Vorerst keine neuen Bescheide über die Grundsteuern A und B!

Vorerst keine neuen Bescheide über die Grundsteuern A und B!

(04.01.2022) Zu Beginn eines jeden Jahres versendet die Gemeinde Eitorf in der Regel die Steuerbescheide, mit denen die Höhe der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Hundesteuer festgelegt werden. Aktuell laufen die Arbeiten am Haushalt 2022 der Gemeinde Eitorf noch. Erst mit der Fertigstellung des Entwurfs des Gemeindehaushaltes 2022 werden die Höhen der kommunalen Steuern für 2022 feststehen. Am 24. Januar 2022 soll der Entwurf des Haushaltes 2022 im Rat der Gemeinde Eitorf eingebracht werden, die Beschlussfassung über den Haushalt soll im März 2022 erfolgen. Erst dann wird final feststehen, welche Steuersätze 2022 gelten.

Bis über mögliche neue Steuersätze entschieden ist, gelten die bisherigen Steuersätze weiter. Bei der Festsetzung der Grundsteuern wurde demzufolge auf die rechtliche Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch gemacht und auf die generelle Versendung der Bescheide zu Jahresbeginn verzichtet. Die öffentliche Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Gemeinde Eitorf einzusehen.

Zum ersten Steuertermin des Jahres 2022 am 15. Februar haben Sie daher für Ihren Grundbesitz den Steuerbetrag zu zahlen, der sich aus Ihrem letzten Grundbesitzabgabenbescheid aus der Rubrik „Fälligkeitstermine in künftigen Jahren“ ergibt, ohne dass ein neuer Bescheid erlassen wird. Dies gilt nicht, wenn sich gegenüber dem Vorjahr Änderungen in der Steuerpflicht, zum Beispiel aufgrund eines Hauskaufs, ergeben haben. In diesen Fällen erhalten die Steuerpflichtigen schriftliche Steuerbescheide. Schriftliche Änderungsbescheide ergehen ebenso bei Änderung der Hebesätze.

Sollten Sie Rückfragen zum Thema haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramtes der Gemeinde Eitorf gerne zur Verfügung:

Frau Heuser: 89-134

Frau Wahl: 89-135 Frau Schillert: 89-136

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