Beginn der Planungen
Die Planungen für den Neubau des Eitorfer Rathauses nehmen Gestalt an.
Nachdem im Juni 2021 der Rat der Gemeinde Eitorf zwei Grundsatzentscheidungen zum Rathaus getroffen hat, beginnen die konkreten Planungen nun Form anzunehmen. Das bestehende Rathaus am Markplatz wird nicht saniert, sondern soll neu gebaut werden. Zudem soll es umziehen, geplant ist hier der Standort „Alte Feuerwache“, Brückenstraße 25-27.
Im Vorfeld soll es zu Gestaltung und Funktionen des Rathauses einen breit angelegten Beteiligungsprozess der Bürgerinnen und Bürger, der Politik sowie der Beschäftigten geben.
Die Politik hat sich 2021 einstimmig für den Neubau und gegen eine Sanierung des jetzigen Rathauses entschieden. Das Rathaus ist in den 1950ern erbaut und seit dem in mehreren Schritten erweitert und aufgestockt worden. Es besteht dringender Sanierungsbedarf in fast allen Bereichen, angefangen bei einer energetisch notwendigen Sanierung (u.a. Dämmung, Fenster, Heizung), einer kurz vor dem Zusammenbruch stehenden Elektrik, nicht ausreichender IT-Verkabelung (aus dem Jahr 1997), feuchter Kellerräume bis hin zum unzureichenden Brandschutz und der nur bedingten Barrierefreiheit. Daher besteht dringender Handlungsbedarf – unabhängig davon, ob saniert oder neu gebaut wird.
Die im Rathaus vorhandenen Räumlichkeiten können den Raumbedarf nicht mehr abdecken. Es fehlt an Arbeitsplätzen, Archivraum, Sitzungs- und Besprechungsräumen, zeitgemäßen Sanitär- und Putzmittelräumen, Sozial und Wartebereichen, also fast an allem. Dieser steigende Raumbedarf begründet sich mit dem immer weiter steigenden Aufgabenpensum der öffentlichen Verwaltung und besteht nicht erst seit kurzem, wie die Geschichte des jetzigen Rathauses zeigt. Bereits zehn Jahre nach Errichtung dieses Gebäudes musste die erste Erweiterung vorgenommen werden. Der letzte Anbau erfolgte im Jahr 2010 mit der Errichtung zweier Büroräume im Innenhof. Auch die fortschreitende Digitalisierung, der Einsatz von verschiedenen Teilzeitmodellen und die Möglichkeit des Home-Office können den steigenden Raumbedarf nicht auffangen, lediglich etwas abschwächen. Neben einer notwendigen Sanierung wäre also zudem ein weiterer Anbau notwendig. Dieser hätte auf dem Grundstück nur schwer abgedeckt werden können. Hinzu kommt, dass sich das „Anstückeln“ von Gebäudeteilen fortgesetzt und eine geeignete und sinnvolle Raumverteilung weiter erschwert hätte.
Zum anderen müssten bei einer Sanierung des Rathauses Ersatzräume gesucht und finanziert werden. Bei der Sanierung wäre nur ein Vorgehen in Teilabschnitten möglichen. Einzelne Ämter oder Abteilungen müssten in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht werden und es wären regelmäßige Umzüge nötig. Dies vereinfacht die Zugänglichkeit für die Bevölkerung nicht und bedeutet einen hohen organisatorischen Aufwand.
Zudem laufen aktuell zwei große und langjährige Sanierungsmaßnahmen, die Sanierung des Hermann Weber Bades und der Siegparkhalle. Beide Sanierungen haben gezeigt, dass solche Maßnahmen einen erheblichen Aufwand an Vorprüfungen bedeuten und selbst dann kann man nicht absehen, welche baulichen Probleme während der Sanierung noch auftreten. Das erschwert und verlängert die Maßnahme deutlich. Ein Gebäude in Größe und Alter wie das aktuelle Rathaus an die heutigen Anforderungen an Brandschutz, Baurecht und Technik anzupassen, ist schwierig und kann voller teurer Überraschungen stecken.
Bei einem Neubau an der Stelle des jetzigen Rathauses müsste ein Ausweichquartier für die Mitarbeitenden während der Abbruch- und Bauphase gesucht werden müsste. Mit Abriss und Neubau wäre ein Zeitraum von mindestens drei Jahren zu überbrücken. Die Kosten für die Anmietung solcher Räume, wahrscheinlich in verschiedenen Gebäudekomplexen in Eitorf verteilt, wurden grob auf etwa 15 % der gesamten Baukosten geschätzt. Der organisatorische Aufwand für zwei Umzüge, einmal in die wahrscheinlich dezentralen Ersatzräume und dann in das neue Rathaus, ist immens.
Die nach der Neubauentscheidung zwangsläufige Standortfrage bezog sich schon aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf zwei grundsätzlich geeignete, zentral gelegene Grundstücke der Gemeinde: Das Grundstück Markt 1, also der jetzige Standort und das Grundstück Brückenstraße 25-27 (ehemals Feuerwehr, Bauhof, Wasserwerke, Erziehungsberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises). Bei letzterem könnte zudem das Grundstück des Parkhauses an der Bahn hinzu erworben werden, um es in den Neubau einzubeziehen. Verhandlungen mit der Deutschen Bahn laufen.
Dies bedeutet, dass das Rathaus seinen „angestammten“ Platz am Markt verlässt. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts hatte das Eitorfer Rathaus jedoch schon viele Standorte im Dreieck Brückenstraße, Bahnhof und Markt. Erst seit Mitte der 1920er Jahre findet man das Rathaus am Markt. Hinzu kommt, dass einzelne Abteilungen teils schon lange dezentral untergebracht waren, z.B. Büro des Bauhofes oder die Gemeindewerke; zuletzt war das Schulamt in den 1990er Jahren auf Grund von Platzmangel im Rathaus woanders untergebracht. Das Rathaus war also nicht immer schon am Marktplatz – allerdings immer zentral im Ortskern. Dies ist auch bei der Brückenstraße 25-27 der Fall. Zum Marktplatz sind es nur wenige Gehminuten, zudem ist der neue Standort näher am Bahnhof gelegen, der durch den geplanten Umbau zum Zentralen Omnibusbahnhof noch größerer Bedeutung bekommen wird. Auch die Anbindung an viele öffentliche Gebäude ist besser (Schul- und Sportzentrum, Theater am Park, Jugendhilfezentrum). Dies verkürzt auch notwendige Dienstwege.
Nach den beiden Grundsatzentscheidungen im vergangenen Jahr wurde eine interne Arbeitsgruppe gegründet, die die notwendigen Entscheidungen für die Beauftragung einer konkreten Planung des Neubaus ab 2023 herbeiführen soll. Dazu gehört insbesondere die Ermittlung des Raumbedarfs für die nächsten bis zu 40 Jahre. Dazu wird es verschiedene Beteiligungsverfahren für die Mitarbeitenden selbst, die Politik, aber auch für die Bürgerschaft geben. Sie soll aktiv in diesem ersten Planungsschritt mitgenommen werden.
Über den Planungsfortgang wird es eine regelmäßige Berichterstattung geben. Wer sich über die Grundsatzentscheidungen näher informieren möchte: (Link zu Sitzungen/Niederschriften Juni 2021 ASOMK und ABS/Rat).