PARKEN: Was muss ich beachten?

PARKEN: Was muss ich beachten?
Michael Schwarzenberger auf Pixabay

Gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung ist das Halten und Parken an engen Stellen generell verboten. Es handelt sich also um ein gesetzliches Verbot, dass keiner weiteren Beschilderung/Markierung bedarf. In der Rechtsprechung gilt eine Stelle dann als eng, wenn die verbleibende Durchfahrtsbreite 3,05 m unterschreitet. Diese ermittelt sich in der Regel als Abstand zwischen dem Außenspiegel des geparkten Fahrzeugs und der gegenüberliegenden Bordsteinkante.

Hintergrund dieser Regelung ist nicht, Halter von parkenden Fahrzeugen zu schikanieren, sondern ein sehr ernster. Immer wieder kommt es leider vor, dass Einsatz- und Rettungsfahrzeuge einen Unglücksort nicht oder verspätet erreichen, weil falsch parkende Fahrzeuge den Weg zum Unglücksort versperren oder einengen. Solche Fahrzeuge sind nämlich bis zu 2,50 m breit und benötigen zum zügigen passieren enger Stellen zusätzlich einen (schon knapp bemessenen Luftraum) von 25 cm zu jeder Seite. Im Einsatzfall führen Verzögerungen während der Fahrt zum Einsatzort dazu, dass sich beispielsweise Brände ausbreiten oder lebensrettende Maßnahmen verspätet erfolgen können.

Daher bitten wir im Interesse aller, diese Restdurchfahrtsbreite immer freizuhalten. In Eitorf gibt es eine Vielzahl von Straßen, die sehr schmal sind und daher kein Parken am Fahrbahnrand erlauben. Sofern dies bei Kontrollen festgestellt wird, werden die Halter der falsch parkenden Fahrzeuge kostenpflichtig verwarnt.

Deshalb finden auch regelmäßig Kontrollfahrten des Drehleiterfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Eitorf in Begleitung des Ordnungsamtes statt. Dabei wird überprüft, ob die vorgeschriebene Fahrbahnrestbreite neben parkenden/haltenden Fahrzeugen eingehalten wird. Falschparker werden dann ebenfalls kostenpflichtig verwarnt.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung (02243-89121 oder ordnungsamt@eitorf.de).

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