Hochansteckende Infektionskrankheit

Gesundheitsamt erinnert an Nachweispflicht bei Masern

Sie sind mehr als einfach nur eine Kinderkrankheit: Masern sind eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann. Derzeit steigen die Fallzahlen der meldepflichtigen Infektionskrankheit bundesweit an. In ganz Deutschland stieg die Zahl von 79 Fällen im Jahr 2023 auf derzeit 562, in NRW von 15 auf 230 und im Rhein-Sieg-Kreis von 0 auf aktuell 3 Fälle.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises erinnert in diesem Zusammenhang an die Nachweispflicht.  Diese ist in dem seit 2020 geltenden Masernschutzgesetz festgeschrieben. Die Nachweispflicht über eine Masernschutzimpfung oder über eine überstandene Maserninfektion gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder betreut werden. Hierzu zählen Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen, andere Ausbildungseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Asylsuchende. Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen sind nachweispflichtig.

„Nach zwei Impfungen ist der Impfschutz vollständig, er hält ein Leben lang“, sagt Dr. Rainer Meilicke, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen.“

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Menschen eine Immunität gegen Masern – durch Impfung oder durch eine durchgemachte Erkrankung – haben. In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bei einer Erkrankung können schwere Komplikationen auftreten, insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen. Hierzu zählen Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfälle, in selteneren Fällen auch Gehirnentzündungen (1 pro 1000-2000 Fälle).
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Spätfolge und tritt im Durchschnitt nach 7 Jahren auf (1 pro 10.000-100.000 Fälle). Für die Patientinnen und Patienten endet sie meist tödlich.