Anlässlich der Jahreszeit macht die Stadt auf die Bestimmungen der „Satzung über die Reinigung von Straßen“ aufmerksam: Überall dort, wo die Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen ist – bei Gehwegen ist die Straßenreinigung generell auf den Anlieger übertragen – sind die Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, das anfallende Laub zu entfernen. Dies muss mindestens einmal wöchentlich im Rahmen der samstäglichen Straßenreinigung erfolgen. Für den Fall, dass stärkerer Laubfall gegeben ist, muss in kürzeren Abständen der Gehweg gereinigt werden, wobei es in der Regel genügt, einmal am Tag das Laub zu beseitigen.
Die Stadtbetriebe bieten den Bürger*innen weiterhin die Möglichkeit, das Laub am Baubetriebshof, Löhestraße 54, zu entsorgen. Dazu ist ein Laubcontainer auf dem Hof aufgestellt. Die Bürger*innen können von Montag bis Donnerstag von 13 Uhr bis 15 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 11 Uhr ihr Laub dort abladen. Hierdurch können Fahrten zum RSAG Kompostwerk nach Sankt Augustin eingespart werden. Bei zusätzlichem Bedarf wird gegebenenfalls 14-tägig samstags von 10 Uhr bis 12 Uhr eine Möglichkeit der Anlieferung im Baubetriebshof geschaffen.
Zudem holt der Baubetriebshof zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November in Uckerath, auf dem Pantaleon-Schmitz Platz, in Geistigen, Parkplatz Geistingen, in Happerschoß, auf dem Vorplatz der Feuerwehr, in Westerhausen Ortsmitte an unterschiedlichen Tagen zu festen Terminen Laub ab. Die Bürger*innen können gesammeltes Straßenlaub dort in Container laden. Das gilt nicht für Gartenabfälle oder Strauchrückschnitte. Die Termine sind wie folgt:
- Montags: Uckerath, 16 Uhr bis 18 Uhr
- Dienstags: Hennef-Geistingen,16 Uhr bis 18 Uhr
- Mittwochs: Happerschoß, Vorplatz Feuerwehr, 16 Uhr bis 18 Uhr
- Donnerstags: Westerhausen Ortsmitte, 16 Uhr bis 18 Uhr
Kunststoffsäcke werden aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr an Bürger*innen ausgegeben. Wer das Laub nicht selbst kompostiert, kann es auch über die Biotonne entsorgen. Die RSAG bietet dazu auch Beistellsäcke an (60 Liter zu 1,40 Euro), die an den Verkaufsstellen der RSAG erworben werden können.
Den Text der Straßenreinigungssatzung findet man unter www.hennef.de/ortsrecht.