Anleinpflicht für Hunde

Rücksichtnahme und Schutz in Natur und Öffentlichkeit

Die Gemeinde Eitorf erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter an die geltende Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Bereichen, Parks sowie in sensiblen Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Gemäß den Vorschriften der ordnungsbehördlichen Verordnung und den naturschutzrechtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen gilt:

Hunde sind grundsätzlich anzuleinen:

  • innerhalb der geschlossenen Ortschaft, insbesondere auf Gehwegen, öffentlichen Straßen, Plätzen, in Fußgängerzonen und Wohngebieten,
  • in öffentlichen Parkanlagen und Grünflächen,
  • in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten,
  • im Wald abseits von Wegen,
  • auf öffentlichen Veranstaltungen sowie
  • an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr, wie Spielplätzen oder Schulwegen.

Diese Regelungen dienen dem Schutz von Mitmenschen, insbesondere Kindern, älteren Personen sowie Menschen mit Behinderung – ebenso wie dem Schutz von Wild- und Haustieren.

Besonderer Hinweis zu Naturschutz- und Waldflächen

Im Rhein-Sieg-Kreis – und damit auch im wald- und naturreichen Eitorfer Gemeindegebiet – ist das freie Laufenlassen von Hunden in Naturschutzgebieten verboten. Auch in Wäldern müssen Hunde mindestens auf den Wegen bleiben und ständig unter Kontrolle stehen. Ein Hund, der Wildtieren nachstellt, gilt rechtlich als „wildernd“, was zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann.

Besondere Vorsicht in der Brut- und Setzzeit

In Nordrhein-Westfalen gilt in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli die sogenannte Brut- und Setzzeit. In diesem Zeitraum bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt oder ziehen ihn auf. Freilaufende Hunde stellen dabei eine erhebliche Gefahr dar, da sie brütende Vögel oder Jungtiere aufscheuchen, verletzen oder töten können.
Die Gemeinde Eitorf bittet daher alle Hundehalterinnen und -halter um besondere Rücksichtnahme in dieser Zeit. Hunde sollten insbesondere in Wald- und Feldbereichen sowie an Waldrändern unbedingt angeleint werden, auch wenn keine ausdrückliche Leinenpflicht besteht. Der Schutz des Wildtiernachwuchses hat in dieser sensiblen Phase höchste Priorität.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Verstöße gegen die Anleinpflicht können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden. Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Eitorf führt hierzu stichprobenartige Kontrollen durch.

Gemeinsame Verantwortung

Die Gemeinde Eitorf appelliert an alle Hundehalterinnen und -halter, ihrer Verantwortung im Sinne eines respektvollen Miteinanders und eines wirksamen Natur- und Tierschutzes nachzukommen. Wer Rücksicht nimmt, trägt aktiv zum Erhalt der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und ökologischen Vielfalt bei.

Hier kann sich der Hund austoben

Einige Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis haben Flächen eingerichtet, auf denen sich Hunde frei bewegen und anderen Hunden begegnen können:

  • Troisdorf, Auf dem Schellerod in Oberlar
  • Troisdorf, Wim Nöbel Straße / Willy-Brandt-Ring in Oberlar
  • Troisdorf, Am Friedhof in Spich
  • Sankt Augustin Niederpleis, Schulstraße
  • Siegburg, Osthang des Michaelsbergs
  • Hennef, am Schul- und Sportzentrum, zu erreichen über die Straße „Am Kuckuck“