Obwohl es vielerorts noch nicht sehr frühlingshaft anmutet und die meisten Singvögel noch nicht ans Brüten denken, gibt es dennoch einige Vögel, deren Brutgeschäft bereits in vollem Gange ist. Dies sind vor allem Höhlenbrüter wie Spechte, viele Eulen und auch Halsbandsittiche. Der Schutz der Höhle ermöglicht es ihnen, schon früher mit der Brut zu beginnen als Freibrüter wie beispielsweise Amseln.
Sobald junge Eulen ein gewisses Alter erreicht haben, verlassen sie ihr Nest schon deutlich vor Erlangen der Flugfähigkeit. Als sogenannte Ästlinge sitzen sie dann dicht befiedert wie flauschige Waldgeister in der Regel in schützender Höhe in Bäumen und Büschen. Hier machen sie in den Abend- und Nachtstunden durch lautes Fiepen auf sich aufmerksam und betteln bei ihren Eltern nach Futter. Manchmal kommt es allerdings vor, dass die jungen Eulen bei ihren Erkundungstouren von Ast zu Ast auf dem Boden landen. Normalerweise klettern sie dann geschickt schnell wieder in sichere Bäume oder Büsche unter Zuhilfenahme ihres starken Schnabels und der spitzen Krallen. Manchmal bleiben sie jedoch auch regungslos in Bodennähe sitzen und verhoffen auf ihre Tarnung.
Beim zufälligen Fund einer solchen jungen Eule, sollte diese in jedem Fall immer vor Ort gelassen werden. Auch wenn es anfangs oft so scheint, dass das buschige Federknäuel hilflos ist, so wird es dennoch von den Altvögeln, die ganz in der Nähe sitzen, versorgt. Um die junge Eule vor Hunden und Katzen zu sichern, empfiehlt es sich jedoch, diese vorsichtig in sicherer Höhe in den nächstgelegenen Busch oder Baum zu setzen. Nur wenn offensichtliche Verletzungen wie Blut oder beeinträchtigte Gliedmaßen zu erkennen sind, sollte der Vogel gesichert und schnellstmöglich in eine fachkundige Auffangstation gebracht werden.
So kann verhindert werden, dass jedes Jahr unzählige vermeintlich schutzbedürftige junge Eulen in Pflegestationen landen und ihren Eltern entrissen werden, obwohl sie keiner Hilfe des Menschen bedürfen. Hinweise zu geeigneten Auffangstationen gibt es beim Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241 13-3900 oder per E-Mail an naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de.