Über 34 Mio. Euro für Wohnraumförderung

Kreiseigenes Programm gestartet
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Um der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem und barrierearmen Wohnraum nachzukommen, wurden für den Rhein-Sieg-Kreis in 2021 mehr als 34 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel stammen aus dem Programm zur Wohnraumförderung des Landes NRW. Gefördert werden soll der Bau von Mietwohnungen oder die Schaffung von Eigentum, aber auch die Modernisierung und Umgestaltung sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderung.
Von diesem Gesamtbudget konnte der Kreis in 2021 über 16,5 Millionen Euro Investorinnen und Investoren bewilligen, die Anträge auf Wohnraumförderung gestellt hatten.
Im Vergleich zu den Vorjahren blieb das Förderergebnis damit aber hinter den Erwartungen zurück: 2020 bewilligte der Rhein-Sieg-Kreis noch Anträge mit einem Volumen in Höhe von 24,8 Millionen Euro, in 2019 waren es 24,5 Millionen.
Investierende stehen für 2022 bereit
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW will die bestehenden Förderkonditionen zu einzelnen Förderbausteinen anpassen. Laut einem vorliegenden Eckpunktepapier soll es beispielsweise 2022 eine wesentliche Erhöhung der Fördergrundpauschalen geben.
So liegen der Abteilung Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises für 2022 bereits vier Förderanträge mit einem Volumen von rund 8,1 Mio. € vor, welche die Antragstellenden in dieses Jahr verschoben haben. Ferner haben bereits weitere Investorinnen und Investoren angekündigt, in 2022 Anträge für den Bau von neuem Mietwohnraum zu stellen.
Insgesamt stehen dem Rhein-Sieg-Kreis aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes in 2022 Fördermittel in Höhe von 32 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung.
Eigenes Förderprogramm für den östlichen Rhein-Sieg-Kreis
Zusätzlich zum Landesprogramm hat der Rhein-Sieg-Kreis im März 2021 eine kreiseigene Förderrichtlinie für die Gemeinden Windeck, Much, Ruppichteroth, Eitorf und Neunkirchen-Seelscheid ins Leben gerufen. Ziel ist es, nicht nur weiteren Wohnraum zu schaffen oder Leerständen entgegen zu wirken. Der Rhein-Sieg-Kreis will hiermit auch Investierende animieren, die vom Land bereitgestellten Fördermittel gerade auch in den ländlichen Regionen einzusetzen. Das Förderprogramm des Rhein-Sieg-Kreises ist in dieser Form und Ausgestaltung landesweit einmalig.
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH hat bereits Gespräche mit der Gemeinde Ruppichteroth aufgenommen, um dort geförderte Wohnungen zu errichten. Parallel dazu haben die Gemeinden Windeck und Much die Kreisverwaltung über mögliche Baugrundstücke informiert. Hier wird nun geprüft, ob diese Grundstücke für eine Fördermaßnahme in Frage kommen.