderem Windeck, Lohmar und Hennef.

Während des Hauptausschusses wurden die Vor- und Nachteile einer 30er-Zone im Ortskern von Eitorf besprochen und abgewogen. Der Hauptausschuss beschließt mehrheitlich, der Initiative beizutreten. Näheres zu dieser Initiative finden Sie im Internet unter http://lebenswerte-staedte.de/