Tag des Artenschutzes

Totholz und Streuobstwiesen für die blauschwarze Holzbiene erhalten!

Am 3. März ist der Internationale Tag des Artenschutzes. Er wurde im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)  eingeführt; mit dem Aktions-Gedenktag sollen bedrohte wildlebende Arten geschützt werden.

Hierzu gehört auch die blauschwarze Holzbiene, Wildbiene des Jahres 2024. Als Wildbiene gehört die schillernde Schönheit zu den besonders geschützten Arten. Ihr natürliches Verbreitungsgebiet reicht von Nordafrika, Portugal, Südeuropa bis nach Mitteleuropa und Deutschland. Auch im Rhein-Sieg-Kreis hat sie sich einen festen Platz erobert. Schließlich liebt sie, wie es schon der Name sagt, Holz. Besonders gerne nutzt die Xylocopa violacea tote Obstbäume, sonnenexponierte Streuobstwiesen oder – fernab der Zivilisation – Gärten, insbesondere mit Schwertlilien, Blauem Eisenhut und Salbei. „Generell kann man sich merken, dass die meisten heimischen Wildbienenarten insbesondere von blauen, violetten und weißen Blüten angelockt werden. Zudem gilt die Regel: Je heimischer eine Pflanze desto besser auch für unsere Wildbienen“, so Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Gerade die Streuobstwiesen im Rhein-Sieg-Kreis bieten der blauschwarzen Holzbiene einen idealen Lebensraum. Aufgrund der klimatischen Veränderungen verbreitet sich die Wildbiene allerdings immer weiter nach Norden. Mit dieser Erweiterung ihres Verbreitungsgebiets gehört sie zu den Gewinnerinnen des Klimawandels.

Die blauschwarze Holzbiene ist ungewöhnlich groß, erscheint in schillernden Farben und beeindruckt im Flug mit einem tiefen Brummen. Manches Mal wird nicht vermutet, dass es sich bei diesem großen, blau schillernden Brummer um eine Biene handelt, doch tatsächlich ist die Blauschwarze Holzbiene unsere größte heimische Wildbiene.

Dabei werden die Weibchen größer als die Männchen; die weibliche Holzbiene kann eine stattliche Körperlänge von bis zu 3 cm erreichen. Während der Körper größtenteils schwarz gefärbt ist, schillern ihre Flügel hingegen auffällig blau. Die ausgeprägte Vorliebe für totes Holz hat seinen Grund in der Aufzucht der Brut.  Mit ihren kräftigen Mundwerkzeugen bohren die Weibchen lange Röhren in das tote Holz, um dort Brutkammern für die Eier und ein Depot aus Blütenpollen für die geschlüpften Larven anzulegen. Die blauschwarz schillernde Wildbiene ist wie alle Bienen ein wichtiges Nutztier, da sie bei ihrem Flug von Blüte zu Blüte, immer auf der   Suche nach Nektar und Pollen, die Blüten jeweils bestäubt und damit die vielen verschiedenen Pflanzen erhält. Im Gegensatz zu den Honigbienen produziert diese Wildbiene allerdings keinen Honig. Wie für so viele andere Insekten sind Totholz- und Streuobstbestände auch für die blauschwarze Holzbiene überlebenswichtig. „Wer Holz im Garten, vielleicht auch ´unaufgeräumt´ liegen lässt, fördert den Artenschutz!“, betont Jörg Bambeck.

Schwalbennest an der Hauswand:

Entfernen ist verboten

Nisthilfen unterstützen den Artenschutz

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Schwalben sind ursprünglich sogenannte Felsenbrüter und errichten ihre Brutplätze an Klippen und Steilhängen. Da die Tiere sehr anpassungsfähig sind, haben sie aber auch gelernt, Hauswände oder offene Stallungen als Brutplätze zu nutzen. Während manche Hausbesitzende sich über die jährliche Ankunft der Vögel an den Dachvorsprüngen freuen, sehen andere dies als Ärgernis. Denn die Schwalben können durch Nistmaterial und Kot die Hauswände verunreinigen.

Dabei lässt sich dieses Problem sehr leicht lösen, indem man in etwa 40 cm bis 60 cm Abstand unter dem Nest ein sogenanntes Kotbrett anbringt, das die Hinterlassenschaften der Schwalben auffängt.

Entfernen von Schwalbennestern kann teuer werden

Verboten ist, Schwalbennester zu entfernen. Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Sowohl Mehl- als auch Rauchschwalben unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz und sind geschützt. Demnach ist es auch verboten, die Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Aktuelle Studien beweisen, dass der besagte Schutzstatus der Schwalben leider auch dringend nötig ist, da die Bestandszahlen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen sind. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen finden die Schwalben durch den dramatischen Rückgang der Insekten immer weniger Nahrung, um ihre Brut durchzufüttern, zum anderen schwindet das Brutplatzangebot, wenn die Schwalben durch Flatterbändchen oder gespannte Drähte vertrieben werden.

Nisthilfen unterstützen den Artenschutz

Wer diesem Trend entgegenwirken und den Schwalben helfen möchte, kann Nisthilfen anbringen, die von den Tieren gerne angenommen werden. Hierzu finden sich zahlreiche Angebote im Handel. Dabei sollte beachtet werden, dass Rauch- und Mehlschwalbe hinsichtlich der Form des Nestes und des Standortes unterschiedliche Ansprüche haben. Während die Mehlschwalbe stets in geschlossenen Nestern an Außenfassaden von Gebäuden brütet, findet man die offenen, schalenförmigen Nester der Rauchschwalbe innerhalb von Gebäuden wie beispielsweise offenen Kuhställen.