Den Garten winterfest machen

Hecken- und Baumschnitt jetzt möglich

Jetzt ist der Herbst nicht nur kalendarisch gestartet: es fallen die Blätter von den Bäumen, Blumenkübel werden ins Haus geholt, Beete frostsicher hergerichtet. Wer seinem Garten und den darin wohnenden Tieren Gutes tun möchte, kann dies ganz einfach mit der richtigen Handhabung des Herbstlaubs tun.

„Für die Natur ideal ist es, die Blätter auf den Beeten liegen zu lassen. So wird der Boden geschützt und Regenwürmer finden hier Nahrung. Zu einem Haufen zusammengekehrt bietet das Laub Igeln und anderen Tieren ein Winterquartier. Ansonsten gehört es auf den Komposthaufen oder in die Biotonne.“, erläutert Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Nützliche Hinweise für die Herstellung von wertvollem Humus auf dem eigenen Komposthaufen gibt es über rhein-sieg-kreis.de/kompost. Wer größere Mengen Laub entsorgen muss, kann Biosäcke der RSAG verwenden; diese sind an vielen Verkaufsstellen im Kreisgebiet erhältlich. Die Adressen finden sich im Abfallkalender der RSAG.

In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken wieder großzügig gestutzt und Bäume geschnitten werden. „Wer die Hecke im Winter richtig schneidet, kann eine dichte Hecke erreichen. Diese bietet wichtigen Schutz und Lebensraum für viele Tiere.“, erklärt Jörg Bambeck.

Sollten Bäume gefällt werden müssen, so sind die kommenden Monate grundsätzlich dafür geeignet. Im Siedlungsbereich allerdings ist bei der Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob eine Baumschutzsatzung besteht, die das Fällen möglicherweise verbietet. Auch aus Gründen des Artenschutzes kann eine Baumfällung gegebenenfalls nicht zulässig sein, wenn sich in den Bäumen beispielsweise mehrjährig genutzte Bruthöhlen von Spechten und Eulen befinden oder Fledermäuse sich dort einquartiert haben. Weitere Informationen hierzu bietet das Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241 13-3900 oder über E-Mail an naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de.

Ab 1. März keine Rodung von Hecken und Gebüschen

Der Frühling naht, Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien kehren in die heimischen Hecken und Gebüsche zurück. Die Vögel bauen in den Hecken und Gebüschen für die Aufzucht des Nachwuchses ihre Nester. Die Samen, Knospen und Blätter der Pflanzen liefern den Tieren wertvolles Futter; die Gehölze dienen als Schlaf- und Ruheplatz. Es ist also wieder viel los im Garten und in der Natur!

Zum Schutz der brütenden Vögel und der anderen Tiere gilt deshalb, dass ab dem Stichtag 1. März die Hecken und Gebüsche nicht mehr stark beschnitten, auf Stock gesetzt oder gerodet werden dürfen!    

Während der Schonzeit sind nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie zum Beispiel das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Ein maßvoller Rückschnitt kann auch erforderlich sein, wenn die Zweige in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht auf die Straße oder den Bürgersteig versperrt wird. Doch auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt sollte immer vorsichtig überprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt.  In dem Fall darf der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Wer in der Schonzeit zum „Kahlschlag“ ansetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.